Beschreibung
Die Maßnahme zur Unterstützung der Liquidität wird im Rahmen des Energieprotokolls zwischen der Autonomen Provinz Trient, der Cassa del Trentino S.p.A., Banken, Finanzintermediären und Confidi durchgeführt . Die Wirtschaftsbeteiligten, die bei den am Energieprotokoll teilnehmenden Banken Finanzierungslinien (Energy Line) aktivieren, erhalten von der Provinz einen Beitrag zur Senkung der Schuldenkosten.
Hauptmerkmale der Finanzierungslinien (Energielinie)
- DAUER: maximal 8 Jahre (davon 2 Jahre vor der Tilgung)
- ABSCHREIBUNGSZEITRAUM: 2 Jahre mit einem pauschalen Festzinssatz von maximal 3 % pro Jahr(die Zinsen werden nachträglich am Ende des 12. und 24. Monats nach Auszahlung der Finanzierunggezahlt)
- AMORTISIERUNGSZEITRAUM: maximal 6 Jahre zu einem variablen jährlichen Zinssatz, der den 6-Monats-Euribor zuzüglich einer maximalen Marge von 250 Basispunkten nicht überschreitet
- CONFIDI-GARANTIE
Die am Energieprotokoll teilnehmenden Subjekte
Die Bankinstitute, bei denen die Energiefazilität aktiviert werden kann, sind:
- CassaCentrale Banca (Cassa di Trento Lavis Mezzocorona Valle di Cembra und Alta Vallagarina, Cassa Rurale Alta Valsugana, Cassa Rurale Alto Garda - Rovereto, Cassa Rurale di Ledro, Cassa Rurale Novella und Alta Anaunia, Cassa Rurale Vallagarina, Cassa Rurale Valsugana e Tesino, Cassa Rurale Val di Fiemme, Cassa Rurale Val di Non - Rotaliana e Giovo, Cassa Rurale Val di Sole, FPB Cassa di Fassa Primiero e Belluno, Cassa Rurale Adamello Giudicarie Valsabbia Paganella);
- Mediocredito Trentino Südtirol;
- Raiffeisen Schlern-Rosengarten;
- Sparkasse;
- Volksbank.
Die Cooperfidi und die Confidi Trentino Imprese haben sich ebenfalls dem Protocollo Energia angeschlossen und wurden aufgefordert, Garantien für die von den Wirtschaftsbeteiligten im Rahmen des Protocollo Energia aktivierten Finanzierungslinien zu übernehmen.
Beitragsmaßnahme
Der Beitrag wird pauschal auf 1,50 % des geliehenen Betrags festgesetzt und bezieht sich auf die ersten zwei Jahre des Darlehens. Der Beitrag wird als Pauschalbetrag nach Zahlung der ersten Zinstranche ausgezahlt .
In Umsetzung der DGP 39/2024 wird der Beitrag ab dem 7. Februar 2024 im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der neuen Verordnung 2023/2831 gewährt. Bis zum 30. Juni 2024 kann der Beitrag nur dann nach der alten De-minimis-Verordnung (Verordnung 1407/2014 in der geänderten Fassung) gewährt werden, wenn dies für den Antragsteller in Bezug auf die Beihilfeobergrenze günstiger ist.
Für Wirtschaftsbeteiligte, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und in den Sektoren Fischerei und Aquakultur tätig sind, wird der Beitrag gemäß den Bestimmungen der DGP 1069/2024 bis zum 31.12.2024 im Rahmen der befristeten Krisen- und Übergangsrahmenregelung gewährt. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Beiträge im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der neuen Verordnung 2023/2831 oder, falls diese nicht anwendbar ist, gemäß der Verordnung 1408/2013 und der Verordnung 717/2014 unter Einhaltung der vorgesehenen Höchstschwellenwerte gewährt.
Für Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen und nicht-landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln tätig sind, im Forstsektor und für Unternehmen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Sektoren Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur ausüben, werden ab dem 1. Juli 2024 Beiträge im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der neuen Verordnung 2023/2831 gewährt.
Beschränkungen
Verpflichtungen
Die Inanspruchnahme des Zuschusses ist mit den folgenden Verpflichtungen verbunden
- die Finanzierung während der tilgungsfreien Zeit nicht zurückzuzahlen oder zu kürzen;
- die Unterlagen, die die Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zum Zuschuss belegen, aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Provinzverwaltung während eines Zeitraums von zwei Jahren nach dem Datum der Auszahlung der Finanzierung zur Verfügung zu stellen
- der Bank unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Ereignisse, jede Änderung mitzuteilen, die für die Gewährung der Finanzierung und des damit verbundenen Beitrags oder für deren Aufrechterhaltung von Bedeutung ist.