Beschreibung
Mit Beschluss Nr. 596 vom 24. Mai 2026 wurden die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für Projekte im Bereich der Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern gemäß Artikel 10 des Provinzgesetzes Nr. 13 vom 18. Juni 2012 (Provinzgesetz über die Chancengleichheit) genehmigt.
Die Rangliste der Projekte zur Förderung der Chancengleichheit für das Jahr 2026, die als geeignet und beitragsberechtigt angesehen werden, wird durch eine Verwaltungsentscheidung genehmigt.
Der Zuschuss wird in Höhe von 80 % der Gesamtausgaben gewährt, die auf der Grundlage des dem Antrag beigefügten Finanzplans als förderfähig erachtet werden, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 8.000,00 € für jedes Projekt, damit kein Überschuss entsteht.
Die Projektaktivitäten können nach Einreichung des Antrags beginnen und müssen bis zum 30. November 2026 abgeschlossen sein.
Beschränkungen
Der Zuschussempfänger teilt den tatsächlichen Beginn der Projektaktivitäten mit, indem er der zuständigen Stelle innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids die "Erklärung über den Beginn der Aktivitäten" vorlegt.
Nach Abschluss des Projekts reicht der Zuschussempfänger den Antrag auf Auszahlung des Restbetrags der Finanzhilfe bei der zuständigen Stelle ein.
Der Zuschuss darf nicht mit anderen Leistungen kumuliert werden, die auf der Grundlage anderer Provinzgesetze gewährt werden.