Beschäftigung von Minderjährigen in der Unterhaltungsbranche

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Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung von Minderjährigen in der Unterhaltungsbranche

Beschreibung

Für die Beschäftigung von Minderjährigen in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Werbung und Unterhaltung ist eine Sondergenehmigung des Arbeitsamtes erforderlich.

Die Regelung dieser Angelegenheit ist in Artikel 4 des Gesetzes Nr. 977 vom 17.10.1967 mit dem Titel "Schutz der Arbeit von Kindern und Jugendlichen" (geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 345 vom 04.08.1999) und im Präsidialdekret Nr. 365 vom 20.04.1994 enthalten.

Die Beschäftigung darf die Sicherheit, die psychophysische Integrität und die Entwicklung des Kindes, den Schulbesuch oder die Teilnahme an Berufsberatungs- oder Ausbildungsprogrammen nicht gefährden.

Die Genehmigung kann sich auch auf die Beschäftigung von Kindern erstrecken, d. h. von Minderjährigen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; diese Genehmigung ist an die Einhaltung besonderer Schutzvorschriften gebunden.

Die Beschäftigung von Minderjährigen darf nicht länger als 24 Stunden dauern, und sie müssen am Ende des Dienstes eine Ruhezeit von mindestens 14 zusammenhängenden Stunden haben. Darüber hinaus sind besondere, nach dem Alter der Minderjährigen gestaffelte Anforderungen zu beachten.

An wen es sich richtet

Für Arbeitgeber, die beabsichtigen, Minderjährige für die Vorbereitung/Darstellung von Arbeiten in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Werbung und Unterhaltung zu beschäftigen.

So geht es

Füllen Sie das auf dieser Seite herunterladbare Formular aus und senden Sie es gemäß den darin enthaltenen Anweisungen an die Arbeitsverwaltung.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Genehmigung wird nach Einreichung des entsprechenden, ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars erteilt. Dem Antrag ist Folgendes beizufügen

- die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten mit beigefügten Kopien der Ausweispapiere der Erziehungsberechtigten und einer Kopie der von diesen unterzeichneten Datenschutzerklärung;

- die Zustimmung der Schulbehörde (wenn der Eingriff bei Minderjährigen während der Schulzeit erfolgt)

- Unterlagen, aus denen Art und Charakter der Aufführung/Film-/Fernsehproduktion hervorgehen, sowie Hinweise auf die Mitwirkung von Minderjährigen

- Kopie eines Personalausweises des Antragstellers.

- 2 Steuermarken zu 16,00 €, eine für den Antrag und eine für die Ausstellung des Auftrags.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

für die Anmeldung

Steuermarke
16,00 Euro

für die Genehmigung

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:33

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