Beschreibung
Art der förderfähigen Maßnahmen
Anspruch auf den Zuschuss haben Inhaber von Gewerbebetrieben, die auf der Grundlage eines Mietvertrags oder eines anderen ordnungsgemäß registrierten Dokuments in Immobilien betrieben werden, die nicht in ihrem Eigentum stehen und deren Nutzungszweck nicht dem Wohnzweck entspricht, und die sich in einem der Gebäude befinden, die vom Enteignungsverfahren für die Bauarbeiten an der Bahnumgehungsstraße von Trient betroffen sind.
Fördermaßnahme
Der Zuschuss ist als Pauschalbetrag in Höhe von
- 5.000 Euro für jede für unternehmerische Tätigkeiten genutzte Immobilieneinheit, gewährt gemäß der EU-Verordnung 1407/13 (De-minimis-Regelung).