Beitrag für die Geburt/Adoption des dritten oder weiteren Kindes

  • Aktiv

So beantragen Sie einen einmaligen Beitrag von 5.000,00 EUR bei der Geburt oder Adoption Ihres dritten oder weiteren Kindes.

Beschreibung

Das Instrument sieht die Gewährung eines Beitrags bei der Geburt oder Adoption des dritten Kindes oder weiterer Kinder vor.
Der Beitrag wird für Kinder, die ab dem 1. Januar 2023 geboren oder adoptiert werden, als einmaliger Betrag von 5.000,00 € anerkannt.
Bei der Geburt von Zwillingen oder gleichzeitig adoptierten Kindern wird der Beitrag für jedes Kind angerechnet.

Für Eltern, die das Landeseinzelkindergeld beziehen, wird der Beitrag als Pauschalbetrag aus dem Landeseinzelkindergeld eines Monats gezahlt.

Eltern, die nicht in den Genuss der Ledigenzulage der Provinz kommen, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllen

  • Wohnsitz des antragstellenden Elternteils, der zusammen mit dem neugeborenen/adoptierten Kind und mindestens zwei weiteren unterhaltsberechtigten Kindern anagrafisch wohnt, zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 2 Jahren im Trentino
  • das gesamte IRPEF-Einkommen aller Haushaltsmitglieder im zweiten Jahr vor der Geburt oder Adoption des Kindes, das 50.000,00 € nicht übersteigt. Das IRPEF-Einkommen umfasst das Einkommen beider Elternteile, auch wenn sie nicht zum selben Haushalt gehören.

An wen es sich richtet

Eltern, die bereits die provinziale Beihilfe für Alleinerziehende erhalten, und Eltern, die seit mindestens zwei Jahren im Trentino ansässig sind und keine provinziale Beihilfe für Alleinerziehende mit besonderen Einkommensbedingungen erhalten.

Der Antrag kann von Eltern von Familien mit mindestens drei Kindern und mit besonderen Einkommensbedingungen gestellt werden

So geht es

Der Antrag auf den Beitrag wird bei der Provinzialagentur für ergänzende Hilfe und Wohlfahrt über die provinzialen Hilfs- und Informationsstellen oder über die CAFs unter Bezugnahme auf die zum Zeitpunkt der Geburt oder Adoption geltende provinziale Einzelbeihilfe eingereicht.

Für Eltern, die nicht in den Genuss der einmaligen Beihilfe der Provinz kommen, wird der Antrag auf einen Beitrag bei der Agentur für sozialen Zusammenhalt eingereicht, und zwar unter folgender Adresse umse.coesionesociale@pec.provincia.tn.it innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt/Adoption des Kindes.

Zeiten und Fristen

Für diejenigen, die bereits die Provinziale Beihilfe für Alleinstehende erhalten, gemäß dem Antragsverfahren für die Provinziale Beihilfe für Alleinstehende, das im Monat der Geburt in Kraft ist.

Für Eltern, die kein Ledigengeld der Provinz erhalten, wird der Antrag auf einen Beitrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt oder Adoption des Kindes bei der Umse Sviluppo e supporto alle politiche di coesione sociale der Agentur für sozialen Zusammenhalt eingereicht.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist beginnt mit dem Tag der Einreichung des Antrags.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sistema integrato delle politiche strutturali per la promozione del benessere familiare e della natalità

Weiterlesen

Criteri per la concessione del contributo provinciale per la nascita o l'adozione del terzo figlio o di figli successivi nonché modalità e tempi per l'erogazione. Art 6, comma 1bis, della Legge provinciale 2 marzo 2011, n 1 così come da ultimo modificato con l'art.25 della Legge provinciale 29 dicembre 2022, n 20

Weiterlesen

Kontakt

Contatti di Umse sviluppo e supporto alle politiche di coesione sociale

Email - Segreteria:
umse.coesionesociale@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
umse.coesionesociale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494110

Fax - Segreteria:
0461.494111

Contatti di Ufficio per le politiche familiari gestione degli interventi economici

Pec - Segreteria:
agenzia.coesionesociale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499558

Fax - Segreteria:
0461.494111

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 18.06.2025 18:05

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren