Beschreibung
Es handelt sich um einen regionalen Beitrag zugunsten der Patronati e Istituti di assistenza sociale (Patronate und Sozialhilfeinstitute), die gemäß dem Gesetz Nr. 152 vom 30. März 2001 eingerichtet wurden, um die Hilfstätigkeit zu unterstützen, die für den Zugang der Bürger zu den von der Region und den autonomen Provinzen Trient und Bozen vorgesehenen zusätzlichen Wohlfahrts- und Sozialhilfemaßnahmen durchgeführt wird.
Der Beitrag wird auf der Grundlage der Bewertung der Tätigkeit und der Organisation der Einrichtungen selbst nach den Kriterien und Modalitäten des Dekrets Nr. 10/L des Präsidenten des Regionalrats vom 22. Dezember 2009 gezahlt.
Bei der Bewertung der Tätigkeit der Schutzeinrichtungen werden für die Auszahlung des Beitrags zu ihrer Finanzierung die wichtigsten und repräsentativsten Dienstleistungen und Interventionen bei der Ausübung des Schutzes berücksichtigt, die in den Tabellen im Anhang des genannten Dekrets aufgeführt sind.
Bis zum 30. Juni eines jeden Jahres zahlt die Autonome Provinz Trient den Schutzeinrichtungen einen Vorschuss auf die in ihrem Haushalt vorgesehenen Beiträge, der im Verhältnis zu der von ihnen ausgeübten Tätigkeit steht und siebzig Prozent der zugewiesenen Mittel beträgt.
Der Restbetrag wird im Anschluss an die von der Arbeitsverwaltung der Autonomen Provinz Trient durchgeführten Kontrollen der Tätigkeiten und der Organisation des Patronats ausgezahlt.
Beschränkungen
Der Antrag auf den Beitrag muss bis zum 30. April eines jeden Jahres bei der Provinzialagentur für ergänzende Hilfe und Wohlfahrt eingereicht werden.