Beschreibung
Der in Artikel 10 des Provinzgesetzes Nr. 13 vom 18. Juni 2012 (Provinzgesetz über Chancengleichheit) vorgesehene Zuschuss ist ein Beitrag, der für jährliche Projekte zur Sensibilisierung und Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern gewährt wird, die in der Provinz durchgeführt werden.
Mit Beschluss Nr. 5375 vom 26.05.2025 wurde die Rangliste der 2025 als förderungswürdig eingestuften Projekte zur Förderung der Chancengleichheit und der Begünstigten des Zuschusses genehmigt.
Mit dem nachfolgenden Beschluss Nr. 9034 vom 14.08.2025 konnte der Zuschuss für weitere förderfähige Projekte gewährt werden.
Der Zuschuss wird in Höhe von 80 % der als förderfähig erachteten Gesamtausgaben auf der Grundlage des dem Antrag beigefügten Finanzplans und im Rahmen eines Höchstbetrags von 8.000,00 € pro Projekt gewährt, um einen Überschuss zu vermeiden.
Die Projekte können ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags begonnen werden und müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Beschränkungen
Gemäß den Kriterien, die durch den Beschluss Nr. 16 vom 17.01.2025 der Provinzregierung genehmigt wurden, muss der Zuschussempfänger innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses eine Erklärung über den Beginn der Aktivitäten bei der zuständigen Struktur der Provinz einreichen.
Nach Vorlage der Erklärung über den Beginn der Aktivitäten kann der Begünstigte unter Verwendung des entsprechenden Formulars eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Zuschussbetrags beantragen.
Nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch am 31. Januar 2026, reicht der Zuschussempfänger den Antrag auf Auszahlung des Restbetrags des Zuschusses bei der zuständigen Stelle der Provinz ein.
Das Projekt muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Es besteht keine Möglichkeit, die Projektaktivitäten zu verlängern.
Der Zuschuss darf nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden, die auf der Grundlage anderer Provinzgesetze in diesem Bereich gewährt werden.