Einheitliches Nationales Register des Dritten Sektors (RUNTS)

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Das Provinzbüro Runts bearbeitet alle Anträge, die die IT-Plattform des Nationalen Einheitsregisters des Dritten Sektors betreffen

An wen es sich richtet

Alle privaten Einrichtungen (die keine Unternehmen sind) können sich bei RUNTS registrieren lassen, insbesondere

  • Freiwilligenorganisationen (VPOs)
  • Vereine zur sozialen Förderung (APS),
  • philanthropische Organisationen,
  • Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit, die nicht zur Eintragung in das Unternehmensregister verpflichtet sind,
  • ETS.

Sozialunternehmen, einschließlich sozialer Genossenschaften und Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit, die zusätzliche Krankenkassen verwalten und deren Mitgliedsbeiträge 50.000 EUR pro Jahr überschreiten, müssen sich in den besonderen Teil des Unternehmensregisters (RI) eintragen lassen .

Der Antrag auf Eintragung in das RUNTS ist einzureichen von:

  • Gesetzlicher Vertreter der Einrichtung,
  • gesetzlicher Vertreter desVerbandsnetzes, dem die Einrichtung angehört (alternativ: gesetzlicher Vertreter der Einrichtung und mit dessen Vollmacht),
  • Notar, wenn der Rechtsträger die Eintragung im Rahmen der Erlangung der Rechtspersönlichkeit beabsichtigt.

So geht es

Um auf das Telematikportal zugreifen und ihre Daten verwalten zu können, müssen sich die Unternehmen zunächst mit spezifischen digitalen Werkzeugen ausstatten.

Um Zugang zur Plattform zu erhalten, müssen sie wählen zwischen:

  • SPID (öffentliches System zur Verwaltung der digitalen Identität von Bürgern und Unternehmen),
  • CIE (elektronischer Personalausweis)

Für die Registrierung und die anschließende Verwaltung müssen sich die Einrichtungen mit folgenden Instrumenten ausstatten:

  • PEC (zertifizierte elektronische Post),
  • Digitale Unterschrift (CADES-Modus).

Dem Antrag auf Eintragung müssen folgende Dokumente beigefügt werden

  • Gründungsurkunde oder Erklärung über die Nichtexistenz oder Unauffindbarkeit (falls das Original der Gründungsurkunde materiell nicht auffindbar ist),
  • die bei der Steuerbehörde registrierteSatzung,
  • Für Unternehmen, die bereits seit einem oder mehreren Geschäftsjahren tätig sind, jeweils die letzten
    die letztenbeiden genehmigten Schlussbilanzen, falls vorhanden, zusammen mit Kopien der Protokolle der Gesellschafterversammlung
    dieden Genehmigungsbeschluss enthalten;

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Einziges nationales Register des Dritten Sektors

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
SPID Stufe 3

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Codice del Terzo settore, a norma dell'articolo 1, comma 2, lettera b), della legge 6 giugno 2016, n. 106

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 13.06.2025 12:04

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