Hervorgehobenes
Bewerbungen können von Montag, 11. August 2025, bis Montag, 22. September 2025, eingereicht werden.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist abgelaufen
Die Ausschreibung betrifft den Bau von kollektiven Waschanlagen für die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Geräte in der gesamten Provinz Trient
Bewerbungen können von Montag, 11. August 2025, bis Montag, 22. September 2025, eingereicht werden.
Die Gemeinschaftswaschanlage verfügt über einen überdachten Bereich mit undurchlässigem Pflaster, der ausschließlich für die Außenwäsche von Fahrzeugen und Geräten für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt ist. Das Waschwasser wird vor Ort aufbereitet und für weitere Waschvorgänge wiederverwendet, wobei eine direkte Einleitung in die Umwelt vermieden wird, um eine Verschmutzung der Wasserressourcen und des Bodens zu vermeiden. Restabwässer und Filtermaterial müssen gemäß den geltenden Umweltvorschriften entsorgt werden.
Die Beihilfeintensität beträgt 60 % für alle Arten von Begünstigten.
Der Mindestbetrag der zuschussfähigen Ausgaben pro Beihilfeantrag beträgt 50.000,00 EUR ohne MwSt., sowohl in der Phase der Gewährung als auch der Abschlusszahlung.
Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben je Beihilfeantrag beträgt 900.000,00 EUR ohne MwSt.
Der Höchstbeitrag, der pro Unternehmen und Investitionsvorhaben gemäß Artikel 4 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2022/2472 gewährt werden kann, beträgt 600.000,00 EUR.
Bei Punktgleichheit hat der Antrag Vorrang, der mindestens eine Waschanlage in einem Wassereinzugsgebiet mit PEST-Auswirkungen enthält, und zwar in der chronologischen Reihenfolge der Antragstellung.
VERPFLICHTUNGEN FÜR ANTRAGSTELLER
MEHRWERTSTEUER
Die Mehrwertsteuer wird als förderfähige Ausgabe anerkannt, wenn sie endgültig nicht erstattungsfähig ist. Zu diesem Zweck müssen die Begünstigten bei der Einreichung des Zuschussantrags mit einer Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung erklären, dass die Mehrwertsteuer, die auf die Arbeiten und die verfügbaren Beträge, deren Förderfähigkeit beantragt wird, angegeben ist, von ihnen nicht abgezogen werden kann. Der zulässige Mehrwertsteuersatz ist der zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses geltende Satz.
Bitte beachten Sie, dass die in diesen Kriterien vorgesehene Beihilfe nicht mit anderen öffentlichen Beihilfen für dieselbe durch diese Bekanntmachung finanzierte Initiative kumuliert werden kann.
Modalitäten und Fristen für die Einreichung des Antrags
Für das Jahr 2025 muss der Antrag von Montag, dem 11. August 2025, bis Montag, dem 22. September 2025, online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento eingereicht werden.
In den darauffolgenden Jahren und bis zum Ende der Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2022/2472 wird der Provinzialrat mit späteren Maßnahmen, sofern Mittel im Provinzhaushalt zur Verfügung stehen, die Fristen für die Einreichung der Anträge und eventuelle weitere Verfahrenshinweise unter Einhaltung der in diesem Beschluss festgelegten Kriterien festlegen, die der Europäischen Kommission als Ausnahme gemäß der Verordnung (EU) 2022/2472 mitgeteilt werden.
Der Zugang zum geschützten Bereich von SRTrento ist nur registrierten Nutzern gestattet. Daher muss sich jeder Nutzer zunächst gemäß den im Handbuch auf der Startseite der SRTrento-Website angegebenen Methoden akkreditieren.
Die eingereichten Anträge müssen mit einer gültigen digitalen Unterschrift versehen sein. Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig.
Wenn Sie Hilfe beim Zugang und der Aktivierung des Portals benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.
Dem Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe, der über das System SRTrento zu übermitteln ist, müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
Beim Kauf von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen oder bestimmten Kategorien von Arbeiten (z. B. elektrische Anlage, Sanitäranlage usw.) sind außerdem folgende Unterlagen einzureichen
Innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Aufnahme in die Rangliste muss der Antragsteller folgende Unterlagen einreichen:
Ab dem Tag nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnen 45 Tage für die Genehmigung der Rangliste der Bewerbungen. Das Verfahren wird innerhalb von 120 Tagen nach der Genehmigung der Rangliste abgeschlossen.
Das Verfahren zur Gewährung oder Ablehnung der Beihilfe ist wie folgt strukturiert
https://srt.infotn.it/
Criteri e modalità attuative per la concessione dei contributi previsti dall''art. 30 "Agevolazioni per razionalizzare l''impiego di beni e attrezzature funzionali alla produzione agricola" della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 e successive modificazioni ed integrazioni (legge provinciale in materia di agricoltura), con riferimento agli impianti collettivi di lavaggio delle attrezzature per l''applicazione dei prodotti fitosanitari e contestuale apertura del bando per l''annualità 2025.
WeiterlesenSostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati
WeiterlesenApprovazione della graduatoria di priorità delle domande di contributo presentate ai sensi della deliberazione della Giunta provinciale n. 1192 di data 08/08/2025 per la realizzazione di iniziative riguardanti l'art. 30 della L.p. 4/2003 (Legge provinciale in materia di agricoltura) 'Agevolazioni per razionalizzare l'impiego di beni e attrezzature funzionali alla produzione agricola' con riferimento agli impianti collettivi di lavaggio delle attrezzature per l'applicazione dei prodotti fitosanitari.
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