Beschreibung
Das Provinzgesetz Nr. 2 vom 26. Januar 2018 fördert die Einrichtung von Bildungsgärten durch Schulen, die als Flächen für den Anbau zu Bildungszwecken durch praxisorientierte Workshop-Lernmethoden genutzt werden sollen.
Am Ende des dreijährigen Projektzeitraums ist es erforderlich, die Berichtsdokumentation einzureichen, indem die entsprechenden Formulare ausgefüllt und an die zuständige Stelle geschickt werden.
Beschränkungen
Frist für die Einreichung der Berichtsformulare bis zum 30. September 2022