Zuschüsse können freiwilligen Organisationen, Einrichtungen, Verbänden, Genossenschaften und Stiftungen gewährt werden, die gemeinnützige Maßnahmen oder Tätigkeiten im Bereich der sozialen Wohlfahrt durchführen und zur Bildung eines integrierten Dienstleistungssystems beitragen. Freiwillige Organisationen und Vereinigungen zur sozialen Förderung, die sich mit der Verwertung und Verteilung von Überschüssen befassen, kommen ebenfalls für Zuschüsse in Betracht.
Arten von Interventionen, die finanziert werden können
A) Erwerb von Ausrüstungen, Mobiliar und Fahrzeugen, die für die Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder eines neuen Dienstleistungsstandorts erforderlich sind, vorbehaltlich einer positiven fachlichen Stellungnahme des territorial zuständigen Sozialdienstes.
B) Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Mobiliar und Fahrzeugen, die für die Erfüllung neuer Dienstleistungsanforderungen erforderlich sind.
C) Ersatzbeschaffung von Ausrüstungen, Mobiliar und Fahrzeugen, die erforderlich sind, um die Kontinuität der unter die Kriterien fallenden Tätigkeiten zu gewährleisten.
D) Dringender Kauf zur Ersetzung von Ausrüstungen, Mobiliar und Fahrzeugen, die zur Gewährleistung der Kontinuität der unter die Kriterien fallenden Tätigkeiten erforderlich sind.