Hervorgehobenes
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen sind abgelaufen.
In Kürze wird es möglich sein, den Antrag auf Auszahlung des Restbetrags der Finanzhilfe auf digitalem Wege über die Plattform "Stanza del cittadino" einzureichen.
Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Finanzhilfe und die Zahlung des Beitrags im automatischen Verfahren.
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen sind abgelaufen.
In Kürze wird es möglich sein, den Antrag auf Auszahlung des Restbetrags der Finanzhilfe auf digitalem Wege über die Plattform "Stanza del cittadino" einzureichen.
Der in Artikel 10 des Provinzgesetzes Nr. 13 vom 18. Juni 2012 (Provinzgesetz über Chancengleichheit) vorgesehene Zuschuss ist ein Beitrag, der für jährliche Projekte zur Sensibilisierung und Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern gewährt wird, die in der Provinz durchgeführt werden.
Mit Beschluss Nr. 5375 vom 26.05.2025 wurde die Rangliste der 2025 als förderungswürdig eingestuften Projekte zur Förderung der Chancengleichheit und der Begünstigten des Zuschusses genehmigt.
Mit dem nachfolgenden Beschluss Nr. 9034 vom 14.08.2025 konnte der Zuschuss für weitere förderfähige Projekte gewährt werden.
Der Zuschuss wird in Höhe von 80 % der als förderfähig erachteten Gesamtausgaben auf der Grundlage des dem Antrag beigefügten Finanzplans und im Rahmen eines Höchstbetrags von 8.000,00 € pro Projekt gewährt, um einen Überschuss zu vermeiden.
Die Projekte können ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags begonnen werden und müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Gemäß den Kriterien, die durch den Beschluss Nr. 16 vom 17.01.2025 der Provinzregierung genehmigt wurden, muss der Zuschussempfänger innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses eine Erklärung über den Beginn der Aktivitäten bei der zuständigen Struktur der Provinz einreichen.
Nach Vorlage der Erklärung über den Beginn der Aktivitäten kann der Begünstigte unter Verwendung des entsprechenden Formulars eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Zuschussbetrags beantragen.
Nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch am 31. Januar 2026, reicht der Zuschussempfänger den Antrag auf Auszahlung des Restbetrags des Zuschusses bei der zuständigen Stelle der Provinz ein.
Das Projekt muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Es besteht keine Möglichkeit, die Projektaktivitäten zu verlängern.
Der Zuschuss darf nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden, die auf der Grundlage anderer Provinzgesetze in diesem Bereich gewährt werden.
Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in der Provinz Trient, die bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen eingetragen waren bei
a. Einheitliches nationales Register des Dritten Sektors gemäß Gesetzesdekret Nr. 117 vom 3. Juli 2017,
b. Nationales Register für Amateursportaktivitäten gemäß Gesetzesdekret Nr. 39 vom 28. Februar 2021.
Die Erklärung über den Beginn der Aktivitäten und der eventuelle Antrag auf Vorauszahlung des Zuschusses müssen an die zertifizierte E-Mail der zuständigen Provinzstruktur geschickt werden.
Der Antrag auf Zahlung des Restbetrags des Zuschusses muss in digitaler Form auf der Plattform "Stanza del cittadino" eingereicht werden, die durch Klicken auf die Schaltfläche "Zugang zum Dienst" unten aufgerufen werden kann.
Die Anhänge zum Online-Antrag, die vom gesetzlichen Vertreter, der den Antrag im Namen des Begünstigten einreicht, unterzeichnet sind, können unten im Abschnitt FORMULARE heruntergeladen werden.
Die Auszahlung des Restbetrags der Finanzhilfe erfolgt nach Einreichung des Abrechnungsantrags am Ende des Projekts und in jedem Fall bis zum 31. Januar 2026.
Approvazione graduatoria e concessione dei contributi per progetti annuali di promozione delle pari opportunità tra donne e uomini per l'anno 2025 ai sensi della legge provinciale 18 giugno 2012, n. 13 (Promozione della parità di trattamento e della cultura delle pari opportunità tra donne e uomini) art. 10. CUP C49I25000010003.
WeiterlesenApprovazione dei Criteri per la concessione di contributi per la realizzazione di progetti annuali di promozione della cultura delle pari opportunità tra donne e uomini ai sensi della legge provinciale 18 giugno 2012, n. 13 (Legge provinciale sulle pari opportunità) per l'anno 2025. Prenotazione delle risorse finanziarie previste sul capitolo 904000-003 dell'esercizio finanziario 2025 (Euro 150.000,00 - CUP: C49I25000010003).
WeiterlesenCriteri per la concessione di contributi previsti dall'art. 10 della legge provinciale sulle pari opportunità 18 giugno 2012, n. 13 - anno 2025
WeiterlesenPromozione della parità di trattamento e della cultura delle pari opportunità tra donne e uomini
WeiterlesenLegge provinciale 18 giugno 2012, n. 13 'Promozione della parità di trattamento e della cultura delle pari opportunità tra donne e uomini' art. 10. Decadenza dal contributo concesso con determinazione n. 5375 di data 26 maggio 2025 a n. 2 soggetti beneficiari e concessione contributo ad ulteriori progetti idonei non finanziati individuati con determinazione dirigenziale n. 5375 di data 26 maggio 2025. C49I25000010003
WeiterlesenPrincipali disposizioni contenute nei Criteri approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 16 del 17 gennaio 2025 – Contributi a soggetti privati per progetti annuali – Anno 2025
WeiterlesenDocumento da utilizzare per l'inoltro della domanda di "liquidazione del saldo del contributo per progetti di promozione delle pari opportunità".
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