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Berufliche Fähigkeiten - Prüfung/Interview Bewertung

  • Aktiv

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung/des Gesprächs wird der Befähigungsnachweis ausgestellt.

Beschreibung

Beschränkungen

Der Antragsteller muss volljährig sein.

An wen es sich richtet

Dieses Verfahren richtet sich an Personen, die sich in das Provinzarchiv für landwirtschaftliche Unternehmen (APIA) eintragen lassen wollen, aber nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen oder die seit weniger als drei Jahren eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, auch wenn sie in einem untergeordneten Verhältnis stehen. ezembed

Berufliche Eignung - Art. 23 L.P. 11/2000

In diesem Fall wird die erworbene Bescheinigung der beruflichen Eignung zu einer wesentlichen Voraussetzung für die Eintragung.

So geht es

Der Interessent muss

- das bereitgestellte Antragsformular ausfüllen und mit einer Steuermarke versehen;

- eine Fotokopie seines Personalausweises beifügen;

- die Art des Anbaus oder der Tierhaltung angeben, in der er/sie arbeitet und für die der Antrag gestellt wird (z.B. Obstbau, Gartenbau, Milchkuhzucht usw.)

- Weiterleitung an die PEC-Box: serv.politichesvilupporurale@pec.provincia.tn.it oder persönliche Abgabe im Sekretariat des Amtes für ökologische Produktion - Via Trener, 3 - dritter Stock - Trento

Zeiten und Fristen

2026 31 Dez

esame colloquio capacità professionale in agricoltura 01.12.2025 ⇢ 31.12.2026

75 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren wird innerhalb von 75 Tagen ab dem Tag nach der Antragstellung abgeschlossen.

Das Verfahren besteht aus folgenden Phasen

  • Einreichung des Antrags auf ein Prüfungsgespräch zur Feststellung der beruflichen Befähigung bei der Verwaltung gemäß dem Provinzialgesetz Nr. 11 vom 4. September 2000 - Artikel 23, Absatz 2;
  • Einberufung zur Prüfungssitzung durch die Verwaltung und gleichzeitige Mitteilung über den Beginn des Verfahrens;
  • Durchführung des Prüfungsgesprächs durch die Kommission und Erstellung eines Protokolls;
  • Abschluss des vorgenannten Verfahrens mit dem Erlass der Maßnahme durch den Direktor der Dienststelle für Politik der ländlichen Entwicklung über das Ergebnis des Prüfungsgesprächs
DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG

Die Gesprächsprüfung besteht aus einem Test mit 20 geschlossenen Fragen und einem mündlichen Gespräch.

Der Test besteht aus 20 Fragen, von denen jede vier Antworten hat, von denen nur eine richtig ist. Für die Bearbeitung des Tests stehen maximal 40 Minuten zur Verfügung.

Um zum mündlichen Gespräch zugelassen zu werden, muss der Bewerber mindestens 15 von 20 Fragen richtig beantworten.

Die Prüfung erstreckt sich unter Berücksichtigung der Produktionsadresse des Unternehmens auf die im beigefügten Handbuch angegebenen Themen, wobei es einen gemeinsamen Teil für alle Bewerber und einen spezifischen Teil in Bezug auf die Produktionsadresse gibt.

Im Falle eines negativen Ergebnisses kann sich der Bewerber mindestens 60 Tage nach dem Datum des Prüfungsgesprächs mit negativem Ergebnis erneut bewerben.

Das Prüfungsgespräch darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht mehr als dreimal wiederholt werden.

Erscheint der Bewerber nicht zum Prüfungsgespräch, wird seine Bewerbung geschlossen, es sei denn, das Fernbleiben wurde demAmt für biologische Produktion mitgeteilt und hinreichend begründet. In diesem Fall wird der Bewerber bei der nächsten Prüfungssitzung erneut eingeladen, aber es werden keine weiteren Aufschübe gewährt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modificazioni alla legge provinciale 5 novembre 1990, n. 28 (Istituto agrario di San Michele all'Adige), alla legge provinciale 26 novembre 1976, n. 39 (Provvedimenti per la ristrutturazione e lo sviluppo dell'agric

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Articolo 21, comma 6 della legge provinciale 4 settembre 2000, n. 11: approvazione dello schema di 'Regolamento per la predisposizione, per la tenuta e per la gestione dell'archivio provinciale delle imprese agricol

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Esame-colloquio per il riconoscimento della capacità professionale ai fini dell'iscrizione all'archivio provinciale delle imprese agricole, ai sensi del comma 2 dell'articolo 23 della L.P. 4 settembre 2000, n.11 e disposizioni operative: Commissione per lo svolgimento dell'Esame-colloquio, modalità di svolgimento dell'esame-colloquio, manuale di riferimento.

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Begleitdokumente

Manuale con i riferimenti ai temi richiesti ai candidati per l'esame-colloquio per il riconoscimento della capacità professionale

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Kontakt

Contatti di Ufficio per le produzioni biologiche

Email - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.495315

Telefono - Segreteria:
0461.495911

Fax - Segreteria:
0461.495763

Contatti di Servizio politiche sviluppo rurale

Email - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.495796

Telefono - Segreteria:
0461.495863

Fax - Segreteria:
0461.495872

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 15.12.2025 18:08

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