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Dritte Ausschreibung „Qualità in Trentino“ – Olympische und Paralympische Winterspiele 2026
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Bekanntmachung zur Förderung von Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Beherbergung, Handel und Dienstleistungen im Hinblick auf die Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 – MASSNAHME ABGELAUFEN. Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist am 30. Mai 2025 um 12:00 Uhr abgelaufen.
Mit dem DGP Nr. 728 vom 23. Mai 2024 wurden die ersten operativen Vorgaben zur Angabe des einheitlichen Projektcodes (CUP) auf Rechnungen, für die eine Förderung beantragt wird, verabschiedet. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Was Sie benötigen“.
Einreichung der Abrechnung:
Ab 12:00 Uhr am 27. April 2026 können die Abrechnungen der Ausgaben für die im Rahmen der Ausschreibung „Olympiaden“ finanzierten Initiativen eingereicht werden
Beschreibung
Die Ausschreibung fördert Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die nach dem Datum der Antragstellung oder jedenfalls nicht vor dem 1. September 2024 begonnen wurden.
Die Betriebseinheit, in der die förderungswürdige Maßnahme durchgeführt wird, kann sich imEigentum befindenoder nicht.
Die spezifischen Bedingungen und Anforderungen, die die Betriebseinheit erfüllen muss,sind unter Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen und für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungennachzulesen.
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in der Ausschreibung vorgesehen. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz, die Beschäftigungsverpflichtungen sowiedie Einführung bzw. Beibehaltung der von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024festgelegten Arbeitsverträge für die eigenen Mitarbeiter.
An wen es sich richtet
Kleine und mittlere Unternehmen, die die in der Ausschreibung oder in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen, und in Bezug auf den Sektor:
A) für den Beherbergungssektor sind zugelassen:
Beherbergungsbetriebe;
Beherbergungsbetriebe außerhalb des Hotelgewerbes, beschränkt auf Zimmervermietungen, ländliche Beherbergungsbetriebe, Bed & Breakfast, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, sofern diese unternehmerisch geführt werden;
Wanderhütten;
Beherbergungsbetriebe im Freien.
Die ausgeübte Tätigkeit muss in jedem Fall unter einen der Ateco-Codes fallen, die in Anhang 1 der allgemeinen Bestimmungen vorgesehen sind und für alle Maßnahmen gelten. Die Liste der zulässigen Ateco-Codes finden Sie in Anhang 1 dieser allgemeinen Bestimmungen.
B) Für den Sektor Handel – Dienstleistungen sind Unternehmen zugelassen, dieihre Tätigkeit unter einem der in der Bekanntmachungvorgesehenen Ateco-Codes ausüben . Die Liste der zulässigen Ateco-Codes finden Siein Artikel 6der Bekanntmachung.
Der Antrag kann gestellt werden von:
Inhaber, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
Bevollmächtigter
So geht es
Anträge können –ausschließlich online über die IT-Plattform– ab dem 18. März 2025, 12:00 Uhr, bis zum 30. Mai 2025, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
Die Frist ist am 30. Mai 2025 um 12:00 Uhr abgelaufen. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Jeder Antrag muss sich auf eine einzelne Investitionsart und eine einzelne Betriebseinheit beziehen.
Attenzione!
Für diese Bekanntmachung gilt:
ist es nicht zulässig, mehrere Anträge einzureichen, die sich auf dieselbe Baugenehmigung (oder andere nach dem Baugesetz vorgeschriebene Unterlagen) und die dazugehörigen Änderungen beziehen;
Es ist nicht zulässig, dieselben Vorhaben in anderen Förderanträgeneinzureichen, die auf die Fördermaßnahme gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a des Landesgesetzes Nr. 6/2023 abzielen;
Es ist nicht zulässig, einen Förderantrag für eine Betriebseinheit einzureichen, für die bereits ein Förderantrag im Rahmen der „Zweiten Ausschreibung ‚Qualità in Trentino – Sektor Handel und Dienstleistungen‘“ und der „Zweiten Ausschreibung ‚Qualità in Trentino – Sektor Beherbergung“ eingereicht wurde, bis zum Datum der Abrechnung dieses letzten Antrags. Ausgenommen sind Anträge, bei denen der Begünstigte im Rahmen der Abrechnung der Ausgaben nachweist, dass sich die Maßnahmen auf unterschiedliche Flächen/Volumen und Ausgaben beziehen, auch wenn sie sich auf dieselbe Betriebseinheit beziehen.
Für Unterstützung beim elektronischen Verfahren oder bei rechtlichen Fragen können Sie die gebührenfreie Nummer 800.196.977 von Montag bis Freitag, von 8:00 bis 17:00 Uhr, bis einschließlich 12:00 Uhr am 30. Mai 2025.
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Attenzione
Für alle Rechnungen, für die die Förderung beantragt wird, ist es zwingend erforderlich, die Ausgaben durch Angabe des einheitlichen Projektcodes (CUP) gemäß den operativen Vorgaben des Beschlusses der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024nachzuverfolgen .
Bei Nichteinhaltung der operativen Vorgaben sindkonkrete Konsequenzen vorgesehen, wie beispielsweise die Nichtanrechenbarkeit der Ausgaben und der Wegfall des entsprechenden Förderanteils, verbunden mit der Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge.
Die Frist für die Rechnungslegung im Rahmen der Initiative ist auf den 30. Juni 2028 festgelegt (die Frist vom 30.09.2026 wurde durch den Beschluss Nr. 965 vom 04.07.2025 verlängert).
Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 'Interventi a sostegno del sistema economico trentino': presa d'atto dell'Intesa sottoscritta ai sensi dell'articolo 6, comma 2, lettera a), della legge provinciale. Approvazione dell'elenco dei contratti collettivi ai sensi dell'articolo 3 dell'Intesa.