Beschreibung
Um sich für die Ausbildungsgänge der höheren beruflichen Bildung (AFP) anzumelden, muss eine Aufnahmeprüfung bestanden werden.
Die Aufnahmeprüfung umfasst:
- Prüfung der vom Bewerber vorgelegten Unterlagen zur Anerkennung der durch Studien- oder Berufserfahrung erworbenen Leistungspunkte
- Durchführung einer oder mehrerer schriftlicher Prüfungen zur Überprüfung der technischen, technologischen und englischsprachigen Grundkompetenzen
- ein Gespräch zur Ermittlung der Interessen, Ziele und Beweggründe für die Wahl des Ausbildungsgangs, um den Ausbildungsweg und die betriebliche Ausbildung individuell anzupassen.
Bei Ausbildungsgängen, die im Rahmen einer dualen Ausbildung im Bereich der höheren Bildung und Forschung durchgeführt werden, dient die Aufnahmeprüfung auch dem „Matching“ mit Unternehmen, die bereit sind, Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag der Stufe III einzustellen
Für spezifische Informationen zu den Eingangsbewertungen und zur Einschreibung in die einzelnen Ausbildungsgänge der höheren beruflichen Bildung wenden Sie sich bitte an den Träger des jeweiligen Ausbildungsgangs.
Nach Abschluss der Aufnahmeprüfung erstellt die Kommission eine Rangliste für die Zulassung zum Studiengang der höheren beruflichen Bildung.
Es ist möglich, einen Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung für mehrere Ausbildungsgänge zu stellen, indem man an ebenso vielen Auswahlverfahren teilnimmt, sofern dies mit den jeweiligen Zeitplänen vereinbar ist.