Beschreibung
Das Instrument sieht die Gewährung eines Beitrags bei der Geburt oder Adoption des dritten Kindes oder weiterer Kinder vor.
Der Beitrag wird für Kinder, die ab dem 1. Januar 2023 geboren oder adoptiert werden, als einmaliger Betrag von 5.000,00 € anerkannt.
Bei der Geburt von Zwillingen oder gleichzeitig adoptierten Kindern wird der Beitrag für jedes Kind angerechnet.
Für Eltern, die das Landeseinzelkindergeld beziehen, wird der Beitrag als Pauschalbetrag aus dem Landeseinzelkindergeld eines Monats gezahlt.
Eltern, die nicht in den Genuss der Ledigenzulage der Provinz kommen, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllen
- Wohnsitz des antragstellenden Elternteils, der zusammen mit dem neugeborenen/adoptierten Kind und mindestens zwei weiteren unterhaltsberechtigten Kindern anagrafisch wohnt, zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 2 Jahren im Trentino
- das gesamte IRPEF-Einkommen aller Haushaltsmitglieder im zweiten Jahr vor der Geburt oder Adoption des Kindes, das 50.000,00 € nicht übersteigt. Das IRPEF-Einkommen umfasst das Einkommen beider Elternteile, auch wenn sie nicht zum selben Haushalt gehören.