Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag, der den Ausschüssen, Delegationen oder Provinzsektionen der Sportverbände, der angeschlossenen Sportarten und der vom CONI oder CIP anerkannten Sportförderungseinrichtungen, die auf Provinzebene im Bereich der Amateurtätigkeit tätig sind, für die Ausgaben ihrer angeschlossenen Sportverbände und -vereine für die obligatorische und zusätzliche Unfallversicherung von Sportlern unter 25 Jahren (ohne Begrenzung, wenn sie behindert sind), Technikern und Sportleitern gewährt wird.
Der Beitrag wird in Höhe von 100 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel gewährt.
Sind die verfügbaren Mittel geringer als die Summe der zuschussfähigen Beiträge, werden diese für alle Begünstigten um einen gleichen Prozentsatz gekürzt.
Der Beitrag ist in Artikel 37, Absatz 2 des Provinzgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Provinzgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antrag auf Zuschuss und die Zahlung des Beitrags müssen zwischen dem 1. und 30. Juni eines jeden Jahres eingereicht werden und sich auf die abgeschlossene Sportsaison beziehen. Die Sportsaison, die bis zum 30. Juni des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird, endet, gilt als abgeschlossen.
Die Sportsaison ist diejenige, die in den von den einzelnen Sportverbänden/Sportförderungseinrichtungen/assoziierten Sportarten genehmigten Reglementen festgelegt ist und kann sowohl mit dem Kalenderjahr übereinstimmen als auch zwei Jahre überbrücken.
Für die Zusatzversicherung ist ein Höchstbetrag von 30 Euro für jeden Trainer und Betreuer und für jeden Athleten unter 25 Jahren zulässig. Für Sportler mit einer Behinderung gibt es keine Altersgrenze.