Beschreibung
Beschränkungen
Der Antragsteller muss volljährig sein. |
Der Antragsteller muss volljährig sein. |
Dieses Verfahren richtet sich an diejenigen, die sich in das landwirtschaftliche Betriebsregister der Provinz (APIA) eintragen lassen möchten, aber nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen oder die Landwirtschaft seit weniger als drei Jahren ausüben, auch wenn sie in einem Nebenverhältnis stehen.
In diesem Fall ist der erworbene Befähigungsnachweis eine wesentliche Voraussetzung für die Eintragung.
Der Interessent muss
- das bereitgestellte Antragsformular ausfüllen und mit einer Steuermarke versehen;
- eine Fotokopie seines Personalausweises beifügen;
- die Art des Anbaus oder der Tierhaltung angeben, in der er/sie arbeitet und für die er/sie den Antrag stellt (z.B. Obstbau, Gartenbau, Milchkuhzucht, usw.)
- Weiterleitung an die PEC-Box: serv.politichesvilupporurale@pec.provincia.tn.it oder persönliche Abgabe im Sekretariat des Büros für ökologische Produktion - Via Trener, 3 - dritter Stock - Trient
Das Verfahren wird innerhalb von 75 Tagen ab dem Tag nach der Antragstellung abgeschlossen.
Das Verfahren umfasst folgende Etappen
DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG |
Die Gesprächsprüfung besteht aus einem Test mit 20 geschlossenen Fragen und einem mündlichen Gespräch. Der Test besteht aus 20 Fragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine richtig ist. Für die Bearbeitung des Tests stehen maximal 40 Minuten zur Verfügung. Um zum mündlichen Gespräch zugelassen zu werden, muss der Bewerber mindestens 12 von 20 Fragen richtig beantworten. Die Prüfung erstreckt sich unter Berücksichtigung der Produktionsadresse des Unternehmens auf die folgenden Themen (Art. 7 Absatz 6 DPP 17. April 2001, Nr. 9-60/Leg.)
NB: Es gibt einen gemeinsamen Teil für alle Kandidaten und einen spezifischen Teil für jede Produktionsrichtung. Im Falle eines negativen Ergebnisses kann der Kandidat die Bewerbung erneut einreichen nicht früher als 60 Tage ab dem Datum, an dem das Prüfungsgespräch mit negativem Ergebnis stattgefunden hat, erneut einreichen. Das Prüfungsgespräch darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht mehr als dreimal wiederholt werden. |
Nimmt der Bewerber nicht am Prüfungsgespräch teil, wird seine Bewerbung geschlossen, es sei denn, das Fernbleiben wurde demAmt für biologische Produktion mitgeteilt und hinreichend begründet. In diesem Fall wird der Bewerber bei der nächsten Prüfungssitzung erneut eingeladen, aber es werden keine weiteren Aufschübe gewährt. |
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