- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Call Centre für künstlerische Aufenthalte;
- Gründungsurkunde der Vereinigung für eine Dauer von mindestens drei Jahren, in der die Aufgaben, Funktionen und Pflichten der Mitglieder festgelegt sind,
oder
- Verpflichtungserklärung zur Gründung einer Vereinigung innerhalb der ersten 30 Tage nach der Bekanntgabe des Auswahlergebnisses. In der Erklärung sind die Aufgaben, Funktionen und Pflichten festzulegen und einem der Mitglieder ein besonderes kollektives Mandat mit Vertretungsbefugnis zu erteilen, das als Bevollmächtigter im Antragsformular anzugeben ist, der gegenüber der Provinz Trient und der MiC in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und im Namen der Auftraggeber handelt;
- Unterlagen, die eine mindestens dreijährige Erfahrung der Mitglieder des Zusammenschlusses in den letzten zehn Jahren bei der Organisation von Residenzaktivitäten, die Fähigkeit zur Durchführung von Aktivitäten von interregionalem, nationalem und internationalem Interesse, etwaige Partnerschaftsabkommen mit nationalen Theatern, Theatern von bedeutendem kulturellem Interesse, Konzert- und Orchesterinstitutionen, traditionellen Theatern belegen;
- Lebensläufe der Fachleute, die auf künstlerischer, technischer und organisatorischer Ebene an dem Projekt beteiligt sind;
- Lebenslauf des Tutors (Begleitperson der Künstler in Residenz);
- Genehmigtes Betriebsbudget für das Jahr 2024 für jede Einrichtung des Zusammenschlusses;
- Beschreibung des auf drei Jahre angelegten künstlerischen Projekts (Hinweis: Bei einer noch nicht gegründeten Vereinigung muss das Projekt von allen Teilnehmern unterzeichnet werden)(Anhang A 2)
- Kopie der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags jeder der Einrichtungen, aus denen sich der Zusammenschluss kultureller Organisationen zusammensetzt (falls nicht bereits im Besitz der Provinzverwaltung)
- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (im Falle eines handschriftlich unterzeichneten Antrags, der nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters eingereicht wird);
- Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, die von der betreffenden Person zur Kenntnisnahme unterzeichnet wurde;
- dreijähriger Haushaltsvoranschlag - Endabrechnung 2025/2027(Anlage A 3);
- Beschreibungsbogen über die Verfügbarkeit und Eignung von Flächen(Anhang A 4).
- Weitere Unterlagen, die für die Bewertung des Projekts nützlich sind, können optional beigefügt werden. Die Autonome Provinz Trient behält sich das Recht vor, zusätzlich zu den vorgesehenen Unterlagen weitere Unterlagen anzufordern, wenn dies für die Phase der Überprüfung der Anforderungen und die Bewertungsphase für die Gewährung des Zuschusses und die Berichterstattung erforderlich ist.