Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Eintragung und Änderung von Mountainbike-Strecken und den damit verbundenen Verboten

  • Aktiv

Wie man Strecken des Landkreises in die Liste der Mountainbike-Routen (MTB) einträgt oder ändert. Festlegung oder Änderung von Fahrverboten für Fahrräder auf den Wegen.

Beschreibung

Die Provinz erstellt eine spezifische Liste der Strecken, aus denen sich das provinzielle Mountainbike-Netz zusammensetzt, ausschließlich zu Informationszwecken und zur Förderung des Tourismus, und legt dabei fest, welche Stellen für deren Instandhaltung und Kontrolle zuständig sind.

Auf den Wegen werden zudem Fahrverbote für Fahrräder ausgewiesen, zusätzlich zu dem allgemeineren Fahrverbot für andere motorisierte Fahrzeuge.

An wen es sich richtet

Für Mountainbike-Strecken:

  • Talgemeinden
  • Gemeinden
  • Tourismusverbände
  • Ortsverbände
  • andere Akteure

, die sich für deren Überwachung und Instandhaltung einsetzen.

 

Hinsichtlich der Fahrverbote für Fahrräder:

  • Gemeinden
  • Stellen, die für die Kontrolle und Instandhaltung der Alpenwege zuständig sind
  • Landesämter

So geht es

Der Antrag auf Eintragung oder Änderung von Mountainbike-Strecken und den damit verbundenen Verboten ist beim Dienst für Seilbahnen, Sport- und Berginfrastrukturen unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars, das mit den erforderlichen Anlagen versehen sein muss, einzureichen. Der Antrag ist an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.impiantiemontagna@pec.provincia.tn.it zu senden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für die Studiengänge:

  • erläuternder Bericht (auf dem entsprechenden Formular, das im Bereich „Formulare“ heruntergeladen werden kann) mit folgenden Angaben:
    • eine kurze Beschreibung der Route mit einer Analyse der wichtigsten Merkmale;
    • Fotos der wichtigsten Punkte;
    • eine Übersichtstabelle mit den wichtigsten Daten (Startpunkt, Endpunkt, Länge und Name der Route);
    • etwaige Bauarbeiten oder Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Strecke nutzbar zu machen;
  • Karte mit der Streckenführung in geeignetem Maßstab;
  • etwaige Genehmigung der Eigentümer der von den Routen betroffenen Grundstücke; 
  • etwaige Vereinbarung oder sonstige Unterlagen, die die Einigung mit den Eigentümerbehörden belegen.

Für Fahrverbote:

  • beschreibender Bericht über die Fahrverbote für Fahrräder unter Angabe des betroffenen Weges, ergänzt durch Fotos;
  • Karte mit der Lage der Fahrverbote für Fahrräder in angemessenem Maßstab.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann das ganze Jahr über gestellt werden.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Fristen beginnen am Tag nach Eingang des Antrags.

Für die Verfahren 

Das Verfahren umfasst folgende Phasen:

  • technische Vorprüfung;
  • Einholung der Stellungnahmen der Landesbehörden, der territorial zuständigen Gemeinden, der für die Kontrolle und Instandhaltung der Alpenwege zuständigen Stellen sowie anderer Interessengruppen;
  • Entscheidung des Leiters über die Aufnahme in das Mountainbike-Streckennetz oder Ablehnung des Antrags.

Für Verbote 

Das Verfahren umfasst folgende Phasen:

  • technische Vorprüfung;
  • Besprechung mit den Landesbehörden, den örtlich zuständigen Gemeinden sowie den für die Kontrolle und Instandhaltung der Alpenwege zuständigen Stellen und anderen Interessengruppen;
  • Entscheidung des Leiters über die Festlegung des Verbots oder die Ablehnung des Antrags.

Bei Überschreitung der vorgesehenen Fristen kann sich der Antragsteller an den Generaldirektor der Abteilung für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus wenden. Alternativ kann er beim Landesverwaltungsgericht oder beim Zivilgericht Berufung einlegen.

Im Falle einer ablehnenden Entscheidung besteht – unbeschadet der Möglichkeit, sich je nach den geltend gemachten Mängeln an die zuständige Gerichtsbehörde zu wenden – die Möglichkeit, innerhalb von 120 Tagen nach Zustellung des Bescheids beim Präsidenten der Republik Beschwerde einzulegen.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Antrag auf Eintragung und/oder Änderung

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate

Weiterlesen

Articoli 22 e 22 bis della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 e s.m. "Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate". Circolazione con mezzi meccanici su tracciati alpini ed altri sentieri di montagna e modalità per l'istituzione dell

Weiterlesen

Legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 "Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate" - Articolo 21 - Approvazione della segnaletica da utilizzare sulla rete provinciale dei percorsi in mountain bike.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 03.07.2026 18:14

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren