An wen es sich richtet
Die „Certificazione Unica“ (CU) steht allen Bürgern zur Verfügung, die im Jahr vor dem laufenden Jahr finanzielle Unterstützungsleistungen für Pflege (Invaliditätsrente, Pflegegeld, einheitliches Landesgeld …) oder Leistungen der Zusatzversorgung (regionale Maßnahmen) von der Landesagentur für Pflege und Zusatzversorgung im Jahr vor dem laufenden Jahr erhalten haben.