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Beitrag zu kollektiven Waschanlagen für Pflanzenschutzmittel

  • Nicht aktiv

Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist abgelaufen

Die Ausschreibung betrifft den Bau von kollektiven Waschanlagen für die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Geräte in der gesamten Provinz Trient

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Bewerbungen können von Montag, 11. August 2025, bis Montag, 22. September 2025, eingereicht werden.

Beschreibung

Die Gemeinschaftswaschanlage verfügt über einen überdachten Bereich mit undurchlässigem Pflaster, der ausschließlich für die Außenwäsche von Fahrzeugen und Geräten für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt ist. Das Waschwasser wird vor Ort aufbereitet und für weitere Waschvorgänge wiederverwendet, wobei eine direkte Einleitung in die Umwelt vermieden wird, um eine Verschmutzung der Wasserressourcen und des Bodens zu vermeiden. Restabwässer und Filtermaterial müssen gemäß den geltenden Umweltvorschriften entsorgt werden.

Die Beihilfeintensität beträgt 60 % für alle Arten von Begünstigten.

Der Mindestbetrag der zuschussfähigen Ausgaben pro Beihilfeantrag beträgt 50.000,00 EUR ohne MwSt., sowohl in der Phase der Gewährung als auch der Abschlusszahlung.

Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben je Beihilfeantrag beträgt 900.000,00 EUR ohne MwSt.

Der Höchstbeitrag, der pro Unternehmen und Investitionsvorhaben gemäß Artikel 4 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2022/2472 gewährt werden kann, beträgt 600.000,00 EUR.

Prioritätskriterien und Punktzahl

  • Die Auswahlkriterien sollen die Gleichbehandlung der Antragsteller, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und eine bessere Abstimmung der Unterstützung auf die Zwecke der Interventionen gewährleisten.
  • Die Informationen zur Untermauerung der Prioritätskriterien und zum Nachweis der geforderten Punktzahl sind im Beihilfeantrag und in den spezifischen Erklärungen zu der jeweiligen Initiative zu finden. Die Anforderungen an die Punktevergabe müssen vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Unterstützung erfüllt werden.
  • Die einheitliche Rangliste für die eingereichten Beihilfeanträge wird auf der Grundlage der vergebenen Punktzahlen erstellt, wie in der Tabelle unter Punkt 7.1 der Bekanntmachung angegeben

Bei Punktgleichheit hat der Antrag Vorrang, der mindestens eine Waschanlage in einem Wassereinzugsgebiet mit PEST-Auswirkungen enthält, und zwar in der chronologischen Reihenfolge der Antragstellung.

Beschränkungen

VERPFLICHTUNGEN FÜR ANTRAGSTELLER

  • Mit der Gewährung des Beitrags verpflichtet sich der Begünstigte, die Immobilien und das Anlagevermögen mindestens 10 Jahre lang und das bewegliche Vermögen mindestens 3 Jahre lang zu nutzen, und zwar ab dem Datum des Antrags auf endgültige Überprüfung gemäß Artikel 6 der Norma Foral 4/2003.
  • Im Falle einer Nutzungsänderung oder Veräußerung des Vermögenswerts vor Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Fristen sind die Begünstigten - außer im Falle höherer Gewalt - verpflichtet, den gewährten Beitrag im Verhältnis zur Restdauer der vorgeschriebenen Nutzungsdauer zurückzuzahlen.
  • Die Restlaufzeit wird ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Umstände, die zum Widerruf des Anreizes führen, bis zum Ende des vorgeschriebenen Nutzungszeitraums berechnet. Der zurückzufordernde Teil des Zuschusses wird um die einfachen Zinsen erhöht, die zum gesetzlichen Zinssatz ab dem Datum der Auszahlungsanordnung bis zum Datum der Rückzahlung berechnet werden.
  • Der Beitragsempfänger gewährt den mit der Überwachung der Anwendung der geltenden Vorschriften beauftragten Personen in jedem Fall freien Zugang zu den Einrichtungen und zu den Unterlagen, die den Gegenstand des gewährten Beitrags betreffen.

MEHRWERTSTEUER

Die Mehrwertsteuer wird als förderfähige Ausgabe anerkannt, wenn sie endgültig nicht erstattungsfähig ist. Zu diesem Zweck müssen die Begünstigten bei der Einreichung des Zuschussantrags mit einer Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung erklären, dass die Mehrwertsteuer, die auf die Arbeiten und die verfügbaren Beträge, deren Förderfähigkeit beantragt wird, angegeben ist, von ihnen nicht abgezogen werden kann. Der zulässige Mehrwertsteuersatz ist der zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses geltende Satz.

Belege und CUP
  1. Die Höhe der Ausgaben muss durch Rechnungen (im PDF-Format), die auf den Namen des Zuschussempfängers ausgestellt und quittiert sind, oder durch Unterlagen, die den Rechnungen gleichwertig sind, nachgewiesen werden.
  2. Die Ausgaben müssen vom Begünstigten per Bank- oder Postüberweisung oder mittels einer RIBA auf ein auf den Begünstigten lautendes Konto (Girokonto, das, wenn auch nicht ausschließlich, für die Investitionstätigkeit bestimmt ist) überwiesen werden. Begrenzt auf den Erwerb von Bauwerken/Grundstücken ist auch die Zahlung per Einschreibebrief mit Nachweis der Abbuchung zulässig.
  3. Auf allen Rechnungen und Zahlungen ist zwingend der Unique Project Code (CUP) anzugeben. Der Code wird von der Landwirtschaftsbehörde vor der Entscheidung über die Gewährung des Beitrags zugewiesen. Der CUP muss in den Belegen für die Ausgaben (Rechnungen und Zahlungsbelege), die nach der Bekanntgabe des CUP ausgestellt werden, immer vorhanden sein.
  4. Öffentliche Auftraggeber, die diesen Kodex selbständig herunterladen, teilen ihn stattdessen dem Landwirtschaftsdienst mit.
  5. Unbeschadet der Bestimmungen des nachstehenden Absatzes 7 kommen Ausgaben, die durch Unterlagen (Rechnungen und/oder Zahlungen) ohne CUP-Code belegt sind, nicht für eine Finanzierung in Betracht.
  6. Bei Belegen, die vor der Übermittlung des CUP-Codes eingereicht wurden, ist die Zuordnung zwischen den getätigten Ausgaben und der finanzierten Maßnahme wie folgt vorzunehmen
    • Bei noch nicht bezahlten Rechnungen muss der Beihilfeempfänger den CUP in der Zahlungsquittung angeben, die er per Bank- oder Postüberweisung oder durch die RIBA erhält. Wenn der Zahlungsbeleg die KUP nicht enthält oder die KUP nicht korrekt angebracht wurde, kann sie durch Vorlage einer Erklärung anstelle einer notariellen Urkunde gemäß dem Präsidialerlass 445/2000 berichtigt werden, in der der Begünstigte den Zusammenhang zwischen der/den Rechnung(en) und der bezuschussten Initiative bescheinigt. Die Erklärung ist der Rechnungskopie beizufügen (bei elektronischen Rechnungen ist das Dokument analog zu materialisieren) und bei der Auszahlung des Zuschusses zusammen mit den übrigen für die Kostenaufstellung erforderlichen Unterlagen vorzulegen;
    • für bezahlte Rechnungen muss der Begünstigte eine Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung gemäß Präsidialerlass 445/2000, ebenfalls kumulativ, abgeben, in der er die Korrelation zwischen der/den Rechnung(en) und der bezuschussten Initiative bescheinigt. Die Erklärung ist der Rechnungskopie beizufügen (bei elektronischen Rechnungen: analoge Materialisierung des Dokuments) und bei der Auszahlung des Zuschusses zusammen mit den übrigen für die Kostenaufstellung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
  7. Für Dokumente, die nach der Übermittlung des CUP-Codes eingereicht werden, besteht die Möglichkeit, die Situation umgehend auf eine der folgenden Arten zu bereinigen
    • eine elektronische Integration in das Austauschsystem der Agentur der Einnahmen. Das an das Austauschsystem übermittelte Integrationsdokument muss sowohl die für die Integration erforderlichen Daten (CUP-Code) als auch die Rechnungsangaben enthalten und muss der Rechnung selbst beigefügt werden;
    • Ausstellung einer Gutschrift durch den Lieferanten innerhalb der vorgeschriebenen Frist, um den Ausgabentitel zu stornieren und anschließend einen neuen Ausgabentitel mit dem CUP-Code auszustellen
  8. Bei Zahlungen mit Bankwechseln, die nur für den Erwerb von Bauten und Grundstücken in Frage kommen (wie unter Punkt 5.3 Absätze 1 und 2 vorgesehen), sind in der Verkaufsurkunde der CUP-Code und der Seriencode jedes Bankwechsels anzugeben. Um die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben zu gewährleisten, müssen die Kaufverträge die Form einer öffentlichen oder notariell beglaubigten privaten Urkunde haben.
  9. Für alle in den vorangegangenen Absätzen nicht ausdrücklich erwähnten Angelegenheiten, die den CUP-Code betreffen, gelten die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 728 der Diputación Foral vom 23/05/2024.

Bitte beachten Sie, dass die in diesen Kriterien vorgesehene Beihilfe nicht mit anderen öffentlichen Beihilfen für dieselbe durch diese Bekanntmachung finanzierte Initiative kumuliert werden kann.

An wen es sich richtet

  1. KMU oder "Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen", die die Kriterien des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 der Kommission erfüllen, sowie Einrichtungen, die das in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben d bis f und g des Provinzialgesetzes Nr. 4/2003 aufgeführte Gemeinschaftseigentum verwalten, wie nachstehend aufgeführt
    • Buchstabe d) - landwirtschaftliche Genossenschaften und Genossenschaften für die Sammlung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Zusammenschlüsse, die im Genossenschaftsregister der Provinz Trient gemäß dem Regionalgesetz Nr. 7 vom 29. Januar 1954 (Aufsicht über die Genossenschaften) eingetragen sind, sowie landwirtschaftliche Vereinigungen gleich welcher Bezeichnung, sofern sie rechtmäßig gegründet sind
    • Buchstabe f) - Konsortien für die Urbarmachung von Land, die nach den geltenden Rechtsvorschriften anerkannt sind;
    • Buchstabe g) - Konsortien der ersten und zweiten Ebene der Bodenverbesserung, die nach den geltenden Rechtsvorschriften anerkannt sind
  2. Provinziale Schutzkonsortien, die im Weinsektor eingerichtet wurden

So geht es

Modalitäten und Fristen für die Einreichung des Antrags

Für das Jahr 2025 muss der Antrag von Montag, dem 11. August 2025, bis Montag, dem 22. September 2025, online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento eingereicht werden.

In den darauffolgenden Jahren und bis zum Ende der Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2022/2472 wird der Provinzialrat mit späteren Maßnahmen, sofern Mittel im Provinzhaushalt zur Verfügung stehen, die Fristen für die Einreichung der Anträge und eventuelle weitere Verfahrenshinweise unter Einhaltung der in diesem Beschluss festgelegten Kriterien festlegen, die der Europäischen Kommission als Ausnahme gemäß der Verordnung (EU) 2022/2472 mitgeteilt werden.

Der Zugang zum geschützten Bereich von SRTrento ist nur registrierten Nutzern gestattet. Daher muss sich jeder Nutzer zunächst gemäß den im Handbuch auf der Startseite der SRTrento-Website angegebenen Methoden akkreditieren.

Die eingereichten Anträge müssen mit einer gültigen digitalen Unterschrift versehen sein. Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig.

Wenn Sie Hilfe beim Zugang und der Aktivierung des Portals benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe, der über das System SRTrento zu übermitteln ist, müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • im Falle von Konsortien zur Bodenverbesserung und -sanierung, falls das Konsortium bereits über solche verfügt, Unterlagen zum Nachweis der außerordentlichen Prüfung der Bilanz des Konsortiums
  • Kopie des Protokolls oder Auszug aus dem Protokoll, mit dem das zuständige Statutarorgan die Initiative in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen genehmigt
  • ein anschaulicher technischer Bericht, in dem die Investition beschrieben wird, für die eine Finanzierung beantragt wird. Der Bericht muss auch den Rahmen der im Antrag enthaltenen Investitionen gemäß den Bestimmungen von Punkt 2.2 "Ziele" der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darlegen. Er muss außerdem alle Elemente enthalten, die für die Beurteilung der korrekten Vergabe von Prioritätspunkten erforderlich sind
  • eine metrisch-schätzende Berechnung, aus der die Kostenpositionen der Arbeiten in Bezug auf die aktuelle Preisliste der Provinz hervorgehen. Bei Arbeiten, die von den im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlichten Preislisten abweichen oder nur schwer mit diesen vergleichbar sind, werden die in den Projektunterlagen angegebenen Werte zugrunde gelegt, sofern sie vom Planer auf der Grundlage einer Preisanalyse begründet werden, die den dem Zuschussantrag beizufügenden Unterlagen beizufügen ist
  • besondere Ausschreibungsunterlagen oder ein ähnliches Dokument mit einer Liste der Einheitspreise
  • Projektzeichnungen, die mit den für die erforderlichen Genehmigungen eingereichten Plänen übereinstimmen, einschließlich eines Kartenausschnitts der Parzellen und einer fotografischen Dokumentation
  • ein von einem qualifizierten Techniker erstellter geologischer Bericht oder ein Durchführbarkeitsgutachten
  • eine vom Planer unterzeichnete Bescheinigung über die Notwendigkeit der Erstellung des Sicherheitsplans gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 81/08 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen
  • ein geeigneter Titel, der die Verfügbarkeit der Grundstücke bescheinigt, auf denen sich die für den Betrieb der Waschanlage erforderlichen Elemente befinden und die in dem dem Antrag beigefügten Projekt für die gesamte Dauer der Einschränkung vorgesehen sind

Beim Kauf von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen oder bestimmten Kategorien von Arbeiten (z. B. elektrische Anlage, Sanitäranlage usw.) sind außerdem folgende Unterlagen einzureichen

  • drei vom Auftragnehmer unterzeichnete, datierte und gültige Kostenvoranschläge auf Briefpapier mit dem Logo des Auftragnehmers unter Angabe des Firmennamens, der C.C.I.A.A.-Registriernummer, der Steuernummer und/oder der MwSt.-Nummer oder ähnlicher Identifikationscodes. Die Kostenvoranschläge müssen von drei verschiedenen, unabhängigen und konkurrierenden Anbietern erstellt werden, detailliert, vergleichbar und wettbewerbsfähig in Bezug auf die Marktpreise sein. In den Kostenvoranschlägen müssen auch die technischen Merkmale hervorgehoben werden. Für Anlagen kann alternativ die geschätzte metrische Berechnung vorgelegt werden.
    Bei der Beschaffung von hochspezialisierten Gütern und bei Investitionen zur Vervollständigung bereits vorhandener Lieferungen, für die nicht mehr als ein Lieferant gefunden oder herangezogen werden kann, ist ein detaillierter Kostenvoranschlag vorzulegen, dem ein technisch-wirtschaftlicher Bericht eines qualifizierten Technikers beizufügen ist, aus dem hervorgeht, dass es nicht möglich ist, andere konkurrierende Unternehmen zu finden, die in der Lage sind, die zu finanzierenden Güter zu liefern, unabhängig vom Wert der zu beschaffenden Güter oder Lieferungen.

 

Zusätzliche Unterlagen, die im Falle der Aufnahme in die Rangliste einzureichen sind

Innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Aufnahme in die Rangliste muss der Antragsteller folgende Unterlagen einreichen:

  • für Bodenverbesserungs- und Rekultivierungskonsortien:
    • Unterlagen zum Nachweis der außerordentlichen Prüfung der Bilanz des Konsortiums, wie in den Zulassungsbedingungen angegeben
    • Unterlagen, die die institutionelle Kompetenz des Bodenverbesserungs- und -sanierungskonsortiums zur Durchführung und Verwaltung der Tätigkeit, die Gegenstand der Investition ist, belegen
  • für Genossenschaften und ihre Konsortien, landwirtschaftliche Vereinigungen
    • die wirtschaftliche Bewertung und die finanzielle Tragfähigkeit der Investition, d. h. die Fähigkeit, die aus der Investition resultierenden Kosten mit eigenen und fremden Mitteln zu decken, ohne die eigene finanzielle Situation, die finanzielle Autonomie und die Einkommensmöglichkeiten zu beeinträchtigen. Die Auswirkungen der Investition müssen anhand des letzten genehmigten Jahresabschlusses vor dem Datum der Antragstellung bewertet werden, sofern ein solcher vorliegt; die Bewertung muss genaue und eindeutige Angaben zu den höheren oder niedrigeren Kosten und/oder höheren oder niedrigeren Einnahmen infolge der Investition enthalten und in jedem Fall die wirtschaftlichen Gründe für ihre Durchführung aufzeigen. Diese Bewertung muss vom gesetzlichen Vertreter des antragstellenden Unternehmens, vom Fachverband, falls das antragstellende Unternehmen Mitglied ist, vom Vorsitzenden des internen Kontrollorgans, falls ein solches bestellt ist, und vom Abschlussprüfer, falls ein solcher bestellt ist, oder andernfalls von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer unterzeichnet werden

Zeiten und Fristen

2025 22 Sep

Periodo per la presentazione delle domande di aiuto 11.08.2025 ⇢ 22.09.2025

165 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnen 45 Tage für die Genehmigung der Rangliste der Bewerbungen. Das Verfahren wird innerhalb von 120 Tagen nach der Genehmigung der Rangliste abgeschlossen.

Das Verfahren zur Gewährung oder Ablehnung der Beihilfe ist wie folgt strukturiert

  • Verfahren zur Genehmigung einer Rangliste der eingereichten Anträge durch den Direktor des Landwirtschaftsdienstes innerhalb von 45 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge
  • gemäß dem Provinzialgesetz Nr. 23/92 Mitteilung an den Antragsteller über die für das Verfahren zuständige Person, die Position in der Rangliste der für eine Finanzierung in Frage kommenden Unternehmen, die ergänzenden Unterlagen gemäß Punkt 7.6 sowie über einen eventuellen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung der Unterlagen für die Voruntersuchung und den Antrag auf die geschätzte metrische Berechnung in computergestützter Form im Tabellenkalkulationsformat (.xls .xlsx .odf)
  • alternativ wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass er aufgrund mangelnder Mittel nicht in die Rangliste aufgenommen werden kann
  • das Verfahren schließt mit einer Entscheidung des Direktors des Landwirtschaftsdienstes innerhalb von 120 Tagen nach Genehmigung der Rangliste (Tage, an denen das Verwaltungsverfahren abläuft) ab, mit der dem Antragsteller der Zuschuss gewährt oder verweigert wird. Der Bewilligungsbescheid kann Bedingungen und Auflagen in Bezug auf das konkrete Investitionsvorhaben enthalten, die zu begründen sind
  • Mitteilung über die Gewährung/Verweigerung des Zuschusses.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri e modalità attuative per la concessione dei contributi previsti dall''art. 30 "Agevolazioni per razionalizzare l''impiego di beni e attrezzature funzionali alla produzione agricola" della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 e successive modificazioni ed integrazioni (legge provinciale in materia di agricoltura), con riferimento agli impianti collettivi di lavaggio delle attrezzature per l''applicazione dei prodotti fitosanitari e contestuale apertura del bando per l''annualità 2025.

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Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Approvazione della graduatoria di priorità delle domande di contributo presentate ai sensi della deliberazione della Giunta provinciale n. 1192 di data 08/08/2025 per la realizzazione di iniziative riguardanti l'art. 30 della L.p. 4/2003 (Legge provinciale in materia di agricoltura) 'Agevolazioni per razionalizzare l'impiego di beni e attrezzature funzionali alla produzione agricola' con riferimento agli impianti collettivi di lavaggio delle attrezzature per l'applicazione dei prodotti fitosanitari.

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Kontakt

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 20.04.2026 12:19

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