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Einheitliches nationales Register des Dritten Sektors (RUNTS)

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Die Provinzstelle des Runts bearbeitet alle Anträge im Zusammenhang mit der IT-Plattform des Einheitlichen Nationalen Registers des Dritten Sektors

An wen es sich richtet

Alle privaten Einrichtungen (mit Ausnahme von Gesellschaften) können sich im RUNTS eintragen lassen, insbesondere:

  • Freiwilligenorganisationen (ODV),
  • Vereinigungen zur sozialen Förderung (APS),
  • philanthropische Einrichtungen,
  • Gegenseitigkeitsgesellschaften, die nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind,
  • ETS.

Sozialunternehmen, einschließlich Sozialgenossenschaften und Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit, die Zusatzkrankenkassen verwalten und deren jährliche Mitgliedsbeiträge 50.000 Euro übersteigen, müssen sich in den Sonderabschnitt des Handelsregisters (RI) eintragen lassen.

Der Antrag auf Eintragung in das RUNTS muss gestellt werden von:

  • demgesetzlichen Vertreter der Einrichtung,
  • dem gesetzlichen Vertreter des Verbunds, dem die Einrichtung angehört (alternativ zum gesetzlichen Vertreter der Einrichtung und mit dessen Vollmacht),
  • einem Notar, falls die Einrichtung die Eintragung unter gleichzeitiger Erlangung der Rechtspersönlichkeit beabsichtigt.

So geht es

Um auf das Online-Portal zugreifen und die Vorgänge verwalten zu können, müssen die Behörden zunächst über spezifische digitale Instrumente verfügen.

Fürden Zugang zur Plattform haben sie folgende Möglichkeiten:

  • SPID (öffentliches System zur Verwaltung der digitalen Identität von Bürgern und Unternehmen),
  • CIE (elektronischer Personalausweis)

Für die Registrierung und die anschließende Verwaltung müssen sich die Behörden zwingend mit folgenden Mitteln ausstatten:

  • PEC (zertifizierte E-Mail),
  • digitale Signatur (CADES-Verfahren).

Dem Registrierungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Gründungsurkundeoder Erklärung über das Nichtvorliegen bzw. die Unauffindbarkeit (falls die Original-Gründungsurkunde physisch nicht auffindbar ist),
  • bei der Steuerbehörde registrierteSatzung,
  • Für Einrichtungen, die ihre Tätigkeit bereits seit einem oder mehreren Geschäftsjahren ausüben, jeweilsder letzte bzw. die letztenbeiden genehmigten Jahresabschlüsse, sofern verfügbar;

Zeiten und Fristen

Ein Antrag kann zu jeder Zeit im Jahr gestellt werden.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Einziges nationales Register des Dritten Sektors

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Codice del Terzo settore, a norma dell'articolo 1, comma 2, lettera b), della legge 6 giugno 2016, n. 106

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.06.2026 18:12

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