Bekanntmachung Intervention SRE01 - Niederlassung von Junglandwirten

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Beihilfen für die Niederlassung junger Menschen in der Landwirtschaft im Rahmen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Anträgen im Rahmen der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums 2023-2027, die vom 01. Oktober 2024 bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden können

Beschreibung

Mit der ersten Niederlassungsbeihilfe soll Junglandwirten bis zu einem Alter von 41 Jahren, die sich erstmals als Betriebsleiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen, gegen Vorlage eines Geschäftsplans für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit eine Unterstützung gewährt werden. Die Beihilfe besteht aus einer pauschalen Kapitalprämie von 40.000,00 Euro.

Beschränkungen

Bei allen Anträgen prüft der Landwirtschaftsdienst durch Verwaltungskontrollen und einen eventuellen Besuch im Betrieb gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 und den einschlägigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission sowie den nationalen Durchführungsbestimmungen die folgenden Anforderungen

  • die Umsetzung des Betriebsplans
  • die fortgesetzte Erfüllung der unter Punkt 3.2. genannten Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe
  • Beibehaltung der in der Rangliste nach den unter Ziffer 6.1 genannten Auswahlkriterien vergebenen Punktzahlen in den Kategorien C (von Grund auf neu gegründete Betriebe), E (Zertifizierung der Produktionsmethode), G (vorherrschende technische und wirtschaftliche Ausrichtung des Betriebs);
  • die Einhaltung der Publizitätspflichten. Für die Einhaltung der Informations- und Publizitätspflichten für die aus dem ELER geförderten Vorhaben gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2022/129 sowie die von der Verwaltungsbehörde erlassenen Vorschriften. Die Bestimmungen über die Publizitäts- und Informationspflichten für jedes einzelne Vorhaben sind unter https://www.provincia.tn.it/FEASR abrufbar.

Vor der endgültigen Zahlung der Prämie nimmt die APPAG-Zahlstelle bei den Anträgen auf Zahlung des Restbetrags gemäß den geltenden Vorschriften Stichprobenkontrollen an Ort und Stelle vor.

Während eines Zeitraums von mindestens 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe muss jeder Begünstigte auf Beschluss des Direktors des Landwirtschaftsdienstes

  • Chef des Betriebs sein
  • in der ersten Abteilung des Registers der landwirtschaftlichen Betriebe der Provinz eingetragen sein
  • als Landwirt einen Betrieb bewirtschaften, dessen Arbeitsvolumen 2080 Stunden landwirtschaftlicher Arbeit pro Jahr und begünstigtem Betriebsleiter entspricht. Der Umfang wird auf der Grundlage des Inhalts der Betriebsakte nach der Zeit- und Einkommenstabelle berechnet.

Diese Verpflichtungen werden im Rahmen von Ex-post-Kontrollen gemäß den einschlägigen Vorschriften überprüft.

Auch die Erklärungen anstelle von eidesstattlichen Erklärungen und Bescheinigungen werden gemäß den geltenden Vorschriften stichprobenartig kontrolliert.

An wen es sich richtet

Anträge können von Junglandwirten gestellt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • älter als 18 Jahre und jünger als 41 Jahre sind (nicht abgeschlossen);
  • sich nicht länger als 24 Monate vor Einreichung des Beihilfeantrags niedergelassen haben;
  • sie sich in einem Betrieb mit Sitz, Geschäftsunterlagen und Geschäftszentrum in der Provinz Trient niederlassen;
  • sich als Leiter des Betriebs niedergelassen haben;
  • sie sind aktive Landwirte.

Die gemeinsame Niederlassung von zwei jungen Menschen, die in das Unternehmen eintreten, das unter Bedingungen arbeitet, die denen der Person entsprechen, die sich als Betriebsleiter niederlässt, ist zulässig. Dies ist möglich, wenn sich die Junglandwirte gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeitpunkten innerhalb des Programmplanungszeitraums 2023-2027 niederlassen.

Der Junglandwirt muss einen Geschäftsplan für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorlegen, der Bestandteil des Beihilfeantrags ist und im Rahmen der Vorprüfung auf seine technische und wirtschaftliche Angemessenheit hin geprüft wird.

Der Betrieb muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Mindestgröße von 300 Stunden haben. Eine Unterschreitung dieser Mindestgröße während des Niederlassungsverfahrens ist nicht zulässig. Die Größe wird auf der Grundlage des Inhalts der Betriebsakte nach der auf der institutionellen Website der Provinz veröffentlichten Zeit- und Einkommenstabelle berechnet. Im Falle von Unternehmen ist der Mindestwert für jeden Partner mit den Anforderungen von Jungunternehmern zu berücksichtigen.

Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen oder innerhalb von 36 Monaten nach Gewährung der Unterstützung erreicht werden können

Der Junglandwirt muss über eine angemessene Ausbildung oder berufliche Befähigung verfügen, die als erworben gilt, wenn der Junglandwirt über einen der folgenden Abschlüsse verfügt: einen Hochschulabschluss in Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin oder einen höheren Schulabschluss in der Landwirtschaft (5-jähriges Fachabitur oder 4-jähriger Berufsschulabschluss, beide in der Landwirtschaft, oder einen gleichwertigen Abschluss) . Für Junglandwirte, die nicht über die erforderliche Qualifikation verfügen, gilt der Berufsausweis für landwirtschaftliche Unternehmer (BPIA) als ausreichender Nachweis für eine angemessene berufliche Qualifikation und Kompetenz.

Professioneller landwirtschaftlicher Unternehmer sein.

Eintragung in die erste Abteilung des Provinzialarchivs für landwirtschaftliche Unternehmen (APIA).

Der Betrieb, der gegründet werden soll, muss ein Arbeitsvolumen haben, das mindestens einer Arbeitseinheit (LSU) entspricht, d. h. 2080 Stunden landwirtschaftliche Arbeit pro Jahr und begünstigtem Betriebsleiter. Im Falle von Unternehmen: 2080 Stunden für jeden Junglandwirt und 1040 Stunden für jeden anderen Partner, der hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig ist. Der Umfang wird auf der Grundlage des Inhalts der Betriebsakte nach der Zeit- und Einkommenstabelle berechnet.

Cuflagen für die Nichtgewährung der Beihilfe

Junglandwirte, die sich in einem Betrieb niederlassen, der in den letzten 36 Monaten vor der Beantragung der Beihilfe aus der Aufteilung eines Betriebs hervorgegangen ist, der von einem Ehegatten, Verwandten und Verschwägerten zweiten Grades geführt wird, oder aus der Aufteilung eines Unternehmens, an dem ein Ehegatte, Verwandte und Verschwägerte zweiten Grades beteiligt sind, erhalten keine Beihilfe. Diese Bedingung muss bis zum Zeitpunkt der endgültigen Beurteilung durch den Prüftechniker aufrechterhalten werden, andernfalls wird die Beihilfe widerrufen und die erste ausgezahlte Rate zurückgefordert.

Die Beihilfe darf nicht an junge Menschen gewährt werden, die sich in Unternehmen niederlassen, die Empfänger von Rückforderungen von Beiträgen waren, die im Rahmen des LEP 2007-2013, des LEP 2014-2022 und des CSR (oder PSP) gewährt und später widerrufen wurden, ohne dass diese zurückgezahlt wurden.

Alle erforderlichen Voraussetzungen und Auswahlkriterien sind im Text des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1914 vom 13. Oktober 2023 aufgeführt.

Der Antrag kann vom Junglandwirt selbst eingereicht werden, der einen Berater beauftragen kann, den Antrag in das Informationssystem der SRTrento einzugeben.

Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig.

Wenn Sie Hilfe beim Zugang und der Aktivierung des Portals benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter https://srt.infotn.it eingereicht werden, das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ zu erreichen ist, und zwar innerhalb der Frist.

Der Zugang zum reservierten Bereich ist nur registrierten Nutzern gestattet; jeder Nutzer muss sich zuvor gemäß den im Handbuch auf der Homepage der SRTrento angegebenen Verfahren akkreditieren. Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig. Für jegliche Unterstützung beim Zugang und der Aktivierung des Portals können Sie sich an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it wenden .

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag übernimmt die Daten aus der Betriebsakte und enthält

  1. die Angabe der Voraussetzungen für die Vergabe von Punkten unter Bezugnahme auf die Auswahlkriterien, mit den entsprechenden Angaben für die Erfassung von Amts wegen;
  2. die zu erreichenden Ziele;
  3. Geschäftsplan;
  4. Mindestbetriebsgröße von 300 Stunden;
  5. Erklärung zum Datenschutz.

Der Antrag enthält auch die eidesstattliche Erklärung gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialerlasses Nr. 445 vom 28. Dezember 2000, in der bestätigt wird

dass er keine andere Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte gemäß Ziffer 4.5.1 erhalten hat und dass er auf keinen Fall bereits die Niederlassungsprämie im Rahmen der Gemeinschaftspolitik zur Entwicklung des ländlichen Raums in Anspruch genommen hat

dass sie über ausreichende berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (Angabe der Qualifikation);

im Falle eines Unternehmens das Gründungsdatum oder das Datum, an dem der Jugendliche als Betriebsleiter in das Unternehmen eingetreten ist;

bei gemeinsamen Gründungen die Angabe der Jugendlichen, die die Gründungsprämie in Anspruch nehmen oder bereits in Anspruch genommen haben.

Die folgenden Voraussetzungen werden von Amts wegen geprüft

Besitz einer MwSt.-Nummer; eventuelle Eintragung bei der APIA; eventuelle IAP-Eintragung; Erfordernis, aktiver Landwirt zu sein.

Dokumente, die dem Beihilfeantrag beizufügen sind

Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialerlasses Nr. 445 vom 28. Dezember 2000, in der Folgendes bestätigt wird

Angaben zu den Ehegatten, Verwandten und Schwiegereltern bis zum zweiten Grad, die Landwirte sind oder in den letzten 36 Monaten waren;

beschränkt auf die Antragsteller, die die Punktzahl für den Ex-novo-Betrieb gemäß Punkt 6.1 Buchstabe C1 der Tabelle beantragen, muss die Erklärung auch Angaben über den Ehegatten, die Verwandten und die Schwiegereltern bis zum dritten Grad der Verwandtschaft des Antragstellers enthalten, die Landwirte sind oder in den letzten 36 Monaten gewesen sind.

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 31 Jan

Apertura Bando 2024 Insediamento Giovani Agricoltori 01.10.2024 ⇢ 31.01.2025

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

120 Tage, beginnend mit dem Tag, der auf den Tag der Annahme der Entscheidung zur Genehmigung der Rangliste folgt.

Innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge gemäß Punkt 7.1 wird durch Entscheidung des Direktors des Landwirtschaftsdienstes eine Rangliste der Verdienste der Anträge auf der Grundlage der nach den "Auswahlkriterien" gemäß Punkt 6 vergebenen Punkte genehmigt.

Im Falle von Anträgen, die in der Prioritätenliste aufgeführt sind, aber wegen fehlender Mittel nicht für eine Finanzierung in Frage kommen, wird gemäß der Norma Foral 23/92 eine Maßnahme der Nichtannahme beschlossen, die dem Antragsteller mitgeteilt wird.

Bei allen förderfähigen Anträgen prüft der Landwirtschaftsdienst gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 und den einschlägigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission sowie den nationalen Durchführungsbestimmungen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen, die Angemessenheit des Geschäftsplans und die Förderfähigkeit der in der Rangliste auf der Grundlage der Auswahlkriterien vergebenen Punkte durch Verwaltungskontrollen und eventuelle Kontrollen in den Betrieben.

Insbesondere werden die vom Antragsteller eingegangenen Verpflichtungen zur Erfüllung der Ziele des Geschäftsplans bewertet. Diese Verpflichtungen müssen konkret, messbar und quantifizierbar sein.

Die Ergebnisse der Bewertung werden in einer Checkliste festgehalten, die von der für das Verfahren verantwortlichen Person unterzeichnet wird. Für den Abschluss des Verfahrens zur Gewährung oder Ablehnung der Förderung ist eine Frist von 120 Tagen vorgesehen, die mit dem Tag nach der Annahme des Beschlusses über die Genehmigung der Rangliste beginnt.

Das Verfahren wird mit einer Entscheidung des Direktors des Landwirtschaftsdienstes abgeschlossen, mit der dem Antragsteller die Beihilfe gewährt oder verweigert wird. Der Begünstigte wird über die Gewährung/Nichtgewährung der Beihilfe unterrichtet.

Wird die Beihilfe gewährt, weist die zuständige Stelle einen einheitlichen Projektcode (CUP) zu und teilt ihn dem Begünstigten mit.

Die Beihilfe wird in zwei Tranchen ausgezahlt

Die erste Tranche in Höhe von 30.000,00 EUR wird nach der Genehmigung des Beihilfebeschlusses ausgezahlt, sofern eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft in Höhe der ersten Tranche vorgelegt wird. Die Bürgschaft ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller bereits die unter Punkt 3.2 des Beschlusses über die Kriterien (e) (aktiver Landwirt), (j) (landwirtschaftlicher Unternehmer), (k) (Eintragung in die erste Sektion des APIA) und (l) (Erreichen von 2080 Stunden landwirtschaftlicher Arbeit pro Jahr) genannten Fördervoraussetzungen erfüllt.

Die zweite Restzahlung in Höhe von 10.000,00 € wird nach der ordnungsgemäßen Umsetzung des Geschäftsplans und der Erfüllung aller unter Punkt 3 des Kriterienbeschlusses genannten Fördervoraussetzungen ausgezahlt. Wenn alle unter Punkt 3.2 genannten Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe erfüllt sind, muss der Antrag auf Zahlung der zweiten Tranche der gewährten Beihilfe innerhalb von höchstens 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe eingereicht werden.

Die Zahlungsanträge müssen online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter https://srt.infotn.it eingereicht werden, das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ zugänglich ist.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dei termini e delle modalità di agevolazione ai sensi dell'intervento SRE01 'Insediamento giovani agricoltori' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027. Apertura bando 2023 e cronoprogramma dei bandi successivi.

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Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027: approvazione della graduatoria delle istanze di contributo presentate ai sensi della deliberazione della Giunta Provinciale n. 1914 del 13 ottobre 2023, per l'intervento SRE01 'Insediamento giovani agricoltori'.

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Rimodulazione finanziaria delle risorse messe a disposizione del bando 2023 e successivi relativamente all'Intervento SRE01 'Insediamento giovani agricoltori' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027.

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Modifica della determinazione n. 3658 di data 12 aprile 2024, di approvazione della graduatoria delle istanze di contributo presentate ai sensi della deliberazione della Giunta Provinciale n. 1914 del 13 ottobre 2023, per l'intervento SRE01 - Insediamento giovani agricoltori' ai sensi del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023- 2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027.

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Integrazioni ai fini interpretativi alla deliberazione della Giunta provinciale n. 1914 del 13 ottobre 2023 relativa all'approvazione dei termini e delle modalità di agevolazione ai sensi dell'intervento SRE01 'Insediamento giovani agricoltori' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027.

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Letzte Änderung: 10.06.2025 17:53

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