Beschreibung
Diese Art von Beihilfen ist spezifisch und dient der Unterstützung des Obstbausektors, um alte Apfelplantagen zu renovieren, den Sortenwechsel zu fördern und durch Schadorganismen verursachte Krankheiten zu bekämpfen. Sie wurden in dieser wichtigen Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs beschlossen, um die Produktion an die Markterfordernisse und die Eigenart der Gebiete anzupassen.
Die Beihilfen können mit anderen Regelungen oder Ad-hoc-Beihilfen kumuliert werden, sofern der Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfe für eine Tätigkeit oder ein Vorhaben die in den Leitlinien festgelegten Höchstgrenzen von 40 % nicht überschreitet.
Die Beihilfen werden in Form von Kapitalzuschüssen gewährt.
Nachstehend finden Sie Hinweise zurFörderungswürdigkeit:
- Zuschussfähige Ausgaben pro Antrag
- Mindestbetrag 2.500,00 Euro ohne MwSt.
Sowohl in der Bewilligungsphase als auch in der Endabrechnungsphase zu beachten;
Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben pro Antrag beträgt 90.000,00 Euro.
Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Kosten pro Rute ist wie folgt
- 5,5 Euro für traditionelle Sorten
- 6,5 Euro für Clubsorten;
- 7,5 Euro nur für schorfresistente Sorten, wie in Anhang 1 des Kriterienbeschlusses aufgeführt.
Die Beihilfeintensität beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben und wird als Pauschalbetrag gewährt.
Es kann nur ein einziger Beihilfeantrag gestellt werden.
Förderfähig sind nur Projekte, deren Arbeiten oder Aktivitäten nach der Antragstellung bei der zuständigen nationalen Behörde begonnen haben.
Kosten für die Erneuerung von Apfelplantagen, die ausschließlich aus dem Kauf von Baumschulmaterial bestehen, sind zuschussfähig.
Nur die Erneuerung von über 10 Jahre alten Apfelbäumen ist förderfähig.
| Jahr der Erneuerung | Jahr der Anpflanzung |
| 2022 | 2012 |
Abweichend vom Mindestalter der zu rodenden Pflanze von 10 Jahren ist der vollständige und/oder teilweise Ersatz von Pflanzen, die vom Befall mit Erwinia amylovora, dem Erreger des Feuerbrandes, sowie vom Apfelbaumsterben betroffen sind, förderfähig, auch wenn für diese Pflanzen bereits in den Vorjahren Beihilfen gewährt wurden.
Beschränkungen
Anträge können vom 14. Februar 2022 bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.
Förderfähig sind Ausgaben, die vom Begünstigten per Bank- oder Postüberweisung oder per Ri.Ba auf das Girokonto im Namen des Begünstigten gezahlt werden.
Auf allen Rechnungen und Zahlungen muss der einheitliche Projektcode (CUP) angegeben werden. Der Code wird von der zuständigen Struktur zugewiesen, wenn die Initiative für den Zuschuss genehmigt wird.
Vor der endgültigen Auszahlung führt die zuständige Struktur für Landwirtschaft bei mindestens 7 % der Betriebe, die die Beihilfe erhalten, Stichprobenkontrollen durch, um zu überprüfen, ob die Anlagen gemäß den technischen Normen des Lastenheftes für die integrierte Produktion oder gemäß den Kriterien der guten Anbautechniken eingerichtet wurden.
Mit der Gewährung des Zuschusses verpflichtet sich der Begünstigte, die Nutzung der Obstbaumpflanzung für mindestens 10 Jahre zu gewährleisten. Die Frist beginnt mit dem Datum des Antrags auf Gewährung der Beihilfe.
Im Falle der Veräußerung des Vermögenswerts vor Ablauf der Laufzeit sind die Begünstigten - außer im Falle höherer Gewalt - verpflichtet, den gewährten Zuschuss im Verhältnis zur Restlaufzeit der laufenden Laufzeit zurückzuzahlen.
Der Zuschussempfänger gewährt den mit der Überwachung der Anwendung der geltenden Vorschriften beauftragten Bediensteten freien Zugang zu den Einrichtungen und Unterlagen, die sich auf den bewilligten Inhalt beziehen.
Die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen der Antragsteller ist vorgesehen für eine Stichprobe in Höhe von 5 % der der Interventionen, die Beschränkungen unterliegen.
Die Kontrolle der Erklärungen, die anstelle von Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen abgegeben werden, erfolgt an einer Stichprobe von mindestens 5 % der Akten durchgeführt.