Hervorgehobenes
ACHTUNG: Die Frist für die Einreichung der Bewerbung ist abgelaufen.
Beitrag für den Erwerb einer ersten Wohnung und zur Unterstützung von ergänzenden Ersparnissen für junge Paare.
ACHTUNG: Die Frist für die Einreichung der Bewerbung ist abgelaufen.
Wurde der Antrag auf den Beitrag zum Erwerb der ersten Wohnung und auf die Unterstützung des ergänzenden Sparens zugunsten junger Paare bewilligt, müssen alle Mitglieder des Haushalts innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Bewilligungsmaßnahme ihren eingetragenen Wohnsitz in die erste Wohnung verlegen. Vor Ablauf der zwölf Monate kann das junge Paar in begründeten Fällen eine einmalige Verlängerung der Frist um höchstens zwölf Monate beantragen.
Wurde der Antrag mit dem beigefügten vorläufigen Kaufvertrag eingereicht, muss innerhalb von 9 Monaten ab dem Datum der Gewährung des Zuschusses eine einfache Kopie des vereinbarten und unterzeichneten Kaufvertrags unter Androhung des Verfalls übermittelt werden.
Die Mitglieder des jungen Paares, das den Zuschuss erhält, müssen ihren Eigentumsanteil an der ersten Wohnung fünf Jahre lang ab dem Datum des Bewilligungsbescheids oder, falls später, ab dem Datum der Wohnsitzverlegung behalten. Während dieses Zeitraums kann das junge Paar seine Erstwohnung nur mit Genehmigung des Dienstes für Wohnungspolitik verkaufen und den Zuschuss auf eine andere Erstwohnung übertragen. Der Antrag auf Genehmigung muss auf einem speziellen Formular gestellt werden, das in der Rubrik "Was wird benötigt" unter Formulare zu finden ist.
Die Beschränkungen sind in Artikel 10 der Bekanntmachung und Artikel 4a Absätze 3 und 4 geregelt.
Junge Paare erhalten den Zuschuss.
Die Dokumentation muss von einem oder beiden Mitgliedern des jungen Paares für den Haushalt, der die erste Wohnung erhält, unter Verwendung des entsprechenden Formulars eingereicht und unterschrieben werden, um die Stempelsteuer zu erfüllen, und auf eine der folgenden Arten gesendet werden
DieKaufurkunde muss auf dieselbe Weise vorgelegt werden.
auf dem entsprechenden Formular mit beigefügter Fotokopie eines Ausweises des/der Begünstigten
auf dem entsprechenden Formblatt mit beigefügter
Die den Mitteilungen beigefügten Dateien müssen eines der folgenden Formate (und Erweiterungen) aufweisen PDF/A, PDF, XML, TXT, TIFF, TIF, JPEG, JPG, JFIF, JPE, EML, BMP, CSV und GIF. Der Grund dafür ist, dass diese Formate als geeignet für die Langzeitarchivierung anerkannt sind, da die in diesen Formaten erstellten Dokumente stabil sind. Das HTML-Format ist ebenfalls zulässig (allerdings nur für den Hauptteil der E-Mail-Nachricht). Die digitale Signatur, sofern vorhanden, darf nur auf Dateien in den oben genannten zulässigen Formaten angebracht werden. Komprimierte Formate (z.B. .zip) werden nicht akzeptiert, da die eindeutige Identifizierung von komprimierten und/oder umhüllten Dateien weder durch den zertifizierten E-Mail-Dienst noch durch das Dokumentenmanagementsystem gewährleistet ist.
Gewährung einer Verlängerung: innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Verlängerung
Genehmigung der Übertragung des Zuschusses auf eine andere Unterkunft: innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Übertragung des Zuschusses
Auszahlung:
Der Beitrag wird ausgezahlt
Konsultation des Antragsformulars für den Erwerb der ersten Wohnung
Legge di stabilità provinciale 2023
WeiterlesenEDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: Legge provinciale 29 dicembre 2022, n. 20, art. 28. Approvazione dei requisiti di accesso, delle condizioni e dei criteri per la concessione del contributo per l'acquisto della prima casa di abitazione e per il sostegno del risparmio pensionistico complementare a favore delle giovani coppie - Bando 2023 (codice CUP C44F23000040003).
WeiterlesenEDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: Legge provinciale 29 dicembre 2022, n. 20, art. 28. Modifica dell'Allegato 1 della deliberazione n. 869 del 19 maggio 2023 concernente l''Approvazione dei requisiti di accesso, delle condizioni e dei criteri per la concessione del contributo per l'acquisto della prima casa di abitazione e per il sostegno del risparmio pensionistico complementare a favore delle giovani coppie - Bando 2023'.
WeiterlesenEDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: Legge provinciale 29 dicembre 2022, n. 20, art. 28. Modifica dell’Allegato 1 della deliberazione n. 869 del 19 maggio 2023, già integrato con deliberazione n. 985 dell’1 giugno 2023, concernente l’“Approvazione dei requisiti di accesso, delle condizioni e dei criteri per la concessione del contributo per l’acquisto della prima casa di abitazione e per il sostegno del risparmio pensionistico complementare a favore delle giovani coppie - Bando 2023”
WeiterlesenAllegato 1: DGP 869 del 19 maggio 2023 come modificata con DGP 985 del 01 giugno 2023 e con DGP 1419 del 4 agosto 2023
WeiterlesenGuida alla compilazione online della della domanda di contributo acquisto prima casa giovani coppie
(Legge provinciale 29 dicembre 2022, n. 20 art. 28)
Faq contributo acquisto prima casa giovani coppie
(Legge provinciale 29 dicembre 2022, n. 20 art. 28)