Beschreibung
Für die Ernennung und Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrats in den von ihr kontrollierten Unternehmen wählt die Provinz die Kandidaten aus, die in der Provinzliste gemäß Artikel 8ter des Provinzgesetzes Nr. 10 von 2010: Liste für die Ernennung und Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrats in den von der Provinz kontrollierten Unternehmen eingetragen sind. Die Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf Aufnahme in die Liste wurden vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 1591 vom 7. September 2018 festgelegt. In diese Liste können Personen aufgenommen werden, die die im oben genannten Artikel 8ter genannten und unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Die Liste ist in zwei Abschnitte unterteilt, die für die verschiedenen Anforderungen getrennt sind.