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Beitrag für den Kauf von Maschinen und Geräten für den Futtermittelanbau

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Kriterien und Verfahren für die Gewährung von Beihilfen für den Erwerb von Maschinen und Geräten für den Futteranbau

Beschreibung

Diese Art von Beihilfen ist spezifisch und dient der Unterstützung des Sektors der Viehzucht und der pflanzlichen Erzeugung: Die Intervention wurde beschlossen, um die Bewirtschaftung von Dauerwiesen in hochgelegenen Berggebieten zu unterstützen, wo das Mähen die für die Futterration des Viehs erforderliche Futtergrundlage sicherstellt, zur Erhaltung und zum Schutz des Gebiets beiträgt, die Entvölkerung verhindert/begrenzt und eine grundlegende Komponente für die Landschaftspflege darstellt.

Durch die Unterstützung des Kaufs von technologisch fortschrittlichen Heumaschinen und -geräten zielt die Initiative darauf ab, die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in der Provinz zu verbessern. Die Beihilfe fördert die Anpassung der Produktion an die Erfordernisse des Marktes und die Berufung der Berggebiete und gewährleistet gleichzeitig eine größere Sicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten und die Erhaltung der natürlichen Landschaft, die ein identitätsstiftendes Element und die treibende Kraft der lokalen Tourismuswirtschaft ist.

Diese Beihilfe kann nicht mit anderen öffentlichen Beihilfen für dieselbe Initiative kumuliert werden.

Die Beihilfen werden auf der Grundlage eines Kapitalkontos gewährt.

Nachstehend finden Sie Angaben zurFörderfähigkeit

- Mindestbetrag 7.000,00 Euro ohne MwSt.

- Höchstbetrag 40.000,00 Euro ohne MwSt.

Die Beihilfehöchstintensität beträgt 50 %.

Es kann nur ein Antrag gestellt werden, der mehrere förderfähige Maßnahmen enthalten kann.

Zuschussfähig ist nur der Erwerb von fabrikneuen Maschinen und Geräten für den Futterbau (Heuernte), und zwar bis zu einer Maschine oder einem Gerät jeder Art und in der im Anhang angegebenen Höhe.
Folgende Ausgabenkategorien sind förderfähig:

  • Landmaschinen: Motormäher mit mechanischer oder hydrostatischer Kraftübertragung, sofern sie eine Mindestleistung von 8 PS haben.
  • Spezialisierte Geräte: Heuschwader (auch mit Pick-up und Multi-Twister-Band) und Spezialräder für die Arbeit am Hang (z. B. Stachel-, Klauen- oder Zwillingsräder).
  • Zubehör: jegliches Zubehör für die gekauften Maschinen oder Geräte

Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die nach Einreichung des Beihilfeantrags getätigt wurden; der Beginn von Arbeiten oder rechtlichen Verpflichtungen (z. B. Bestellungen) vor der Antragstellung führt dazu, dass die gesamte Initiative nicht zuschussfähig ist.

Beschränkungen

Anträge können vom 06. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.

Förderfähig sind Ausgaben, die vom Begünstigten per Bank- oder Postüberweisung oder per Ri.Ba auf das Girokonto im Namen des Begünstigten gezahlt werden.

Auf allen Rechnungen und Zahlungen muss der einheitliche Projektcode (CUP) angegeben werden. Der Code wird von der zuständigen Struktur bei der Genehmigung der Initiative für die Gewährung des Beitrags zugewiesen.

Der Kauf muss ausschließlich in Eigentum erfolgen. Eine Leasingfinanzierung ist nicht zulässig.

Zweckbindung: Das Unternehmen ist verpflichtet, den Verwendungszweck der erworbenen Wirtschaftsgüter für mindestens 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Endkontrolle (Berichterstattung) nicht zu veräußern, abzutreten oder beizubehalten.

An wen es sich richtet

Für Beihilfen im Rahmen dieser Maßnahme kommen nach Maßgabe der Norma Foral 4/2003 in Betracht:

(a) Einzelne landwirtschaftliche Betriebe, wie sie in den geltenden Rechtsvorschriften des Staates und der Provinz festgelegt sind;

(b) Gesellschaften, die zur Führung der unter Buchstabe a) genannten landwirtschaftlichen Betriebe gegründet wurden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:

  • Besitz einer landwirtschaftlichen Mehrwertsteuernummer.
  • Vorhandensein einer aktuellen elektronischen Betriebsdatei bei der Provinz Trient.
  • Vorhandensein einer Mindestfläche von 2 Hektar polyphytischem Dauergrünland - für Futterzwecke - in der Provinz Trient, das seit mindestens 12 Monaten in der Kartei aufgeführt ist (Ausnahmen für Junglandwirte).
  • Bei Betrieben mit Viehhaltung oder gemischten Betrieben müssen bestimmte Parameter für das Verhältnis Vieh/Hektar eingehalten werden: höchstens 2,5 für Betriebe mit Milchkühen, Schafen und Ziegen; höchstens 2 für andere Betriebe.

So geht es

Die Bewerbungen sind über die elektronischen Verfahren auf dem Portal https://srt.infotn.it

Um einen Antrag einzureichen, müssen Sie

- über eine digitale Unterschrift verfügen;

- Die Person, die den Antrag einreicht (der Antragsteller oder der beauftragte Berater), muss für das Portal akkreditiert sein, wie auf dieser Seite angegeben Webseite

Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital signiert werden, sonst ist er unzulässig.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Beihilfeantrag ist ein vom Lieferanten unterzeichneter, datierter und gültiger Kostenvoranschlag auf Briefpapier mit dem Logo des Lieferanten unter Angabe des Firmennamens, der C.C.I.A.A.-Registrierungsnummer, der Steuernummer und/oder der MwSt.-Nummer oder ähnlicher Identifikationscodes beizufügen. Der Kostenvoranschlag muss außerdem detailliert und im Vergleich zu den Marktpreisen wettbewerbsfähig sein und die technischen Merkmale müssen hervorgehoben werden.

Zeiten und Fristen

2026 30 Mär

Periodo per la presentazione delle domande 06.05.2026 ⇢ 30.03.2026

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Mit der Vorprüfung der Anträge wird der zuständige Landwirtschaftsdienst betraut, der den technisch-administrativen Bericht erstellt. Das Verfahren wird innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach der Genehmigung der Rangliste mit der Bestimmung des Verwalters abgeschlossen; diese Maßnahme sieht die Gewährung des Beitrags vor und enthält unter anderem folgende Angaben: Begünstigter, förderfähige Ausgaben, Prozentsatz des Beitrags, Höhe des Beitrags, CUP-Code und Fristen für die Durchführung der Initiativen.

Die Annahme der Maßnahme zur Gewährung/Ablehnung des Beitrags wird dem Begünstigten per Brief über den PEC an den Betrieb mitgeteilt.

Der Begünstigte muss eine Erklärung über die getätigten Ausgaben vorlegen innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses einreichen.

Für die endgültige Auszahlung des Zuschusses muss ein vom Antragsteller digital unterzeichneter Zahlungsantrag über das Portal https://srt.infotn.it/ eingereicht werden, in dem der beantragte Betrag ohne Mehrwertsteuer und nicht förderfähige Ausgaben angegeben ist.

Bei Anträgen, die den Anforderungen nicht genügen, wird eine Ablehnungsmaßnahme getroffen.

Innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Genehmigung der Rangliste kann die oben genannte Prioritätenliste überarbeitet werden, wenn weitere Mittel zur Verfügung gestellt oder durch Einsparungen aufgrund eines geringeren Bedarfs während der Voruntersuchung wiedergewonnen werden.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Criteri generali e modalità attuative per la concessione dei contributi previsti dall''articolo 42 "Agevolazioni per la zootecnia" e dall''articolo 46 "Agevolazioni per le produzioni vegetali" della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (legge provinciale in materia di agricoltura), relativamente all''acquisto di macchinari e attrezzature per la fienagione, e contestuale apertura del bando per l''annualità 2026.

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Kontakt

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 06.05.2026 12:47

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