Beitrag zu Mäzenatentum und sozialen Hilfsorganisationen

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Voraussetzungen und Formulare für die Beantragung des regionalen Beitrags zugunsten der gemäß dem Gesetz Nr. 152 vom 30. März 2001 eingerichteten Schirmherrschaften und Sozialhilfeinstitute.

Beschreibung

Es handelt sich um einen regionalen Beitrag zugunsten der Patronati e Istituti di assistenza sociale (Patronate und Sozialhilfeinstitute), die gemäß dem Gesetz Nr. 152 vom 30. März 2001 eingerichtet wurden, um die Hilfstätigkeit zu unterstützen, die für den Zugang der Bürger zu den von der Region und den autonomen Provinzen Trient und Bozen vorgesehenen zusätzlichen Wohlfahrts- und Sozialhilfemaßnahmen durchgeführt wird.

Der Beitrag wird auf der Grundlage der Bewertung der Tätigkeit und der Organisation der Einrichtungen selbst nach den Kriterien und Modalitäten des Dekrets Nr. 10/L des Präsidenten des Regionalrats vom 22. Dezember 2009 gezahlt.

Bei der Bewertung der Tätigkeit der Schutzeinrichtungen werden für die Auszahlung des Beitrags zu ihrer Finanzierung die wichtigsten und repräsentativsten Dienstleistungen und Interventionen bei der Ausübung des Schutzes berücksichtigt, die in den Tabellen im Anhang des genannten Dekrets aufgeführt sind.

Bis zum 30. Juni eines jeden Jahres zahlt die Autonome Provinz Trient den Schutzeinrichtungen einen Vorschuss auf die in ihrem Haushalt vorgesehenen Beiträge, der im Verhältnis zu der von ihnen ausgeübten Tätigkeit steht und siebzig Prozent der zugewiesenen Mittel beträgt.

Der Restbetrag wird im Anschluss an die von der Arbeitsverwaltung der Autonomen Provinz Trient durchgeführten Kontrollen der Tätigkeiten und der Organisation des Patronats ausgezahlt.

Beschränkungen

Der Antrag auf den Beitrag muss bis zum 30. April eines jeden Jahres bei der Provinzialagentur für ergänzende Hilfe und Wohlfahrt eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Die gemäß dem Gesetz Nr. 152 vom 30. März 2001 gesetzlich anerkannten und in der Autonomen Provinz Trient tätigen Einrichtungen des Mäzenatentums und der Sozialhilfe.

So geht es

Der Antrag muss vom Leiter der Einrichtung auf Provinzebene unterzeichnet sein und bis zum 30. April eines jeden Jahres bei der Provinzialagentur für ergänzende Hilfe und Wohlfahrt eingehen.

Der Antrag muss der Agentur per zertifizierter E-Mail an apapi@pec.provincia.tn.it übermittelt werden.

Dem Antrag sind die statistischen Tabellen über die Organisationsstruktur und die Tätigkeit jeder Einrichtung im Jahr vor dem Bezugsjahr beizufügen sowie gegebenenfalls ein zusammenfassender Bericht mit einer ausdrücklichen, vom Verantwortlichen selbst unterzeichneten Erklärung über die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der übermittelten Daten.

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Erogazione di contributi a favore degli Istituti di patronato e di assistenza sociale giuridicamente riconosciuti a norma del D. L.C.P.S. 29 luglio 1947, n. 804 (B.U. 13 agosto 1957, n. 33)

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:40

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