Beschreibung
Wirtschaftliche Unterstützung für Arbeitslose bei der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung.
Das Qualifizierungseinkommen wird anerkannt, wenn ein Ausbildungsbedarf spürbar und erkennbar ist, der im Ausbildungsangebot der Agenzia del Lavoro nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Der gewählte Kurs muss einem Ausbildungsbedarf entsprechen, der mit dem Berufsprofil zusammenhängt, das im individuellen Dienstleistungspakt des Arbeitsamtes festgelegt wurde, der sich aus dem Profiling des Nutzers ergibt.
Höhe des Einkommens
Ein anrechenbares Einkommen wird nur bis zur Höhe der Kosten für die Kurseinschreibung/Teilnahmegebühr und bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 € gewährt.
Die Höhe des Einkommens, das gewährt werden kann, hängt von der stündlichen Dauer des Kurses wie folgt ab
- Kurse bis zu 60 Stunden: maximal 700,00 €.
- Kurse von 61 bis 120 Stunden: maximal 1.400,00 Euro
- Kurse von 121 bis 180 Stunden: maximal Euro 2.000,00
- Kurse von 181 bis 240 Stunden: maximal Euro 2.700,00
- Kurse von 241 bis 300 Stunden: maximal Euro 3.400,00
- Kurse von 301 Stunden und mehr: maximal 4.000,00 Euro.
Unabhängig von der Stundendauer beträgt der Höchstbetrag für Kurse zur Erlangung der Führerscheine der Klassen C, D und E nur 700,00 Euro, während der Höchstbetrag für die Erlangung des CQC-Fahrerqualifizierungsausweises 2.000,00 Euro beträgt.
Die Einkünfte aus der Qualifizierung fallen in die Kategorie der Einkünfte, die den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gleichgestellt sind, und fallen daher in den Anwendungsbereich der IRPEF-Besteuerung.
Beschränkungen
Voraussetzung für die Auszahlung des Einkommens ist eine Mindestteilnahme von 70 Prozent der vorgeschriebenen Stundenzahl. Bei Kursen, die der Erteilung von Lizenzen, Patenten, Genehmigungen oder Lizenzen dienen, wird das Qualifikationseinkommen nur bei Erlangung solcher Lizenzen, Patente, Genehmigungen oder Lizenzen anerkannt.
In den anderen Fällen werden die Qualifikationseinkünfte erst dann anerkannt, wenn der Bildungsanbieter ein Dokument ausstellt, das die erworbenen Fähigkeiten bescheinigt oder ein Dokument, das die Transparenz des erworbenen Wissens gewährleistet.
Die Kurse müssen eine Höchstdauer von 400 Stunden (mit Ausnahme von Kursen mit längerer Dauer zur Erlangung von formalen Qualifikationen und Qualifikationen für Personen im Sozial- und Gesundheitswesen) und eine Mindestdauer von 30 Stunden (mit Ausnahme von Kursen zur Erlangung von Qualifikationen und/oder Patenten, die in spezifischen Gesetzen vorgesehen sind) haben.
Die Kurse müssen innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Unterrichtsstunde abgeschlossen werden, abgesehen von den Ausnahmen, die im Dokument über arbeitsmarktpolitische Interventionen ausdrücklich vorgesehen sind.
Die Einrichtung, die die Ausbildung anbietet, muss von einer italienischen Region/autonomen Provinz für die Durchführung der Ausbildung zugelassen oder in jedem Fall von einer italienischen Behörde zur Erteilung von Lizenzen, Befähigungsnachweisen, Lizenzen oder Genehmigungen im Verkehrssektor und/oder Patenten ermächtigt sein.
Die Agenzia del Lavoro kann die Möglichkeit vorsehen, die gesamte Durchführung der Ausbildung im synchronen FAD zuzulassen. In diesem Fall werden die Einnahmen nur anerkannt, wenn eine Abschlussprüfung vorgesehen ist und diese bestanden wurde. Jede Ausbildung, die im asynchronen ODL-Modus durchgeführt wird, ist von der Finanzierung ausgeschlossen.
Nicht förderfähig sind
- Diplom-, Universitäts-, Promotions- und Masterstudiengänge sowie Spezialisierungskurse;
- Qualifizierungskurse für Lehrkräfte in Bildungseinrichtungen aller Stufen;
- Vorbereitungskurse für Auswahlverfahren/Wettbewerbe in öffentlichen Verwaltungen oder für den Zugang zu Hochschulstudiengängen; Vorbereitungskurse für staatliche Prüfungen;
- Kurse für Sportbootführerscheine;
- Kurse, die ausschließlich dem Erlernen einer Fremdsprache, einschließlich Italienisch, dienen;
- Kurse für den Erwerb der Führerscheine der Klassen A und B; Sicherheitskurse für den Leiter oder Beauftragten des Präventionsdienstes (RSPP/ASPP), den Sicherheitskoordinator, den Sicherheitsbeauftragten, den Brandschutzbeauftragten und den Erste-Hilfe-Beauftragten;
- Kurse, für die bereits eine subventionierte Anmeldegebühr oder ein öffentlicher Beitrag vorgesehen ist;
- Kurse, die weniger als 100,00 EUR kosten.