Eintragung in das amtliche Register der Wirtschaftsbeteiligten (RUOP)

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Antrag auf Eintragung in das amtliche Verzeichnis der Wirtschaftsbeteiligten (RUOP)

Beschreibung

Um den Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen zu verstärken, haben europäische Verordnungen ab 2019 neue Verpflichtungen für alle Akteure in der Kette eingeführt, von denjenigen, die Pflanzen importieren, bis hin zu denjenigen, die sie vermehren und vermarkten, was die Organisation der Pflanzengesundheitsdienste, die Überwachungsverfahren und die direkte Verantwortung der Erzeuger für die Pflanzengesundheit tiefgreifend verändert.
Mit der neuen Verordnung (EU) 2016/2031 wurde insbesondere das amtliche Register der Unternehmer (RUOP) eingeführt, in dem der Pflanzengesundheitsdienst der Provinz die Unternehmer (POs) registriert, die:

  • Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis bzw. ein Pflanzenpass erforderlich ist, in die Union einführen oder verbringen;
  • den Pflanzenpass ausstellen
  • beim Pflanzenschutzdienst die Ausstellung von Ausfuhr-, Wiederausfuhr- und Präexportzertifikaten beantragen;
  • sind befugt, die ISPM 15-Kennzeichnung auf Holzverpackungen anzubringen.

Vorbehaltlich eines förmlichen Antrags wird jede EO nur einmal von dem für ihren Sitz zuständigen regionalen/provinziellen Pflanzenschutzdienst registriert.

Andererseits sind die EO von der RUOP-Registrierung befreit, wenn sie

  • ausschließlich und direkt kleine Mengen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen an Endverbraucher liefern, und zwar auf andere Weise als durch Fernabsatzverträge;
  • ausschließlich und unmittelbar kleine Mengen von Saatgut an Endverbraucher liefern, mit Ausnahme von Saatgut, für das im Falle der Einfuhr in die EU ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich ist;
  • eine berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen ausüben, die sich auf deren Beförderung im Auftrag eines anderen Unternehmers beschränkt;
  • ausschließlich die Beförderung von Gegenständen aller Art unter Verwendung von Verpackungsmaterial aus Holz betreiben.

Beschränkungen

Bei der Einreichung eines Antrags müssen die professionellen Marktteilnehmer die folgenden Anforderungen erfüllen

- ihren eingetragenen Sitz in der Provinz Trient haben

- im Besitz einer Mehrwertsteuernummer sein

- Sie müssen im Unternehmensregister der zuständigen Handelskammer eingetragen sein.

An wen es sich richtet

Die geltenden Vorschriften sehen die Eintragung von Personen in das RUOP - Official Register of Professional Operators - vor, die

  • Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich ist, in die Unioneinführen
  • Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, für die ein Pflanzenpass erforderlich ist, in die Unionverbringen
  • einen Pflanzenpass gemäß Artikel 89 der Verordnung (EU) 2016/2031ausstellen ;
  • bei der zuständigen Behörde die Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen für die Ausfuhr, Wiederausfuhr und/oder Vorausfuhr beantragen;
  • sind befugt, das ISPM15-Zeichen gemäß Artikel 96 anzubringen oder Holzverpackungsmaterial gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) 2016/2031 zu reparieren;
  • befugt sind, andere Bescheinigungen gemäß Artikel 99 der Verordnung (EU) 2016/2031 auszustellen, die Informationen gemäß Artikel 45 oder 55 derselben Verordnung liefern oder deren Tätigkeiten die betreffenden Pflanzen in den abgegrenzten Gebieten betreffen.

Zusätzlich zu den in Artikel 65 der Verordnung (EU) 2016/2031 genannten Einrichtungen sieht das vom Servizio Fitosanitario Nazionale herausgegebene Offizielle Technische Dokument Nr. 4 die Eintragung in das RUOP vor für:

  • Gewerbetreibende, die ausschließlich Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände an Endverbraucher durch Direktverkäufe auf Agrarmärkten oder anderen Märkten außerhalb des Zuständigkeitsgebiets des regionalen Pflanzenschutzdienstes, in dem der Unternehmer ansässig ist, liefern;
  • Professionelle Unternehmer, die über Fernabsatzverträge verkaufen;
  • Saatgutunternehmen, die gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 2021 vom 2. Februar 2021 identifiziert wurden;
  • Erzeuger von Speisekartoffeln (mit Ausnahme derjenigen, die direkt an Endverbraucher verkaufen) sowie Sammel- und Versandstellen in ihren Erzeugungsgebieten;
  • Erzeuger von Früchten von Citrus L., Fortunella Swingle, Poncirus Raf. und deren Hybriden, die in loser Schüttung vermarktet werden;
  • Erzeuger von Rasengräsern;
  • Greenskeepers", die Pflanzen an professionelle Betreiber und/oder in geschützten Gebieten aufbewahren/verkaufen (im letzteren Fall auch bei direktem Verkauf an Endverbraucher), oder Pflanzen an Endverbraucher im Rahmen von Fernabsatzverträgen verkaufen;
  • Dienstleistungsunternehmen für Obst- und Forstpflanzen, die Pflanzen oder Vermehrungsmaterial an Erzeugerorganisationen verkaufen, die Fernabsatzverträge für den Verkauf nutzen oder die mit Pflanzen umgehen, die für Schutzgebiete bestimmt sind (SPA).

Bei der Einreichung eines Antrags müssen die oben genannten Marktteilnehmer folgende Bedingungen erfüllen

  • ihren Geschäftssitz in der Provinz Trient haben
  • im Besitz einer Mehrwertsteuernummer sein
  • Sie müssen im Unternehmensregister der zuständigen CCIAA (Industrie-, Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer) eingetragen sein;
  • die Anforderungen des Ministerialdekrets 333987 vom 27.07.2022 "Anforderungen, Ausstattung und Erfüllung der beim RUOP registrierten Gewerbetreibenden gemäß Kapitel VII des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 2. Februar 2021" erfüllen
  • es dürfen keine Gründe für eine Disqualifikation, eine Aussetzung oder ein Verbot gemäß Artikel 67 des Decreto Legislativo 159/2001 vorliegen.

So geht es

Die Antragsteller müssen das Antragsformular und die Anhänge zu den beantragten Tätigkeiten ausfüllen und unterschreiben. Nach dem Aufkleben der Steuermarke zu 16,00 Euro muss das Formular (zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises auf der Rückseite) auf einem der folgenden Wege bei der Landwirtschaftsbehörde eingereicht werden

  • per PEC an die folgende Adresse: serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it
  • auf dem normalen Postweg
  • persönliche Übergabe an den Landwirtschaftsdienst oder an die peripheren landwirtschaftlichen Einheiten der Autonomen Provinz Trient.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Antrag auf RUOP-Registrierung
  • Anhang 1 - Landwirtschaftliche Zentren: Informationen über eigene landwirtschaftliche Zentren
  • Anhang 2 - Einfuhr: Informationen über die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen aus Drittländern (Nicht-EU)
  • Anhang 3 - Ausfuhr: Informationen über die Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis für Drittländer (Nicht-EU) beantragt wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Datum der Anmeldung

Voruntersuchung mit Dokumentenprüfung und eventueller Betriebsbesichtigung und anschließende Eintragung auf Beschluss des Direktors des Landwirtschaftsdienstes nach positivem Ergebnis der vorgesehenen Kontrollen.

Kosten

Stempelgebühr
16,00 Euro

für den Antrag zu entrichten

Obligatorische Gebühr
25,00 Euro

PagoPa-Bescheid

Dokumente

Referenzgesetzgebung

relativo alle misure di protezione contro gli organismi nocivi per le piante, che modifica i regolamenti (UE) n. 228/2013, (UE) n. 652/2014 e (UE) n. 1143/2014 del Parlamento europeo e del Consiglio e abroga le direttive 69/464/CEE, 74/647/CEE, 93/85/CEE,

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