Beschreibung
Diese Art von Beihilfen ist spezifisch und dient der Unterstützung des Sektors der Viehzucht und der pflanzlichen Erzeugung: Die Intervention wurde beschlossen, um die Bewirtschaftung von Dauerwiesen in hochgelegenen Berggebieten zu unterstützen, wo das Mähen die für die Futterration des Viehs erforderliche Futtergrundlage sicherstellt, zur Erhaltung und zum Schutz des Gebiets beiträgt, die Entvölkerung verhindert/begrenzt und eine grundlegende Komponente für die Landschaftspflege darstellt.
Durch die Unterstützung des Kaufs von technologisch fortschrittlichen Heumaschinen und -geräten zielt die Initiative darauf ab, die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in der Provinz zu verbessern. Die Beihilfe fördert die Anpassung der Produktion an die Erfordernisse des Marktes und die Berufung der Berggebiete und gewährleistet gleichzeitig eine größere Sicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten und die Erhaltung der natürlichen Landschaft, die ein identitätsstiftendes Element und die treibende Kraft der lokalen Tourismuswirtschaft ist.
Diese Beihilfe kann nicht mit anderen öffentlichen Beihilfen für dieselbe Initiative kumuliert werden.
Die Beihilfen werden auf der Grundlage eines Kapitalkontos gewährt.
Nachstehend finden Sie Angaben zurFörderfähigkeit
- Mindestbetrag 7.000,00 Euro ohne MwSt.
- Höchstbetrag 40.000,00 Euro ohne MwSt.
Die Beihilfehöchstintensität beträgt 50 %.
Es kann nur ein Antrag gestellt werden, der mehrere förderfähige Maßnahmen enthalten kann.
Zuschussfähig ist nur der Erwerb von fabrikneuen Maschinen und Geräten für den Futterbau (Heuernte), und zwar bis zu einer Maschine oder einem Gerät jeder Art und in der im Anhang angegebenen Höhe.
Folgende Ausgabenkategorien sind förderfähig:
- Landmaschinen: Motormäher mit mechanischer oder hydrostatischer Kraftübertragung, sofern sie eine Mindestleistung von 8 PS haben.
- Spezialisierte Geräte: Heuschwader (auch mit Pick-up und Multi-Twister-Band) und Spezialräder für die Arbeit am Hang (z. B. Stachel-, Klauen- oder Zwillingsräder).
- Zubehör: jegliches Zubehör für die gekauften Maschinen oder Geräte
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die nach Einreichung des Beihilfeantrags getätigt wurden; der Beginn von Arbeiten oder rechtlichen Verpflichtungen (z. B. Bestellungen) vor der Antragstellung führt dazu, dass die gesamte Initiative nicht zuschussfähig ist.
Beschränkungen
Anträge können vom 06. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.
Förderfähig sind Ausgaben, die vom Begünstigten per Bank- oder Postüberweisung oder per Ri.Ba auf das Girokonto im Namen des Begünstigten gezahlt werden.
Auf allen Rechnungen und Zahlungen muss der einheitliche Projektcode (CUP) angegeben werden. Der Code wird von der zuständigen Struktur bei der Genehmigung der Initiative für die Gewährung des Beitrags zugewiesen.
Der Kauf muss ausschließlich in Eigentum erfolgen. Eine Leasingfinanzierung ist nicht zulässig.
Zweckbindung: Das Unternehmen ist verpflichtet, den Verwendungszweck der erworbenen Wirtschaftsgüter für mindestens 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Endkontrolle (Berichterstattung) nicht zu veräußern, abzutreten oder beizubehalten.