Beschreibung
Ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung muss angefordert werden, wenn
- Wechsel des Eigentümers (auch bei Rücknahme eines Fahrzeugs aus dem Leasing),
- Änderung der technischen Merkmale des Fahrzeugs (z. B.: Prüfung des Aufbaus, Ankuppeln des Anhängers an die Zugmaschine, usw.)
- Änderung des Namens oder der Firmenbezeichnung des Unternehmens, das Eigentümer des Fahrzeugs ist;
- Verlust/Diebstahl oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung;
- Änderung der Nutzung (von der Nutzung durch Dritte zur eigenen Nutzung oder umgekehrt).
Für den nachgeschalteten Anwender gilt ein ähnliches Verfahren wie für die Erstzulassung von Fahrzeugen, wobei jedoch andere Unterlagen erforderlich sind, wie im folgenden Absatz beschrieben.