Dienstleistungen Konferenz

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Konferenz der Dienststellen gemäß dem Provinzialgesetz 13/1997

Beschreibung

Dienstleistungskonferenz, die von der Abteilung für Infrastrukturen gemäß Kapitel I des Provinzialgesetzes vom 8. September 1997 einberufen wurde

Beschränkungen

Es wird darum gebeten, dass die Dokumente immer über Pitre oder Interoperabilität und bei Einrichtungen ohne PEC übermittelt werden. Die geforderten Dokumente (gemäß den Anweisungen des Formulars) müssen gleichzeitig als Anhang übermittelt werden; wenn eine einzige Übermittlung nicht möglich ist (aufgrund der Größe der Dateien), müssen mehrere Übermittlungen mit Angabe desselben Themas vorgenommen werden. Die Verwendung von externen Links (we transfer, google drive usw.) ist nicht zulässig.

An wen es sich richtet

Die in Artikel 5 Absatz 1 des Provinzialgesetzes Nr. 2 vom 9. März 2016 genannten Einrichtungen (Provinzen, Gemeinden, Gemeinschaften, ihre Kooperations- oder Verbandsformen, andere nichtwirtschaftliche öffentliche Einrichtungen, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und andere Auftraggeber)

So geht es

Um die Einberufung der Konferenz zu erwirken, müssen die Auftraggeber die bereitgestellten Formulare verwenden und diese mit den erforderlichen Anlagen über Pitre oder Interoperabilität bzw. über PEC für Auftraggeber ohne Pitre oder Interoperabilität an die Abteilung Infrastruktur richten

Besondere Fälle

Für andere Einrichtungen als die Provinz gelten die folgenden besonderen Bedingungen

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Das Formular muss ausgefüllt und digital unterschrieben werden, und die erforderlichen sowie alle weiteren auf dem Formular angegebenen Dokumente müssen beigefügt werden. Achtung: Verwenden Sie für Anhänge keine anderen Tools als das Pitre-Protokoll oder PEC (z.B. we transfer, google drive link), da diese immer gleichzeitig mit der Bewerbung übermittelt werden müssen. Falls das PEC nicht ausreicht, senden Sie mehrere Anhänge mit demselben Betreff.

Formulare

Zeiten und Fristen

10 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem auf den Antrag folgenden Arbeitstag

Anträge, die als zulässig erachtet werden, werden durch die Einberufung der Dienstekonferenz behandelt.

Kosten

KOSTENLOS

Kontakt

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Letzte Änderung: 31.10.2025 12:12

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