Beschreibung
Um den Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen zu verstärken, haben europäische Verordnungen ab 2019 neue Verpflichtungen für alle Akteure in der Kette eingeführt, von denjenigen, die Pflanzen importieren, bis hin zu denjenigen, die sie vermehren und vermarkten, was die Organisation der Pflanzengesundheitsdienste, die Überwachungsverfahren und die direkte Verantwortung der Erzeuger für die Pflanzengesundheit tiefgreifend verändert.
Mit der neuen Verordnung (EU) 2016/2031 wurde insbesondere das amtliche Register der Unternehmer (RUOP) eingeführt, in dem der Pflanzengesundheitsdienst der Provinz die Unternehmer (POs) registriert, die:
- Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis bzw. ein Pflanzenpass erforderlich ist, in die Union einführen oder verbringen;
- den Pflanzenpass ausstellen
- beim Pflanzenschutzdienst die Ausstellung von Ausfuhr-, Wiederausfuhr- und Präexportzertifikaten beantragen;
- sind befugt, die ISPM 15-Kennzeichnung auf Holzverpackungen anzubringen.
Vorbehaltlich eines förmlichen Antrags wird jede EO nur einmal von dem für ihren Sitz zuständigen regionalen/provinziellen Pflanzenschutzdienst registriert.
Andererseits sind die EO von der RUOP-Registrierung befreit, wenn sie
- ausschließlich und direkt kleine Mengen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen an Endverbraucher liefern, und zwar auf andere Weise als durch Fernabsatzverträge;
- ausschließlich und unmittelbar kleine Mengen von Saatgut an Endverbraucher liefern, mit Ausnahme von Saatgut, für das im Falle der Einfuhr in die EU ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich ist;
- eine berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen ausüben, die sich auf deren Beförderung im Auftrag eines anderen Unternehmers beschränkt;
- ausschließlich die Beförderung von Gegenständen aller Art unter Verwendung von Verpackungsmaterial aus Holz betreiben.
Beschränkungen
Bei der Einreichung eines Antrags müssen die professionellen Marktteilnehmer die folgenden Anforderungen erfüllen
- ihren eingetragenen Sitz in der Provinz Trient haben
- im Besitz einer Mehrwertsteuernummer sein
- Sie müssen im Unternehmensregister der zuständigen Handelskammer eingetragen sein.