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Einstellungsanreize der Provinz – Int. 3.4.1

  • Aktiv

Provinzzuschüsse für Arbeitgeber, die neue Mitarbeiter einstellen. Maßnahme 3.4.1 des Dokuments zu den arbeitspolitischen Maßnahmen der Arbeitsagentur.

Beschreibung

Es handelt sich um eine Beschäftigungsförderung zugunsten des Arbeitgebers, die darauf abzielt, die Eingliederung von Menschen mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Beschränkungen

Um die Einstellungsanreize in Anspruch nehmen zu können, muss die förderfähige Maßnahme wie folgt durchgeführt werden:

  • am Sitz des Unternehmens oder in einer Produktionseinheit in der Provinz Trient zugunsten der dort beschäftigten Arbeitnehmer; 
  • zugunsten von Arbeitnehmern, die zum Zeitpunkt der Einstellung, der Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder der Bestätigung des Ausbildungsvertrags ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben;
  • im Falle von Förderungen zugunsten von Menschen mit Behinderung, dass diese in den Listen gemäß Gesetz 68/99 eingetragen sind, die von einem beliebigen Arbeitsamt auf nationalem Gebiet geführt werden;
  • im Falle von Nicht-EU-Bürgern: Einhaltung der nationalen Vorschriften, die die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-EU-Bürgern im Staatsgebiet aus Gründen regeln, die mit einer nicht saisonalen Erwerbstätigkeit vereinbar sind.

Die Förderungwird nicht gewährt, wenn die Einstellung folgende Personen betrifft:

  • den Arbeitgeber, den Ehepartner oder Lebenspartner sowie Verwandte bis zum zweiten Grad des Arbeitgebers selbst betrifft;
  • im Falle einer nicht genossenschaftlichen Gesellschaft oder einer Sozietät den gesetzlichen Vertreter, die Gesellschafter in beherrschender Stellung, den Ehepartner oder Lebenspartner sowie Verwandte bis zum zweiten Grad des gesetzlichen Vertreters oder der Gesellschafter selbst;
  • im Falle von Genossenschaften, Vereinen und Komitees mit gemeinnützigen Zielen den gesetzlichen Vertreter, den Ehepartner oder Lebenspartner sowie Verwandte bis zum zweiten Grad desselben.

Kumulierbarkeit mit anderen Leistungen

Die in der Maßnahme 3.4.1 des Dokuments über arbeitspolitische Maßnahmen vorgesehenen Landesförderungen sind nicht mit Vergünstigungen kumulierbar, die durch andere europäische, nationale, regionale oder landesrechtliche Vorschriften vorgesehen sind. 

Die in Maßnahme 3.4.1 des Dokuments über arbeitspolitische Maßnahmen vorgesehenen provinzialen Anreize sind nicht mit den Beitragsvergünstigungen kumulierbar, die in Art. 4 des Gesetzes 92/2012 und in Art. 23 des Gesetzesdekrets Nr. 60/2024 vorgesehenen Beitragsvergünstigungen und – beschränkt auf die Einstellung von Menschen mit Behinderung – mit den im Gesetz 68/99 vorgesehenen Beitragsvergünstigungen nicht kumulierbar.

An wen es sich richtet

Die Einstellungsanreize der Provinz richten sich anprivate Arbeitgeber – mit Ausnahme von Arbeitgebern im häuslichen Bereich –, die ihren Sitz oder eine Produktionsstätte in der Provinz Trient haben und Arbeitnehmer mit Behinderung, in einer prekären Lage oder mit Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt einstellen.

So geht es

Für die Fördermittel der Provinz

Sie können die Fördermittel der Provinz wie folgt in Anspruch nehmen:

  1. Sehen Sie sich die Fördertabellen der Maßnahme 3.4.1 „Einstellungsförderungen“ an und prüfen Sie, ob Sie unter eine der Förderungen der Provinz fallen;
  2. Wenn Sie unter einen der vorgesehenen Fälle fallen, können Sie innerhalb von 60 Tagen ab dem folgenden Zeitpunkt einen Antrag (die Formulare finden Sie weiter unten im Abschnitt „Formulare“ auf dieser Seite) bei der Arbeitsagentur einreichen:
    - Ablauf der 12 Monate seit der unbefristeten Einstellung oder seit der Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder seit der Bestätigung des Ausbildungsvertrags;
    - Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses oder einer eventuellen Verlängerung desselben.

Für nationale Fördermaßnahmen

Auf der Website des Ministeriums kann überprüft werden, ob die auflistetennationalen Fördermaßnahmenin Anspruch genommen werden können.

Wird eine den eigenen Anforderungen entsprechende Förderung gefunden, kann der Arbeitgeber den Antrag über das INPS stellen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Formulare können im Folgenden heruntergeladen werden und umfassen:

Für die Phase der Beantragung von Fördermitteln:

  • Antrag auf Fördermittel für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderung / in einer prekären Situation / mit Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt
  • Arbeitnehmerdatenblatt
  • Datenschutzerklärung für Arbeitgeber
  • Datenschutzerklärung für Arbeitnehmer

Für die auf die erste Rate folgende Rate:

  • Antrag auf Auszahlung der Rate für Arbeitnehmer mit Behinderung oder in benachteiligter Lage
  • Datenschutzerklärung des Arbeitgebers

Formulare

Zeiten und Fristen

-

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Documento contenente gli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento approvato dalla Commissione provinciale per l’impiego con deliberazione n. 475 del 14 gennaio 2026 e adottato dalla Giunta provinciale con deliberazione n. 179 del 13 febbraio 2026.

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Begleitdokumente

Tabelle incentivi provinciali all'assunzione - Intervento 3.4.1 del Documento degli interventi di politica del lavoro della XVII Legislatura di Agenzia del Lavoro.

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