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Entschädigung für Schäden an Huftieren

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Entschädigung für Schäden an landwirtschaftlichen Betrieben durch andere Wildtiere als Bären und Wölfe. Der Antrag kann an jedem Tag des Jahres innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt des Schadens gestellt werden. Antragsfristen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres

Beschreibung

Landwirtschaftliche Betriebe mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können eine Entschädigung für Schäden beantragen, die durch andere Wildtiere als Raubtiere (Bären und Wölfe) verursacht wurden und einen Mindestbetrag überschreiten. Der Antrag muss an jedem beliebigen Tag des Jahres innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt des Schadens gestellt werden.

An wen es sich richtet

Landwirtschaftliche Unternehmen mit einer MwSt.-Nummer

So geht es

Schreibtischgestützte Erstanträge über das Srtrento-Portal (

https://srt.infotn.it)

. Dieser Antrag gilt auch als Zahlungsantrag in Fällen, in denen keine Verpflichtung zur Wiederherstellung der Grasnarbe besteht, während in Fällen, in denen eine solche Verpflichtung besteht (bei Wildschweinschäden), auch ein Zahlungsantrag über dasselbe Portal eingereicht werden muss

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag, der nach dem von der zuständigen Provinzstruktur angenommenen Faksimile abzufassen ist, muss eine Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung enthalten, aus der hervorgeht

(a) dass das Unternehmen nicht der Empfänger früherer Rückforderungen von Beihilfen ist, die von der Europäischen Union für rechtswidrig erklärt wurden;

(b) das Vorhandensein geeigneter Rechtstitel, die belegen, dass der Antragsteller Eigentümer oder Besitzer der von der Initiative betroffenen Grundstücke ist, sowie eine Liste der genannten Grundstücke. Alternativ zur Ersatzerklärung kann der Antragsteller, wenn er Eigentümer der Flurstücke ist, die Gegenstand des Vorhabens sind, die Einzelheiten angeben, aus denen sich der Bezug zum Flurstück und zur betreffenden Parzelle ergibt.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen

(a) fotografische Dokumentation des erlittenen Schadens

(b) eine eidesstattliche Erklärung gemäß dem von der Provinzverwaltung genehmigten Faksimile, in der alle De-minimis-Beihilfen, die dem Unternehmen innerhalb des Dreijahreszeitraums bereits gewährt wurden, bestätigt werden

(c) die Absicht, Sanierungsarbeiten (sofern förderfähig) mit den eigenen Arbeitskräften des Unternehmens durchzuführen;

d) in den Fällen, in denen eine Entschädigung für Flächen beantragt wird, für die bereits eine Entschädigung gewährt wurde, mit Ausnahme von Schäden, die durch Wildschweine an Wiesen, Weiden und Ackerkulturen verursacht wurden: Mitteilung der Einzelheiten einer eventuellen Ablehnung der Genehmigung von Präventivarbeiten zum Zwecke der Beschaffung der Unterlagen von Amts wegen.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag, der auf den Tag der Einreichung des Antrags folgt

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme per la protezione della fauna selvatica e per l'esercizio della caccia

Weiterlesen

Legge provinciale 9 dicembre 1991, n. 24 e s.m. - articolo 33 bis comma 6: Approvazione dei criteri, delle modalità e delle procedure per la concessione di indennizzi per danni causati dalla fauna selvatica diversa dai grandi predatori alle colture agricole e di contributi in conto capitale per interventi di prevenzione dei danni causati alla fauna selvatica alle colture agricole.

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Letzte Änderung: 22.10.2025 18:06

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