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Beitrag zum Erwerb einer Qualifikation für Arbeitnehmer - Int. 4.1terA

  • Aktiv

Beitrag zum Erwerb einer Qualifikation für Selbstständige und abhängig Beschäftigte. Intervention 4.1. ter A des Dokuments für beschäftigungspolitische Interventionen der Agenzia del Lavoro.

Beschreibung

Es handelt sich um einen anerkannten Beitrag für Selbstständige oder Arbeitgeber, die ihre Angestellten für Kurse zur Erlangung eines Abschlusses des zweiten Zyklus des Bildungs- und Ausbildungssystems oder für Universitäts-, Hochschul- und Masterstudiengänge anmelden oder einschreiben.

Ziel ist es, die berufliche Fortbildung zu unterstützen, die auch auf den Erwerb neuer Technologien, Produktions-, Management- und Führungsmethoden abzielt.

Höhe des Beitrags

Rückerstattung von Gebühren und Beiträgen für jedes Studien-/Schul-/Ausbildungsjahr bis zu einem Höchstbetrag von 2 500,00 €.

Der Beitrag wird in den festgelegten Prozentsätzen und innerhalb der Grenzen der europäischen Verordnungen über staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen (EU-Verordnung Nr. 651/2014 "freigestellt" und EU-Verordnung Nr. 2831/2023 "De-minimis", Verordnung (EU) Nr. 717/2014 (De-minimis für den Fischerei- und Aquakultursektor) und Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 (De-minimis für den Agrarsektor) gewährt.

An wen es sich richtet

  • Angestellte und Mitarbeiter von privaten Arbeitgebern; ausgenommen sind Heimarbeiter und Jugendliche in der Berufsausbildung, beschränkt auf die in der BIP enthaltenen Themen;
  • Inhaber, einschließlich gesetzlicher Vertreter, oder mitarbeitende Partner (auch in beherrschender Stellung) von Handwerks- und/oder Kleinst- und Kleinunternehmen; Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte zweiten Grades derselben, wenn sie als Arbeitnehmer oder mitarbeitende Partner oder Familienangehörige tätig sind
  • arbeitende Mitglieder von Genossenschaften, einschließlich derjenigen, die als gesetzliche Vertreter handeln;
  • Einzelunternehmer, deren Ehepartner, Lebenspartner, Verwandte bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad derselben, wenn sie als Arbeitnehmer oder mithelfende Familienangehörige tätig sind;
  • Selbstständige und Freiberufler, mit Ausnahme von Ausbildungen, die auf die in den jeweiligen Berufsrollen, Orden und Kollegien vorgesehenen Pflichtausbildungen angerechnet werden können.

So geht es

Achtung!
Die Antragsformulare werden in Kürze zur Verfügung gestellt.

Der Antrag auf Unterstützung ist vom Arbeitgeber ausschließlich unter Verwendung der in Kürze zur Verfügung gestellten Formulare auszufüllen.

Die Formulare sind zu senden

  • an die folgende PEC-Adresse zu senden: formazione.adl@pec.provincia.tn.it;
  • oder auf dem Postweg an die Adresse: "Agenzia del Lavoro - Servizio attività per il lavoro, cittadini e imprese - Ufficio Formazione per l'occupazione, Via Romano Guardini, 75, 38121, Trento".

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Antragsformular für die Gewährung einer Finanzhilfe, mit Steuerstempel, unterzeichnet;
  • Informationsschreiben "für den Arbeitgeber", unterzeichnet, gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
  • Ausbildungsprojekt, unterzeichnet;
  • Teilnehmerformular und zugehöriges Informationsblatt "für den Auszubildenden", unterzeichnet, gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
  • Broschüre oder Beschreibung des schulischen/universitären Ausbildungskurses oder des universitären Masterstudiengangs mit Angabe des Ausbildungsanbieters, des Anfangs- und Enddatums des Kurses, des Inhalts, der erwarteten Credits (Cfu) und der Kosten für die Einschreibung;

Formulare

Zeiten und Fristen

-

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Documento contenente gli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento approvato dalla Commissione provinciale per l’impiego con deliberazione n. 475 del 14 gennaio 2026 e adottato dalla Giunta provinciale con deliberazione n. 179 del 13 febbraio 2026.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 27.03.2026 18:03

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