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Beitrag zur Renovierung von Immobilien zu Mietzwecken in benachteiligten Randgebieten

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Wenn Sie ein gemeinnütziger Eigentümer von renovierungsbedürftigen Wohnungen in Randgebieten und benachteiligten Gebieten sind, können Sie einen Kapitalzuschuss beantragen, um diese zu renovieren und an Menschen mit Wohnungsbedarf zu vermieten.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Kapitalzuschuss, der für Renovierungsarbeiten (außerordentliche Instandhaltung, Restaurierung, konservative Renovierung und Gebäuderenovierung) an Immobilieneinheiten gewährt wird, die sich im Besitz von Einrichtungen ohne Erwerbszweck befinden, um sie zu moderaten Mieten an Personen mit Wohnungsbedarf zu vermieten.

Der Zuschuss beläuft sich auf 40 % der förderfähigen Ausgaben.

Der Mindestbetrag der zuschussfähigen Ausgaben beträgt 15.000 € für jede Gebäudeeinheit, die durch die Renovierungsarbeiten entsteht.

Der Höchstbetrag der zulässigen Ausgaben für jede Gebäudeeinheit, einschließlich der entsprechenden Anlagen und eines etwaigen Anteils an den Ausgaben für die gemeinsamen Teile des Gebäudes, ist in den Durchführungskriterien je nach Art der Maßnahme und der bewohnbaren Nutzfläche festgelegt.

Beschränkungen

Um den Beitrag beibehalten zu können, müssen gemeinnützige Einrichtungen:

  • das uneingeschränkte und ausschließliche Eigentum an der Immobilie, die Gegenstand des Beitrags ist, behalten und ihre Nutzungsart nicht ändern
  • die eingebrachte Immobilieneinheit an Personen mit Wohnungsbedarf vermieten.

Die vorgenannten Beschränkungen gelten für jede Immobilieneinheit ab dem Datum des ersten Mietvertrags und für folgende Zeiträume

  • 20 Jahre im Falle eines ausgezahlten Zuschusses von mehr als 200.000 €;
  • 16 Jahre im Falle eines Zuschusses zwischen 80.000 und 200.000 Euro;
  • 12 Jahre im Falle eines Zuschusses von weniger als 80.000 Euro.

Die gemeinnützigen Organisationen müssen außerdem die Personen mit Wohnungsbedarf gemäß den Durchführungskriterien ermitteln und die entsprechenden Mietverträge innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Vorlage des Jahresabschlusses oder ab dem Datum der Beendigung oder Nichtverlängerung des vorherigen Mietvertrags abschließen.

An wen es sich richtet

Gemeinnützige Organisationen, die Empfänger des Zuschusses sind (gewährt durch den Beschluss des Leiters des Dienstes für territoriale Kohäsion, Wohnungspolitik und Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland Nr. 14393 vom 16. Dezember 2025), können einen Vorschuss auf die erste Rate, eine Verlängerung und den Restbetrag bei Zahlung des Zuschusses beantragen.

So geht es

Zuschussvorschuss

Die Begünstigten können die Auszahlung der ersten Tranche bis zu einem Höchstbetrag von 30 % des Gesamtbetrags des gewährten Zuschusses beantragen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Arbeiten an allen Immobilien, die für den Zuschuss in Frage kommen, bereits begonnen haben. Außerdem ist eine Bürgschaft (Bank oder Versicherung) in Höhe von 100 % des als Vorschuss beantragten Betrags beizufügen, um die Fertigstellung der Arbeiten zu gewährleisten.

Die Bürgschaft gilt bis zur Zahlung des Restbetrags oder bis zum Zeitpunkt der Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Beträge; es gelten die Richtlinien der Provinz über die zu Gunsten der Provinz geleisteten Sicherheitsleistungen.

Verlängerung der Meldefrist

Vor Ablauf der Meldefrist kann in begründeten Fällen eine einmalige Verlängerung der genannten Frist um höchstens 12 Monate beantragt werden.

Restbetrag des Zuschusses

Um den Restbetrag der Finanzhilfe zu erhalten, müssen die Begünstigten innerhalb von höchstens 48 Monaten nach dem Datum der Finanzhilfeentscheidung (gegebenenfalls verlängert) eine Abrechnung der getätigten Ausgaben vorlegen.

Zum Zeitpunkt der Berichterstattung müssen die Begünstigten für jede Gebäudeeinheit, die aus den Renovierungsarbeiten resultiert, Ausgaben in Höhe von mindestens 15.000 € getätigt haben. Jede Gebäudeeinheit muss außerdem in die Katasterkategorien A/2 bis A/7 fallen.

Der Bericht muss folgende Angaben enthalten

  • die in Rechnung gestellten und getätigten Ausgaben, beginnend mit dem Tag, der auf das Datum der Genehmigung des Bescheids folgt;
  • die Einzelheiten der bei der Gemeinde eingereichten Baugenehmigung;
  • das Datum der Fertigstellung der Bauarbeiten
  • jede Änderung der Immobilieneinheit (mit Angabe der neuen Kataster- und Grundbuchdaten), die sich aus der Durchführung der Arbeiten ergibt, für die der Zuschuss gewährt wird;
  • das vollständige und ausschließliche Eigentum an den Immobilieneinheiten, für die der Zuschuss gewährt wurde;
  • das Fehlen einer Kumulierung mit anderen provinziellen oder staatlichen Zuschüssen, mit Ausnahme von Steuervorteilen, die gemeinnützigen Empfängern des Zuschusses für dieselbe Art von Eingriffen an derselben Immobilieneinheit gewährt werden, wenn sich die Eingriffe auf dieselbe Baugenehmigung beziehen.

WICHTIG: Die Rechnungen müssen per Banküberweisung auf ein Girokonto bezahlt werden, das auf den Namen des gemeinnützigen Zuschussempfängers lautet, und beides (Rechnungen und Banküberweisungen) müssen mit dem CUP-Code gemäß den vom Provinzialratsbeschluss Nr. 728 vom 23. Mai 2024 in seiner geänderten Fassung genehmigten Bestimmungen versehen sein.

Die Höhe des gewährten Zuschusses wird neu berechnet, wenn die gemeldeten Ausgaben oder die tatsächliche Wohnfläche geringer sind als die ursprünglich bewilligte.

Anträge auf Vorschüsse, Verlängerungen und Berichte müssen auf den entsprechenden Formularen ausgefüllt und auf eine der folgenden Arten eingereicht werden

  • per E-Mail (per Einschreiben oder Post) an das Postfach serv.casaecoesione@pec.provincia.tn.it
  • persönlich bei der Dienststelle für territoriale Kohäsion, Wohnungspolitik, Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland oder bei den dezentralen Dienststellen für öffentliche Unterstützung und Information der Autonomen Provinz Trient
  • per Einschreiben mit Rückschein an die Dienststelle für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik und Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland; in diesem Fall gilt der Poststempel des annehmenden Postamtes als Nachweis.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zuschuss-Vorschuss

Entsprechendes Formular, dem eine Bank- oder Versicherungsgarantie in Höhe von 100 % des als Vorschuss beantragten Betrags beigefügt ist, um die Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Verlängerung der Berichtsfrist

Entsprechendes Formular.

Restbetrag des Zuschusses zum Zeitpunkt der Berichterstattung

Entsprechendes Formular, dem folgende Unterlagen beizufügen sind

  • von einem qualifizierten Techniker unterzeichneter maßstabsgetreuer und vermaßter Plan jeder Immobilie, für die ein Zuschuss gewährt wird, mit Angabe der Wohnnutzfläche und der Bestimmung der Räume;
  • eine spezifische und ausführliche Fotodokumentation, die die in jeder beitragspflichtigen Immobilieneinheit durchgeführten Arbeiten bescheinigt und mit der im Antrag eingereichten Dokumentation verglichen werden kann;
  • die Erklärung, dass jede durch die Renovierungsarbeiten entstandene Wohneinheit zu Wohnzwecken genutzt werden kann, unter Beifügung von Angaben zu den entsprechenden Kosten.

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 20 Okt

Periodo di raccolta domande 13.08.2025 ⇢ 20.10.2025

Auszahlung der ersten Tranche als Vorschuss: innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Antragstellung

Gewährung der Verlängerung der Meldefrist: innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum der Antragstellung

Auszahlung der zweiten Tranche als Restbetrag: innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

EDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: approvazione dei criteri e delle modalità per la concessione del contributo di cui all''articolo 62 della legge provinciale 13 novembre 1992, n. 21 (Disciplina degli interventi provinciali in materia di edilizia abitativa) - interventi per il risanamento di immobili a fini locativi (codice CUP C48J25000190003).

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EDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: articolo 62 della legge provinciale 13 novembre 1992, n.21 - deliberazione della Giunta provinciale n. 1187 di data 8 agosto 2025 - interventi per il risanamento di immobili a fini locativi. Concessione del contributo in conto capitale per n. 14 domande (codice CUP C48J25000190003).

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 09.04.2026 18:10

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