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Einstellungsanreize der Provinzen - Int. 3.4.1

  • Aktiv

Beiträge der Provinzen zugunsten der Arbeitgeber, die Einstellungen vornehmen. Maßnahme 3.4.1 des Dokuments über die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Agentur für Arbeit.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beschäftigungsanreiz für den Arbeitgeber, um die Beschäftigung von Menschen in Beschäftigungsschwierigkeiten zu fördern.

Beschränkungen

Um in den Genuss der Einstellungsanreize zu kommen, muss die Maßnahme, für die der Anreiz gilt, durchgeführt werden

  • am Sitz des Unternehmens oder der Produktionseinheit in der Provinz Trient zugunsten der dort beschäftigten Arbeitnehmer;
  • zugunsten von Arbeitnehmern, die zum Zeitpunkt der Einstellung, der Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder der Bestätigung eines Lehrvertrags in der Provinz Trient wohnen;
  • im Falle von Anreizen für behinderte Personen, dass diese in den Listen L. 68/99 eingetragen sind, die von jedem Arbeitsamt im Inland geführt werden;
  • bei Nicht-EU-Bürgern die Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf die nationalen Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-EU-Bürgern im Hoheitsgebiet des Staates aus Gründen, die mit einer nicht saisonalen Beschäftigung vereinbar sind.

Der Anreiz wird nicht gewährt, wenn die Einstellung Folgendes betrifft

  • den Arbeitgeber, den Ehegatten oder Lebenspartner und Verwandte zweiten Grades des Arbeitgebers
  • bei nicht kooperativen Gesellschaften oder verbundenen Unternehmen den gesetzlichen Vertreter, die Gesellschafter in beherrschender Stellung, den Ehegatten oder Lebenspartner und Verwandte zweiten Grades des gesetzlichen Vertreters oder der Gesellschafter
  • bei Genossenschaften, Vereinen und Ausschüssen, die gemeinsame Zwecke verfolgen, der gesetzliche Vertreter, der Ehegatte oder Lebenspartner und Verwandte zweiten Grades derselben.

Kumulierbarkeit mit anderen Vergünstigungen

Die in der Intervention 3.4.1 des Dokuments der arbeitspolitischen Interventionen vorgesehenen provinzialen Anreize können nicht mit Leistungen kombiniert werden, die in anderen europäischen, nationalen, regionalen oder provinzialen Regelungen vorgesehen sind.

Die durch die Maßnahme 3.4.1 des Dokuments der arbeitspolitischen Interventionen vorgesehenen provinzialen Anreize können nicht mit den in Artikel 4 des Gesetzes 92/2012 und in Artikel 23 des Gesetzesdekrets Nr. 60/2024 vorgesehenen Beitragsvergünstigungen und, beschränkt auf die Einstellung von Menschen mit Behinderungen, mit den im Gesetz 68/99 vorgesehenen Beitragsvergünstigungen kombiniert werden.

An wen es sich richtet

Die provinzialen Einstellungsanreize werden privaten Arbeitgebern(ausgenommen inländische Arbeitgeber) mit Sitz oder Produktionsstätte in der Provinz Trient gewährt, die Arbeitnehmer mit Behinderungen/benachteiligtem Status auf dem Arbeitsmarkt einstellen.

So geht es

Für Anreize auf Provinzebene

Es ist möglich, provinziale Anreize in Anspruch zu nehmen, indem Sie die folgenden Schritte ausführen

  1. Konsultieren Sie die Anreiztabellen der Maßnahme 3.4.1 Einstellungsanreize und prüfen Sie, ob Sie unter eine der Provinzanreize fallen;
  2. Wenn einer der vorgesehenen Fälle auf Sie zutrifft, können Sie innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der folgenden Frist einen Antrag bei der Agenzia del Lavoro einreichen (die Formulare finden Sie weiter unten im Abschnitt Formulare auf dieser Seite)
    - Ablauf des 12-monatigen unbefristeten Arbeitsverhältnisses oder der Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder der Bestätigung des Ausbildungsvertrags;
    - Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses oder dessen Verlängerung.

Für nationale Anreize

Sie können auf der Website des Ministeriums überprüfen, ob Sie unter die aufgeführten nationalen Anreize fallen.

Wenn ein Anreiz, der Ihren Bedürfnissen entspricht, identifiziert wird, kann der Arbeitgeber den Antrag über das INPS stellen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Formulare können unten heruntergeladen werden und bestehen aus:

Für die Antragsphase:

  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Anreize zur Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderungen/schwachen/benachteiligten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt
  • Formular für Arbeitnehmer
  • Datenschutzerklärung des Arbeitgebers
  • Datenschutzerklärung des Arbeitnehmers

Für die Tranche nach der ersten:

  • Antrag auf Ratenzahlung für Arbeitnehmer mit Behinderungen oder benachteiligten Bedingungen
  • Datenschutzerklärung des Arbeitgebers

Formulare

Zeiten und Fristen

-

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Documento contenente gli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento approvato dalla Commissione provinciale per l’impiego con deliberazione n. 475 del 14 gennaio 2026 e adottato dalla Giunta provinciale con deliberazione n. 179 del 13 febbraio 2026.

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Begleitdokumente

Tabelle incentivi provinciali all'assunzione - Intervento 3.4.1 del Documento degli interventi di politica del lavoro della XVII Legislatura di Agenzia del Lavoro.

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