Beschreibung
Der Antrag auf Eintragung unterliegt der Überprüfung des Besitzes spezifischer Kompetenzen im Seilbahnsektor auf der Grundlage des Lebenslaufs, der gegebenenfalls durch eine Prüfung/ein Interview ergänzt wird. Dieses Erfordernis entfällt für Antragsteller, die bescheinigen, dass sie im Besitz eines vom Verkehrsministerium ausgestellten Befähigungsnachweises sind oder dass sie im Sonderregister des Seilbahnamtes der Autonomen Provinz Bozen eingetragen sind.