An wen es sich richtet
Alle privaten Einrichtungen (die keine Unternehmen sind) können sich bei RUNTS registrieren lassen, insbesondere
- Freiwilligenorganisationen (VPOs)
- Vereine zur sozialen Förderung (APS),
- philanthropische Organisationen,
- Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit, die nicht zur Eintragung in das Unternehmensregister verpflichtet sind,
- ETS.
Sozialunternehmen, einschließlich sozialer Genossenschaften und Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit, die zusätzliche Krankenkassen verwalten und deren Mitgliedsbeiträge 50.000 EUR pro Jahr überschreiten, müssen sich in den besonderen Teil des Unternehmensregisters (RI) eintragen lassen .
Der Antrag auf Eintragung in das RUNTS ist einzureichen von:
- Gesetzlicher Vertreter der Einrichtung,
- gesetzlicher Vertreter desVerbandsnetzes, dem die Einrichtung angehört (alternativ: gesetzlicher Vertreter der Einrichtung und mit dessen Vollmacht),
- Notar, wenn der Rechtsträger die Eintragung im Rahmen der Erlangung der Rechtspersönlichkeit beabsichtigt.