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Beitrag für kulturelle Projekte zugunsten von Gebietskörperschaften

  • Aktiv

Beantragung von Fördermitteln für übergemeindliche Kulturprojekte

Beschreibung

Die Autonome Provinz Trient beabsichtigt gemäß den Artikeln 2 und 8 des Provinzgesetzes Nr. 15 vom 3. Oktober 2007 und den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, für das Jahr 2024 kulturelle Projekte mit überkommunalem Charakter finanziell zu unterstützen, um die Integration der kulturellen Aktivitäten auch durch die Zusammenarbeit zwischen der Provinz, den Gemeinden, den Talschaften und anderen öffentlichen Einrichtungen zu fördern, beabsichtigt sie, bis zum Jahr 2024 kulturelle Projekte mit überkommunalem Charakter finanziell zu unterstützen, die nicht nur die Ziele der Initiativen teilen, sondern auch den Aufbau dauerhafter Beziehungen zwischen den Kulturakteuren des Gebiets durch gegenseitiges Kennenlernen und generative Zusammenarbeit fördern Projekte, die Ideen, einschließlich innovativer Ideen, zur Aufwertung des lokalen materiellen und immateriellen Kulturerbes entwickeln; kulturelle Projekte, die das Wachstum der beteiligten Gemeinschaften auch im Hinblick auf das soziale, wirtschaftliche und kollektive sowie individuelle Wohlbefinden fördern.

Unter kulturellen Projekten mit überkommunalem Charakter im Sinne von Art. 1 sind zu verstehen

  • Projekte, die von mehreren Gemeinden gemeinsam getragen werden, und Projekte, die von Talgemeinden vorgestellt werden;
  • Projekte, die, auch wenn sie nur von einer Gemeinde gefördert werden, Initiativen zum Gegenstand haben, die in einem Kreislauf stattfinden oder geplant sind, der mehr als eine Gemeinde umfasst
  • Projekte, die, auch wenn sie nur von einer einzigen Gemeinde gefördert werden, öffentliche und/oder private Kultureinrichtungen aus anderen Gebieten in ihre Organisation einbeziehen
  • Projekte, die, auch wenn sie von einer einzigen Gemeinde gefördert werden, eine Wirkung auf ein weitgehend gemeindeübergreifendes Publikum haben;
  • kulturelle Projekte, die von lokalen oder thematischen Netzwerken vorgeschlagen werden, wie sie in den derzeit geltenden Regeln für den Beitritt zum Trentiner Bibliothekssystem vorgesehen sind.

Beschränkungen

Bewerbungen können vom 15. März bis zum 14. April 2025 eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Talschaften in der Autonomen Provinz Trient.

Falls das Projekt von mehreren Gemeinden getragen wird, muss der Antrag von einer Gemeinde eingereicht werden, die als federführender Partner bestimmt wurde.

So geht es

Der an die Dienststelle für kulturelle Aktivitäten und Produktion gerichtete Antrag muss per zertifizierter E-Mail an die zertifizierte Mailbox serv.attcult@pec.provincia.tn.it oder über die Interoperabilität von PiTre gesendet werden.

Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag einreichen.

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 08:10

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