An wen es sich richtet
Vier Personengruppen können einen Antrag auf Aufnahme in die Ranglisten des „Progettone“ stellen:
- Personen, diekurz vor dem Ruhestand stehen und in den letzten 36 Monaten aus objektiven Gründen aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monatenentlassen wurden , die aus psychophysischer Untauglichkeit für die Tätigkeit oder nach Ablauf der Karenzzeit entlassen wurden oder die aus triftigem Grund gekündigt haben oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich gemäß Art. 7 des Gesetzes 604/1966 beendet haben.
- Personen, diekurz vor dem Renteneintritt stehen und ein befristetes Arbeitsverhältnis (auch als Leiharbeitnehmer oder in Teilzeit) aufgrund des Ablaufs der Laufzeit oder einen Kooperationsvertrag bzw. eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit beendet haben und in den letzten 36 Monaten mindestens 6 Monate gearbeitet haben, auch wenn diese nicht zusammenhängend waren.
- Arbeitslose im Alter von mindestens 53 Jahren (Männer) bzw. 52 Jahren (Frauen).
- Frauen, die Opfer von Gewalt sind und von den zuständigen Stellen gemeldet wurden.
Für die Gruppen 1., 2. und 3. gelten spezifische Anforderungen hinsichtlich Wohnsitz, Beitragsdauer und Beschäftigungsstatus, wie im entsprechenden Beschluss näher ausgeführt.