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Beitrag für kulturelle Projekte zugunsten von Gebietskörperschaften

  • Aktiv

Beantragung von Fördermitteln für übergemeindliche Kulturprojekte

Beschreibung

Die Autonome Provinz Trient beabsichtigt, gemäß den Artikeln 2 und 8 des Provinzgesetzes Nr. 15 vom 3. Oktober 2007 und den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, kulturelle Projekte mit überkommunalem Charakter finanziell zu unterstützen, mit dem Ziel, die Integration kultureller Aktivitäten auch durch die Zusammenarbeit zwischen der Provinz, den Gemeinden, den Talschaften und anderen öffentlichen Einrichtungen zu fördern, beabsichtigt sie, übergemeindliche Kulturprojekte finanziell zu unterstützen, die nicht nur die Ziele der Initiativen teilen, sondern auch den Aufbau dauerhafter Beziehungen zwischen den Kulturakteuren des Gebiets durch gegenseitiges Kennenlernen und generative Zusammenarbeit fördern; Projekte, die Ideen, einschließlich innovativer Ideen, zur Aufwertung des lokalen materiellen und immateriellen Kulturerbes entwickeln; Kulturprojekte, die das Wachstum der beteiligten Gemeinden auch in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Hinblick auf das kollektive und individuelle Wohlbefinden fördern

Unter kulturellen Projekten mit überkommunalem Charakter versteht man

  • Projekte, die von mehreren Gemeinden gemeinsam getragen werden, und Projekte, die von Talgemeinden eingereicht werden;
  • Projekte, die, auch wenn sie von einer einzigen Gemeinde gefördert werden, Initiativen zum Gegenstand haben, die in einem Kreislauf stattfinden oder geplant sind, der mehr als eine Gemeinde umfasst;
  • Projekte, die, auch wenn sie nur von einer Gemeinde gefördert werden, öffentliche und/oder private Kultureinrichtungen aus anderen Gebieten in ihre Organisation einbeziehen
  • Projekte, die, auch wenn sie von einer einzigen Gemeinde gefördert werden, eine Wirkung auf ein Publikum haben, das weitgehend gemeindeübergreifend ist;
  • kulturelle Projekte, die von lokalen oder thematischen Netzwerken vorgeschlagen werden, wie sie in den derzeit geltenden Regeln für den Beitritt zum Trentiner Bibliothekssystem vorgesehen sind.

Beschränkungen

Die Anträge müssen zwischen dem 22. April und dem 21. Mai 2026 eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Talschaften in der Autonomen Provinz Trient.

Falls das Projekt von mehreren Gemeinden getragen wird, muss der Antrag von einer Gemeinde eingereicht werden, die als federführender Partner bestimmt wurde.

So geht es

Der an die Dienststelle für kulturelle Aktivitäten und Produktion gerichtete Antrag muss per zertifizierter E-Mail an die zertifizierte Mailbox serv.attcult@pec.provincia.tn.it oder über die Interoperabilität von PiTre gesendet werden.

Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag einreichen.

Zeiten und Fristen

Die Anträge müssen zwischen dem 22. April und dem 21. Mai 2026 eingereicht werden.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Begleitdokumente

Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 e ss.mm.ii. (Disciplina delle attività culturali), art. 2 comma 1, lettera b) e art. 8. Approvazione del Bando pubblico per l''anno 2026 per il sostegno di iniziative progettuali culturali a carattere sovracomunale a favore degli enti locali della Provincia.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.04.2026 18:24

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