Dritter Aufruf zur Qualität im Trentino - Olympische Winterspiele und Paralympics 2026

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Bekanntmachung zur Förderung von Investitionen von Unternehmen in den Bereichen Gastgewerbe, Handel und Dienstleistungen zur Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 - MASSNAHME ABGELAUFEN. Die Bewerbungsfrist ist am 30. Mai 2025 um 12.00 Uhr abgelaufen.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Mit der DGP Nr. 728 vom 23. Mai 2024 wurden die ersten operationellen Angaben zur Anbringung des eindeutigen Projektcodes (CUP) auf Rechnungen, für die der Anreiz beantragt wird, genehmigt. Weitere Informationen finden Sie unter "Was wird benötigt".

Beschreibung

Gefördert werden Sachinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die nach dem Datum der Antragstellung, frühestens jedoch am 1. September 2024, begonnen werden.

Die Bekanntmachung wird im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventionen zugunsten des Wirtschaftssystems des Trentino" durchgeführt. Für Angelegenheiten, die in der Bekanntmachung nicht vorgesehen sind, gelten die allgemeinen und gemeinsamen Bestimmungen, die ab dem 8. November 2024 in Kraft sind.

Was wird finanziert?

Gefördert werden folgende Arten von Investitionen

  • Bau einer neuen Betriebseinheit
  • Umstrukturierung einer bestehenden Betriebseinheit
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebseinheit mit möglicher Umstrukturierung der gleichen Betriebseinheit;
  • Erwerb von spezifischen Anlagen, Maschinen, Ausrüstungen und anderen Vermögenswerten im Zusammenhang mit einer bestehenden Betriebseinheit;

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.

Anreiz und Obergrenzen der Ausgaben

Der Anreiz beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben.

Mindest- und Höchstbeträge der Ausgaben

Die förderfähigen Mindestausgaben betragen

  • 50 Tausend Euro für Anträge von Unternehmen, die im Gastgewerbe tätig sind;
  • 25.000 Euro für Anträge von Unternehmen, die im Bereich Handel und Dienstleistungen tätig sind.

Die Höchstgrenze für die zuschussfähigen Ausgaben liegt bei 1 Million Euro.

Beschränkungen

Die förderfähigen Investitionen müssen

  • in einer Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz Trient getätigt werden;
  • nach dem Datum der Einreichung des Antrags auf Gewährung des Anreizes oder auf jeden Fall nicht vor dem 1. September 2024 begonnen werden
  • bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein (Fristverlängerung bis zum 06.02.2026 durch Beschluss Nr. 965 vom 04.07.2025).
Attenzione!

Die Betriebseinheit, in der die Anreizinitiative umgesetzt wird, kann sich im Eigentum oder im Nicht-Eigentum befinden.

Unter Punkt 3(8) der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten, sind die besonderen Bedingungen und Anforderungen aufgeführt, die die Betriebseinheit erfüllen muss.

Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten, und in der Bekanntmachung festgelegt. Dazu gehören die Verpflichtung, die Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz zu halten, die Beschäftigungsverpflichtungen und dieÜbernahme/Aufrechterhaltung der vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024festgelegten Verträge für die Beschäftigten .

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die die in der Bekanntmachung oder in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind, festgelegten Anforderungen erfüllen, sowie in Bezug auf den Sektor:

A) Im Gastgewerbe sind folgende Unternehmen förderfähig

  • Hotelbetriebe
  • Nicht-Hotelbetriebe, beschränkt auf Zimmervermietungsbetriebe, ländliche Betriebe, Bed and Breakfasts, Ferienhäuser und -wohnungen, sofern sie als Unternehmen geführt werden;
  • Ausflugslokale;
  • Beherbergungsbetriebe im Freien.

Die ausgeübte Tätigkeit muss in jedem Fall unter einen der Ateco-Codes fallen, die in Anhang 1 der Allgemeinen Vorschriften vorgesehen sind und für alle Interventionen gelten. Eine Liste der zulässigen Ateco-Codes finden Sie in Anhang 1 dieser Allgemeinen Vorschriften.

B) Für den Sektor Handel und Dienstleistungen sind Unternehmen förderfähig, die unter einem der in der Bekanntmachung vorgesehenen Ateco-Codes tätig sind . Die Liste der zugelassenen Ateco-Codes finden Sie inArtikel 6 derBekanntmachung.

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Inhaber, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Bewerbungen können - ausschließlich online über eine Computerplattform - von 12 Uhr mittags am 18. März 2025 bis 12 Uhr mittags am 30. Mai 2025 eingereicht werden.

Die Frist ist am 30. Mai 2025 um 12 Uhr abgelaufen. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.

Jeder Antrag muss sich auf eine einzige Art von Investition und eine einzige Betriebseinheit beziehen.

Attenzione!

Für diese Bekanntmachung

  • ist esnicht zulässig, mehr als einen Antrag für dieselbe Baugenehmigung (oder andere planungsrechtlich erforderliche Unterlagen) und ihre Varianten einzureichen;
  • es istnicht zulässig, dieselben Initiativen in anderen Anträgen auf subventionierte Anreize im Rahmen der in Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a) der Norma Foral 6/2023 vorgesehenen Anreizmaßnahme einzureichen
  • esist nicht zulässig, einen Antrag auf einen Anreiz für eine Betriebseinheit zu stellen, für die ein Antrag auf Erleichterung im Rahmen des "Secondo bando Qualità in Trentino - Settore commercio e servizi" und des "Secondo bando Qualità in Trentino - Settore ricettivo" gestellt wurde, und zwar bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des letzteren Antrags. Ausgeschlossen werden Anträge, bei denen der Begünstigte bei der Meldung der Ausgaben nachweist, dass sich die Initiativen auf unterschiedliche Bereiche/Volumina und Ausgaben beziehen, obwohl sie dieselbe Betriebseinheit betreffen.

Bereits fristgerecht eingereichte Anträge können in der Anfrageliste des Telematic Helpdesk for Business Aid eingesehen und heruntergeladen werden .

HILFSKONTAKTE

Für Hilfestellungen zum IT-Verfahren oder zu rechtlichen Aspekten können Sie sich von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025 um 12:00 Uhr an die gebührenfreie Nummer 800.196.977 wenden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Attenzione

Bei allen Rechnungen, für die die Erleichterung beantragt wird, müssen die Ausgaben durch Anbringung des eindeutigen Projektcodes - CUP - gemäß den operativen Angaben des Beschlusses des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 zurückverfolgt werden .

Für den Fall, dass die operativen Angaben nicht eingehalten werden, sind besondere Konsequenzen vorgesehen, wie z.B. die Nichtförderfähigkeit der Ausgaben und der Verlust des entsprechenden Anteils der Erleichterung, wobei bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden.

Für die operativen Angaben wird auf den Beschluss der Provinzregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024verwiesen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Frist für die Berichterstattung über die Initiative ist auf den 30. Juni 2028 festgelegt (Frist bis zum 30.09.2026 verlängert durch Beschluss Nr. 965 vom 04.07.2025).

Kosten

Fehlender Stempel
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Legge provinciale 23 luglio 2023, n. 6. Proroga dei termini di completamento e di rendicontazione delle iniziative agevolate a valere sul Terzo bando "Qualità in Trentino" approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 1803/2024 e s.m.

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Legge provinciale 23 luglio 2023, n. 6: modifica del Terzo bando 'Qualità in Trentino' approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 1803 del 8 novembre 2024.

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Legge provinciale 23 luglio 2023, n. 6, articolo 6, comma 1: approvazione del Terzo bando 'Qualità in Trentino' per gli interventi di preparazione del Trentino alle Olimpiadi e Paraolimpiadi invernali 2026 - Settore ricettivo e settore commercio - servizi.

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Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 'Interventi a sostegno del sistema economico trentino': presa d'atto dell'Intesa sottoscritta ai sensi dell'articolo 6, comma 2, lettera a), della legge provinciale. Approvazione dell'elenco dei contratti collettivi ai sensi dell'articolo 3 dell'Intesa.

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Kontakt

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