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Beitrag zu den Kosten für die Vorbereitung von Anträgen auf Anerkennung von g.U. und g.g.A..

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Die Beihilfe ist als Unterstützungsinstrument gedacht, das darauf abzielt, die traditionelle und hochwertige Lebensmittelproduktion in dem Gebiet im Einklang mit den europäischen und nationalen Vorschriften zu fördern.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Offener Aufruf Jahr 2026

Beschreibung

Die Autonome Provinz Trient beabsichtigt, Artikel 48 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes Nr. 4/2003 umzusetzen, um Initiativen zur Anerkennung von geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) durch die Gewährung von Beihilfen für die Ausarbeitung von Anträgen auf Anerkennung von g.U. und g.g.A. zu unterstützen, die beim Ministerium und der Autonomen Provinz Trient nach den oben beschriebenen Modalitäten eingereicht werden. Diese Unterstützung zielt darauf ab, die traditionellen und qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugnisse des Gebiets aufzuwerten, die Identität, die Wettbewerbsfähigkeit und den Schutz lokaler Spitzenleistungen zu fördern, und zwar in Übereinstimmung mit den einschlägigen europäischen und nationalen Vorschriften und den Zielen der Programmplanung der Provinz.

Beschränkungen

Die Begünstigten müssen ihren Sitz oder ihre Niederlassung in der Provinz Trient haben, und pro Antragsteller kann nur ein Zuschussantrag gestellt werden.

Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben liegt bei 50.000,00 Euro.

An wen es sich richtet

Die Begünstigten der Beiträge, die für die Ausarbeitung von Anträgen auf Anerkennung von geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) gewährt werden, sind die in Art. 2 Abs. 1 Buchstaben d) und e) der Norma Foral 4/2003 genannten Subjekte, die Konsortien zum Schutz der Marken g.U., g.g.A., g.t.S., g.t.A., g.t.S. und g.g.A. sowie die Vereinigungen, die für die Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) gegründet wurden. 4/2003, die Konsortien zum Schutz der Marken g.U., g.g.A., g.t.S., g.m.b.H., g.g.A. und g.t.S. sowie die Vereinigungen, die für die Einreichung von Anträgen auf Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) gegründet wurden, gemäß den Bestimmungen der europäischen Rechtsvorschriften über geografische Angaben.

So geht es

Beitragsanträge, die unter Verwendung der vom Dienst für Politik der ländlichen Entwicklung erstellten Formulare, die auf der institutionellen Website der Provinz verfügbar sind, erstellt werden, können elektronisch per E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden
serv.politichesviluporurale@pec.provincia.tn.it.

Für das Jahr 2026 können die Anträge ab dem Montag, der auf das Datum der Genehmigung dieser Maßnahme folgt, bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.

Für die folgenden Jahre bis 2026 kann der Provinzialrat durch eigene Maßnahmen die Fristen für die Einreichung von Anträgen und eventuelle Aktualisierungen dieser Kriterien festlegen, sofern Mittel im Haushalt der Provinz zur Verfügung stehen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antragsteller darf nur einen Antrag einreichen.

Die Anträge müssen enthalten
(a) den Gegenstand des Antrags
(b) die Identifikationsdaten des Antragstellers
(c) den Betrag der beantragten Ausgabe
d) IBAN des betreffenden Girokontos;

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen
- Kopie des Protokolls der zuständigen Stelle, die die Einreichung des Antrags auf Anerkennung einer neuen g.U. oder g.g.A. genehmigt hat
- Bericht über die Tätigkeiten, Studien und Forschungsarbeiten, die im Hinblick auf die Antragstellung durchgeführt wurden;
- eine Kopie des Antrags auf Anerkennung einer g.U. oder g.g.A., der beim Ministerium eingereicht wurde, sofern er sich nicht bereits im Besitz von PAT;
- eine analytische Aufstellung der bereits getätigten und der im Haushalt veranschlagten Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einreichung des Anerkennungsantrags;
- für die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits getätigten Ausgaben eine Kopie der Rechnungen und der entsprechenden Ausgabennachweise (Bankkontoauszug/Kontoauszug); die Zahlungsnachweise müssen den im Beihilfeantrag angegebenen IBAN-Code aufweisen
- eine Angabe darüber, ob die Mehrwertsteuer auf die Zertifizierungskosten tatsächliche Kosten für das Unternehmen darstellt;
- eine Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialerlasses Nr. 445 vom 28.12.2000 über die Bedingungen für die Berechnung des Höchstbetrags der De-minimis-Beihilfen für ein einziges Unternehmen, die mit der Entscheidung des Generaldirektors der UMST Agriculture Nr. 3534 vom 09.04.2025 genehmigt wurde
- eine eidesstattliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters gemäß dem Präsidialerlass Nr. 445 vom 28.12.2000, in der bestätigt wird, dass das Unternehmen keine anderen staatlichen Beihilfen in Bezug auf die förderfähigen Kosten erhalten hat
- eine Kopie des gültigen Ausweises des gesetzlichen Vertreters, wenn der Zuschussantrag und die zugehörigen Erklärungen nicht digital unterzeichnet sind.

Zeiten und Fristen

Die eingereichten Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel in der chronologischen Reihenfolge ihrer Einreichung bearbeitet und finanziert.

Der Beitrag wird mit Bescheiden des Direktors des Dienstes für Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums gewährt, die innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags in chronologischer Reihenfolge und bis zur Erschöpfung der verfügbaren Mittel zu erlassen sind.

Die Dienststelle für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums legt auf der Grundlage der analytischen Liste der Ausgaben, die in den dem Antrag beigefügten Unterlagen angegeben sind, in Übereinstimmung mit der vorgesehenen Kontrolltätigkeit die zulässigen Ausgaben und den entsprechenden Beitrag fest, der im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel gewährt wird.

Anträge, die aufgrund der Ausschöpfung der Finanzmittel nicht finanziert werden können, werden gemäß der Provinzialgesetzgebung LP 23/1992 abgelehnt.

Vor dem Erlass der Maßnahme zur Gewährung des Zuschusses teilt die Dienststelle dem Begünstigten den einmaligen Projektcode (CUP) mit, der in den elektronischen Rechnungen im entsprechenden Feld des elektronischen Dokuments und, wenn möglich, in den Ausgabenbelegen anzugeben ist.

Wenn die Rechnungen und Ausgabennachweise den CUP nicht enthalten oder der CUP nicht korrekt angebracht ist, ist es möglich, die Situation umgehend zu bereinigen, indem man eine der in der Beratung der GP Nr. 728 vom 23. Mai 2024 angegebenen Methoden anwendet.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags.

Die Dienststelle für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums legt auf der Grundlage der analytischen Liste der Ausgaben, die in den dem Antrag beigefügten Unterlagen angegeben sind, in Übereinstimmung mit der vorgesehenen Kontrolltätigkeit die zulässigen Ausgaben und den entsprechenden Beitrag fest, der im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel gewährt wird.

Anträge, die aufgrund der Ausschöpfung der Finanzmittel nicht finanziert werden können, werden gemäß der Provinzialgesetzgebung LP 23/1992 abgelehnt.

Kosten

16,00

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Approvazione dei criteri attuativi generali relativi all''art. 48 "Agevolazioni per la qualità dei prodotti" - comma 2 della LP. n. 4 di data 28 marzo 2003. Spese per la preparazione delle domande di riconoscimento di nuove Denominazioni di Origine Protetta (D.O.P) e Indicazioni Geografiche Protette (I.G.P.).

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Approvazione della nuova modulistica concernente la dichiarazione 'de minimis' da allegare alle domande di contributo rivolte all'Unità di missione strategica Agricoltura.

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Begleitdokumente

Modello di domanda inziale per la richiesta di contributo per le spese per la preparazione delle domande di riconoscimento delle D.O.P. e I.G.P., ai sensi dell' art. 48 comma 2, L.P. n. 4/2003.

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Modello di liquidazione di contributo delle spese per la preparazione delle domande di riconoscimento delle D.O.P. e I.G.P. ai sensi dell'art. 48 comma 2, Lp n. 4/2003

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Modello dichiarazione sostitutiva di atto di notorietà del legale rappresentante circa l'applicabilità della ritenuta di cui all'art. 28 , comma 2, del D.P.R. 600/1973.
Art. 48 commi 1 e 2 Legge provinciale n. 4/2003 e ss.mm.ii..

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Dichiarazione sostitutiva, ai sensi dell'art. 47 del decreto del Presidente della Repubblica 28 dicembre 2000, n. 445, per la concessione di aiuti in «de minimis».

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Kontakt

Contatti di Ufficio tutela delle produzioni agricole

Email - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.495782

Fax - Segreteria:
0461.495763

Contatti di Servizio politiche sviluppo rurale

Email - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.495796

Telefono - Segreteria:
0461.495863

Fax - Segreteria:
0461.495872

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 09.02.2026 18:16

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