Beschreibung
Mit der ersten Niederlassungsbeihilfe soll Junglandwirten bis zu einem Alter von 41 Jahren, die sich erstmals als Betriebsleiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen, gegen Vorlage eines Geschäftsplans für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit eine Unterstützung gewährt werden. Die Beihilfe besteht aus einer pauschalen Kapitalprämie von 40.000,00 Euro.
Beschränkungen
Bei allen Anträgen prüft der Landwirtschaftsdienst durch Verwaltungskontrollen und einen eventuellen Besuch im Betrieb gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 und den einschlägigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission sowie den nationalen Durchführungsbestimmungen die folgenden Anforderungen
- die Umsetzung des Betriebsplans
- die fortgesetzte Erfüllung der unter Punkt 3.2. genannten Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe
- Beibehaltung der in der Rangliste nach den unter Ziffer 6.1 genannten Auswahlkriterien vergebenen Punktzahlen in den Kategorien C (von Grund auf neu gegründete Betriebe), E (Zertifizierung der Produktionsmethode), G (vorherrschende technische und wirtschaftliche Ausrichtung des Betriebs);
- die Einhaltung der Publizitätspflichten. Für die Einhaltung der Informations- und Publizitätspflichten für die aus dem ELER geförderten Vorhaben gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2022/129 sowie die von der Verwaltungsbehörde erlassenen Vorschriften. Die Bestimmungen über die Publizitäts- und Informationspflichten für jedes einzelne Vorhaben sind unter https://www.provincia.tn.it/FEASR abrufbar.
Vor der endgültigen Zahlung der Prämie nimmt die APPAG-Zahlstelle bei den Anträgen auf Zahlung des Restbetrags gemäß den geltenden Vorschriften Stichprobenkontrollen an Ort und Stelle vor.
Während eines Zeitraums von mindestens 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe muss jeder Begünstigte auf Beschluss des Direktors des Landwirtschaftsdienstes
- Chef des Betriebs sein
- in der ersten Abteilung des Registers der landwirtschaftlichen Betriebe der Provinz eingetragen sein
- als Landwirt einen Betrieb bewirtschaften, dessen Arbeitsvolumen 2080 Stunden landwirtschaftlicher Arbeit pro Jahr und begünstigtem Betriebsleiter entspricht. Der Umfang wird auf der Grundlage des Inhalts der Betriebsakte nach der Zeit- und Einkommenstabelle berechnet.
Diese Verpflichtungen werden im Rahmen von Ex-post-Kontrollen gemäß den einschlägigen Vorschriften überprüft.
Auch die Erklärungen anstelle von eidesstattlichen Erklärungen und Bescheinigungen werden gemäß den geltenden Vorschriften stichprobenartig kontrolliert.