Folgende Personen sind verpflichtet, die Bescheinigung über die berufliche Eignung zu erwerben, um anschließend eine Tätigkeit als Kfz-Berater aufnehmen zu können:
- Inhaber von Einzelunternehmen;
- mindestens einer der Gesellschafter von Personengesellschaften;
- mindestens einer der persönlich haftenden Gesellschafter von Kommanditgesellschaften oder Aktiengesellschaften;
- mindestens ein Geschäftsführer bei jeder anderen Gesellschaftsform.
Voraussetzungen für den Erwerb der Bescheinigung sind:
- italienische Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats mit Wohnsitz in Italien;
- Volljährigkeit;
- persönliche Eignung (keine Vorstrafen, keine verwaltungsrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen oder Präventivmaßnahmen, keine Entmündigung, Geschäftsunfähigkeit oder Insolvenz);
- Abschluss der Sekundarstufe II oder ein gleichwertiger Abschluss.
Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit Fragen zu folgenden Themenbereichen:
- Straßenverkehr;
- Güterkraftverkehr;
- Schifffahrt;
- Kraftfahrzeugregister;
- branchenspezifisches Steuerrecht.
Im Folgenden werden die Fragen und die vorgegebenen Multiple-Choice-Antworten aus der letzten Aktualisierung veröffentlicht:
Anmerkung: Es wird auf die Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 59/97 vom 09.06.1997 des Ministeriums für Verkehr und Schifffahrt, Generaldirektion M.C.T.C., verwiesen „Die Prüfungskommissionen geben den Betroffenen ausschließlich die Fragen und die vorgegebenen Multiple-Choice-Antworten bekannt, ohne die entsprechenden Lösungen anzugeben.“
Hinweis: Jedem Kandidaten wird ein Fragebogen mit fünf Fragen für jedes der fünf Prüfungsfächer ausgehändigt, insgesamt also fünfundzwanzig Multiple-Choice-Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine richtig ist; der Kandidat muss die richtige Antwort auswählen.
Hinweis: Der Zahlungsempfänger muss mit dem Antragsteller für die Prüfungsanmeldung übereinstimmen.