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Beitrag zu den Zertifizierungskosten für die ökologische Produktionsmethode

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Modalitäten für die Beantragung von Beiträgen zu den Ausgaben für die Kontrolle und Zertifizierung des ökologischen Landbaus, Provinzialgesetz Nr. 4/2003 Art. 47 Abs. 4

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Der 30. Juni 2026 ist die neue Bewerbungsfrist

Beschreibung

Für dasJahr 2026 werden die Fristen für die Beantragung des Beitrags zu den Ausgaben für die Kontrolle und Zertifizierung der ökologischen Erzeugung wieder geöffnet.

Der Beitrag wird für einen Zeitraum von höchstens fünf aufeinanderfolgenden Jahren gewährt, gerechnet ab dem Datum der ersten Meldung, die der ökologisch wirtschaftende Unternehmer im nationalen Agrarinformationssystem (SIAN) eingereicht hat, wobei auch die Jahre vor dem Jahr der Antragstellung berücksichtigt werden.

Ausgaben, die nach dem 1. Januar 2026 getätigt werden, sind ebenfalls förderfähig, auch wenn der Antrag noch nicht gestellt wurde.

Die Ausgaben für das Zertifizierungsverfahren sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 € für ökologische Unternehmer, die in der Sektion "Erzeuger" registriert sind, und bis zu 5.000,00 € für Unternehmer, die in den Sektionen "Aufbereiter" und "Almbewirtschafter" registriert sind, förderfähig. Für die Zertifizierung von Gruppen von Marktteilnehmern wird der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben im Rahmen einer Fairness-Analyse festgelegt, die aus einem Wettbewerbsvergleich mit drei Kostenvoranschlägen resultiert.

Beschränkungen

Die Verpflichtungen für den Antragsteller sind:

1. sich an das ökologische System zu halten,

Wenn der Zuschussempfänger im Laufe des Jahres aus dem Kontrollsystem ausscheidet, gelten die folgenden Kriterien

- Wenn die Verweildauer im System mehr als oder gleich 270 Tage beträgt, wird der fällige Beitrag in voller Höhe gezahlt;

- wenn die Verweildauer im System im Bezugsjahr weniger als oder gleich 180 Tage beträgt, wird der fällige Beitrag vollständig entzogen;

- wenn der Austritt aus dem System nach 180 Tagen und vor 270 Tagen erfolgt, wird der Beitrag neu berechnet und entsprechend der Verweildauer im System anteilig gezahlt;

- nur im Falle von Dauergrünland wird der Beitrag vollständig gestrichen, wenn die Verweildauer im Bezugsjahr weniger als 153 Tage beträgt;

2. für die Zertifizierungskosten, die unter diese Kriterien fallen, keine anderen öffentlichen Zuschüsse zu beantragen/zuerhalten

3. die regelmäßige Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen durch die mit der Kontrolle beauftragten Personen zu ermöglichen.

Die Nichteinhaltung der unter den Punkten 2. und 3. genannten Verpflichtungen hat den vollständigen Verfall des Zuschusses und die Rückzahlung der erhaltenen Beträge zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zur Folge.

An wen es sich richtet

Begünstigte sind Unternehmen, die in der Provinzliste der ökologischen Unternehmen in den Sektionen der Erzeuger und Aufbereiter des ökologischen Informationssystems eingetragen sind.

Darüber hinaus können für die Zertifizierung von Gruppen von Unternehmen die in Artikel 2 des Provinzialgesetzes 4/2003 vorgesehenen Subjekte, die ökologische Unternehmen vertreten, einen Antrag stellen.

Die Unternehmen können einen Zuschuss zu den Kosten für die Zertifizierung der Produktion beantragen, die in der Provinz Trient in landwirtschaftlichen Betrieben oder Viehzuchtbetrieben sowie in Aufbereitungs- und Verarbeitungsbetrieben erzeugt wird, sofern sie in der Provinz Trient ein Unternehmensregister führen.

Für das Jahr 2026 werden Anträge von Unternehmern, die nach dem 1. Januar 2021 zum ersten Mal als ökologischer Unternehmer in SIAN gemeldet wurden, als zulässig erachtet, sofern der ökologische Unternehmer für dieses Jahr nicht bereits im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen des entsprechenden Jahres in den Genuss des Beitrags gekommen ist.

So geht es

Der Antrag muss über das Portal SRTrento von den Biobetrieben direkt oder über eines der dazu befugten Zentren für landwirtschaftliche Hilfe (CAA) bei der Dienststelle für die Politik der ländlichen Entwicklung eingereicht werden.

Nach der Bewilligung des Beitrags durch den Direktor der Dienststelle mit einem Bescheid muss der Nutzer einen Antrag auf Abrechnung stellen. Die Meldefrist läuft vom 1. Dezember bis zum 31. Januar, der auf das Ende des Haushaltsjahres des Bezugsjahres folgt.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag (bereits auf der IT-Plattform SrTrento) muss enthalten:

(a) Name und Größe des antragstellenden Unternehmens

(b) eindeutige Betriebskennung (CUAA);

(c) Angabe der Tätigkeit (Erzeuger, Aufbereiter);

(d) Standort der Tätigkeit

e) geschätzter Betrag der Kontrollkosten für alle Unternehmer; bei der Zertifizierung von Gruppen von Unternehmern sind drei Kostenvoranschläge beizufügen, um den geschätzten Betrag zu belegen;

f) gewählte Kontrollstelle (CB);

g) Angabe, ob zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags eine Rechnung als Nachweis für bereits getätigte Ausgaben vorliegt oder nicht.

Zeiten und Fristen

2026 30 Jun

calendario contributo certificazione bio 12.05.2026 ⇢ 30.06.2026

Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, sind vom Zugang zu den Finanzhilfen ausgeschlossen.

130 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

die Frist für das Verfahren läuft ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge

Für die Prüfung der Förderfähigkeit und die Bewertung der Anträge ist das Büro für ökologische Erzeugung des Dienstes für ländliche Entwicklungspolitik zuständig.

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt durch eine spezifische Entscheidung des Direktors des Dienstes für ländliche Entwicklungspolitik.

Bei Anträgen, die als nicht förderfähig eingestuft werden, gibt die für das Verfahren zuständige Person eine entsprechende Mitteilung ab.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modificazione della deliberazione della Giunta provinciale n. 779 di data 31 maggio 2024 e s.m.i concernente l''approvazione dei criteri e delle modalità per la concessione di contributi per le spese sostenute per il controllo e la certificazione del processo produttivo biologico, articolo 47, comma 4, della legge provinciale 28 marzo 2003, n.4 (Legge provinciale in materia di agricoltura). Riapertura termini per la presentazione delle domande.

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Approvazione dei criteri e delle modalità per la concessione di contributi per le spese sostenute per il controllo e la certificazione del processo produttivo biologico, articolo 47, comma 4, della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale in materia di agricoltura). Anno 2024 e successivi.

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Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Kontakt

Contatti di Ufficio per le produzioni biologiche

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 13.05.2026 18:21

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