Beschreibung
Der in Artikel 10 des Provinzgesetzes Nr. 13 vom 18. Juni 2012 (Provinzgesetz über die Chancengleichheit) vorgesehene Beitrag ist ein Beitrag, der für jährliche Projekte zur Sensibilisierung und Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern gewährt wird, die in der Provinz durchgeführt werden.
Mit der Exekutivbestimmung Nr. 5375 vom 26. Mai 2025 wurde die Liste der als förderungswürdig erachteten Projekte zur Förderung der Chancengleichheit 2025 und der Begünstigten des Zuschusses genehmigt.
Auf der Grundlage der mit Beschluss Nr. 16 des Provinzialrats vom 17.01.2025 genehmigten Kriterien muss der Zuschussempfänger innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses eine Erklärung über die Aufnahme der Aktivitäten bei der zuständigen Provinzstruktur einreichen.
Nach Einreichung der Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit kann der Zuschussempfänger unter Verwendung des entsprechenden Formulars einen Vorschuss in Höhe von 50 % des Zuschussbetrags beantragen.