Beschreibung
Für die Ernennung und Nominierung von Rechnungsprüfern und Mitgliedern der Rechnungsprüfungsausschüsse der wichtigsten Einrichtungen und Agenturen der Provinz wählt die Provinz die Kandidaten unter denjenigen aus, die in der Provinzliste für die Ernennung und Nominierung von Mitgliedern der Rechnungsprüfungsausschüsse von Agenturen und Einrichtungen eingetragen sind, die in zwei Abschnitte unterteilt ist, von denen der erste die Rechnungsprüfer und der zweite die Provinzbeamten erfasst.
Die von diesem Verfahren betroffenen Einrichtungen und Agenturen wurden durch das Provinzialgesetz Nr. 10 vom 9. Juni 2010 festgelegt und sind
- instrumentelle Einrichtungen und Agenturen der Provinz
- Unternehmen, die direkt von der Provinz kontrolliert werden
- Stiftungen oder Vereinigungen, in denen die Provinz eine beherrschende Stellung einnimmt oder Gründungsmitglied ist,
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, für die eine Ernennung oder Benennung durch die Provinz vorgesehen ist.
Die Modalitäten für die Einreichung von Anträgen auf Aufnahme in die Liste wurden vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 1966 vom 13. November 2015 festgelegt.