Beschreibung
Es handelt sich um einen anerkannten Beitrag für Selbstständige oder Arbeitgeber, die ihre Angestellten für Kurse zur Erlangung eines Abschlusses des zweiten Zyklus des Bildungs- und Ausbildungssystems oder für Universitäts-, Hochschul- und Masterstudiengänge anmelden oder einschreiben.
Ziel ist es, die berufliche Fortbildung zu unterstützen, die auch auf den Erwerb neuer Technologien, Produktions-, Management- und Führungsmethoden abzielt.
Höhe des Beitrags
Rückerstattung von Gebühren und Beiträgen für jedes Studien-/Schul-/Ausbildungsjahr bis zu einem Höchstbetrag von 2 500,00 €.
Der Beitrag wird in den festgelegten Prozentsätzen und innerhalb der Grenzen der europäischen Verordnungen über staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen (EU-Verordnung Nr. 651/2014 "freigestellt" und EU-Verordnung Nr. 2831/2023 "De-minimis", Verordnung (EU) Nr. 717/2014 (De-minimis für den Fischerei- und Aquakultursektor) und Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 (De-minimis für den Agrarsektor) gewährt.