Beitrag zur Unterstützung von Postgraduiertenstudien

  • Aktiv

Von der Opera universitaria verwaltete Intervention

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Lasst uns in sie investieren! Das Stipendium zur Unterstützung von Nachdiplomstudien ist für männliche und weibliche Studenten bestimmt, die sich für Studiengänge an Universitäten, Universitätsinstituten oder Hochschulen für höhere Bildung und Berufsausbildung in Italien oder im Ausland einschreiben.

Es handelt sich um eine Maßnahme der Autonomen Provinz Trient, die den Familien des Trentino helfen soll, die Kosten für das Nachdiplomstudium ihrer Kinder zu tragen.

Die Familien können ab dem 1., 2. oder 3. Jahr des Gymnasiums oder der Berufsausbildung mit dem Sparen beginnen.

Bei der Immatrikulation an einer Universität oder in einer höheren Berufsausbildung werden die Ersparnisse der Familien durch einen Geldbetrag ergänzt, der sich nach dem ISEE-Indikator für die wirtschaftliche Lage des Haushalts richtet und der unter Berücksichtigung spezifischer Verdienstanforderungen ausgezahlt wird.

Beschränkungen

Als förderfähig gelten nur und ausschließlich die Finanzprodukte, die in dem Dokument "Finanzprodukte, die für die Akkumulation verwendet werden können" aufgeführt sind, das im Abschnitt "Dokumente" weiter unten verfügbar ist.

An wen es sich richtet

Folgende Studierende können das Stipendium beantragen

  • die seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben;
  • die in Studiengängen (dreijährige oder einstufige Studiengänge) an Universitäten, Universitätsinstituten oder Hochschulen, die in ganz Italien und im Ausland rechtsgültige Abschlüsse ausstellen, oder an höheren Berufsbildungseinrichtungen eingeschrieben sind
  • die einer Familie angehören, deren ISEE (Indikator der gleichwertigen wirtschaftlichen Lage) über 26.000 € und bis zu 32.000 € liegt oder deren ISEE gleich oder unter 26.000 € liegt, deren ISPE (Indikator der gleichwertigen Vermögenslage) jedoch über 52.000 € liegt;
  • nicht Empfänger eines Stipendiums für das Recht auf ein Hochschulstudium von einer anderen inländischen oder ausländischen Einrichtung/Universität.

So geht es

Der Antrag auf ein Stipendium muss bei der Opera universitaria gemäß den Verfahren und Fristen eingereicht werden, die in der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen angegeben sind, die jährlich auf der Website der Einrichtung veröffentlicht wird (siehe die Seite "Stipendien", "Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen" und den Eintrag "aktiv" für die zu diesem Zeitpunkt laufenden Aufforderungen oder "abgelaufen", um die Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen aus den Vorjahren zu sehen).

Um das Stipendium zu erhalten, müssen Sie

  • während des Besuchs der Sekundarschule ein Sparkonto, ein spezielles Girokonto, einen Vermögensbildungsplan oder eine Versicherungspolice bei einer Bank, Post oder Versicherung eröffnen (weitere Einzelheiten zu den Finanzprodukten finden Sie in dem Dokument, das im Abschnitt "Dokumente" unten verfügbar ist)
  • regelmäßige Einzahlungen für die Dauer von 5, 4 oder 3 aufeinander folgendenSchuljahren vornehmen
  • ein Gesamtkapital von mindestens 3.000 € und höchstens 6.000 € ansparen (d.h. ab der 1. Klasse oder 2. Klasse oder 3. Klasse) wie folgt
    • 5 Jahre (Oberstufenschüler/Berufsausbildung) - jährliche Zahlung min. 600 Euro - max. 1.200 Euro
    • 4 Jahre (Oberstufenschüler der 2. Klasse/Berufsausbildung) - jährliches Entgelt min. 750 Euro - max. 1.500 Euro
    • 3 Jahre (Studenten der oberen 3. Klasse/Berufsausbildung) - jährliche Zahlung min. 1.000 Euro - max. 2.000 Euro
  • die Zahlungen können in einer einzigen Rate oder in mehreren Raten erfolgen
  • Die Zahlungen müssen im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August eines jeden Schuljahres erfolgen.

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf ein Stipendium muss im Jahr der Einschreibung in den Nachdiplomstudiengang bei der Opera universitaria eingereicht werden, und zwar nach den Modalitäten, die in der jährlich von der Opera universitaria di Trento genehmigten Bekanntmachung festgelegt sind, und zwar ungefähr bis Ende Oktober.

Die Gebühr wird in zwei oder drei Raten gezahlt (je nach Dauer des Studiums), die erste im Jahr der Einschreibung, die zweite und dritte Rate in den Folgejahren, wenn bestimmte Leistungsstufen erreicht werden.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Prodotti finanziari utilizzabili per la costruzione del risparmio durante la scuola secondaria di secondo grado

Weiterlesen
Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren