Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag, der den Provinzausschüssen, -delegationen oder -sektionen der Sportverbände, der angeschlossenen Sportarten und der vom CONI oder CIP anerkannten Sportförderungseinrichtungen, die auf Provinzebene im Bereich der Amateurtätigkeit tätig sind, für die Ausgaben ihrer angeschlossenen Sportverbände und -vereine für die obligatorische und zusätzliche Unfallversicherung von Sportlern unter 25 Jahren (ohne Begrenzung, wenn sie behindert sind), Technikern und Sportleitern gewährt wird.
Der Beitrag wird in Höhe von 100 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel gewährt.
Sind die verfügbaren Mittel geringer als die Summe der gewährbaren Beiträge, werden diese für alle Begünstigten um den gleichen Prozentsatz gekürzt.
Der Beitrag ist in Artikel 37, Absatz 2 des Provinzgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Provinzgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Die sportliche Saison ist diejenige, die durch die von jedem Sportverband / Sportförderungsorganisation / der entsprechenden Sportdisziplin genehmigten Vorschriften festgelegt ist und kann sowohl mit dem Kalenderjahr übereinstimmen als auch zwei Jahre überspannen.
Für die Zusatzversicherung ist ein Höchstbetrag von 30 Euro für jeden Trainer und Betreuer sowie für jeden Athleten unter 25 Jahren zulässig. Für Sportler mit einer Behinderung gibt es keine Altersgrenze.