Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss, der gemeinnützigen Organisationen für die Förderung von Projekten gewährt wird, die darauf abzielen, die Verfügbarkeit von Mietwohnungen auf dem freien Markt für Haushalte mit Wohnungsbedarf zu erhöhen.
Der Zuschuss beträgt 90 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 100 000 EUR. Der so ermittelte Beitrag darf auf keinen Fall das Defizit übersteigen, das sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt.
Förderfähig sind Projekte, die dazu beitragen, die Zugänglichkeit von Wohnraum für Haushalte mit Wohnungsbedarf durch Maßnahmen zu verbessern, die darauf abzielen, die Verfügbarkeit von Mietwohnungen zu Wohnzwecken auf dem freien Markt zu erhöhen. Die Projekte müssen die Durchführung der folgenden obligatorischen Aktivitäten vorsehen
- Sensibilisierung von öffentlichen und/oder privaten Vermietern, um die Bereitstellung von leerstehenden Wohnungen zu fördern, die auf dem freien Markt zu Wohnzwecken vermietet werden
- Bewertung des Wohnungsprofils von potenziellen Mietern
- Begleitung und Unterstützung der Beziehungsdynamik zwischen Eigentümern und Mietern
- Erziehung zum Wohnen.
Andere Aktivitäten, die direkt mit den vorhergehenden in Verbindung stehen, können ebenfalls ins Auge gefasst werden, wie z. B.
- technische/administrative Unterstützung in der Phase der Ausarbeitung des Mietvertrags und bei der Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben
- technische/administrative Unterstützung und Überwachung während der Ausführung des Pachtvertrags
- Aktivierung von Instrumenten zur Gewährleistung und zum Schutz der Eigentümer
- jede andere Tätigkeit, die die vorangegangenen Tätigkeiten ergänzt und dazu dient, die Ziele dieser Bekanntmachung besser zu erreichen.
Die obligatorischen Aktivitäten müssen im Rahmen des Projekts vorherrschend sein. Etwaige zusätzliche Aktivitäten und deren Gesamtkosten dürfen 20 % der im Finanzplan angegebenen förderfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Die eingereichten Projektvorschläge werden auf der Grundlage der während des Bewertungsverfahrens vergebenen Punkte in eine Rangfolge gebracht, wobei bestimmte spezifische Elemente des Projekts (Inhalt, Auswirkungen, Verwaltung) sowie die Einbeziehung des Gebiets berücksichtigt werden. Bestimmte Aspekte wie die Partnerschaft, der Innovationsgrad des Vorschlags und die Verbindung mit der Wohnungspolitik der Provinz, die in dem Gebiet aktiv ist, werden bei der Vergabe der Punkte ebenfalls berücksichtigt.
Der Zuschuss wird in der Reihenfolge der Rangfolge vergeben.