Beschreibung
Die Liste der Wirtschaftsteilnehmer - Öffentliche Arbeiten gemäß Artikel 19 des Provinzgesetzes 2/2016 wird von den öffentlichen Auftraggebern des Trentino für die Auswahl von Unternehmen verwendet, die zu Verhandlungsverfahren für Arbeiten ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung, zu Treuhandvereinbarungen sowie zur Direktvergabe von öffentlichen Bauaufträgen eingeladen werden.
Es handelt sich um ein stets offenes Verzeichnis, in das sich die Wirtschaftsteilnehmer zu den oben genannten Zwecken eintragen, indem sie gemäß den geltenden Vorschriften für die Selbstzertifizierung ein Identifizierungsformular ausfüllen und eine Erklärung abgeben, in der sie neben ihrer Qualifikation und/oder Erfahrung bei der Ausführung öffentlicher Bauarbeiten auch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Art. 94 ff. des Gesetzesdekrets Nr. 36 vom 31. März 2023 bescheinigen, sowie weitere Erklärungen, die für die Auswahl der Wettbewerber nützliche Elemente enthalten.
Es ist jederzeit möglich, die Daten einer früheren Anmeldung zu ändern und/oder zu aktualisieren.
Beschränkungen
Wirtschaftsteilnehmer, die sich in das Verzeichnis eintragen lassen, sind verpflichtet, ihre Erklärung alle sechs Monate zu erneuern, andernfalls werden sie von der Liste gestrichen.
Die Wirtschaftsbeteiligten sind außerdem verpflichtet, ihre Position innerhalb von 10 Tagen zu aktualisieren, wenn sich die angegebenen Daten und Erklärungen ändern.