Beiträge zum passiven Schutz in Landwirtschaft und Aquakultur

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Alle für den Zugang zur Beihilfe erforderlichen Informationen

Beschreibung

Die Beihilfe ist zur Deckung der Kosten für die Zahlung von Versicherungsprämien für Policen bestimmt, die zur Abwendung von Schäden an der landwirtschaftlichen Erzeugung und am Viehbestand infolge von Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen, Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall abgeschlossen wurden, die nicht im nationalen Versicherungsplan enthalten sind.

Beschränkungen

VORLAGE VON KOMMUNIKATIONSINITIATIVEN:

bis zum 31. Dezember des Vorjahres, in dem die Verträge abgeschlossen werden.

EINREICHUNG DES ANTRAGS:

bis zum 31. Juli des Jahres, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden.

Nur für das Jahr 2025 wird die Frist bis zum 31. August 2025 verlängert.

An wen es sich richtet

Beihilfeberechtigt sind KMU (kleine und mittlere Unternehmen), die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und in der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen tätig sind und über ein bei der Zahlstelle der Autonomen Provinz Trient (APPAG) angelegtes Unternehmensdossier verfügen, das mindestens einmal im Kalenderjahr und in jedem Fall vor der Antragstellung validiert wurde.

Beihilfeanträge können von Verteidigungskonsortien, Genossenschaften und deren Zusammenschlüssen (anerkannt gemäß Gesetzesdekret 102/2004 und gemäß den von der Provinzverwaltung festgelegten Verfahren), die für ihre Mitglieder Kollektivversicherungen abschließen, sowie von Einzelerzeugern gestellt werden.

Die Parzellen der einzelnen Kulturen und die versicherten Strukturen müssen mit dem grafischen Anbauplan der Betriebsakte übereinstimmen. Die versicherten Bestände müssen im tierzüchterischen Register und in der Betriebskartei, sofern vorgesehen, übereinstimmen.

So geht es

Der Antrag ist unter Verwendung des nachstehenden Formulars per Einschreiben an serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde einzureichen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Zuschussantrag sind folgende Unterlagen beizufügen

  1. für Interventionen, die von Verbandsorganen durchgeführt werden
  • Kopie der abgeschlossenen Versicherungsverträge
  • analytische Auflistung der Ausgaben, aufgeschlüsselt nach Art der Versicherung;
  • Detaillierte Übersichtsliste, auch in elektronischer Form, die für jedes versicherte Unternehmen folgende Angaben enthält

a) Angaben zur Person (Name des Unternehmens, CUAA, Anschrift, Adresse des Pec, Vor- und Nachname des gesetzlichen Vertreters, Geburtsort und Geburtsdatum)

b) Policennummer, Versicherungsgesellschaft und Beginn der Police;

(c) Kosten der gezeichneten Versicherungsprämien pro Police

d) Gesamtkosten der gezeichneten Versicherungsprämien;

2. für Maßnahmen, die von einzelnen Landwirten durchgeführt werden

  • Kopie des abgeschlossenen Versicherungsvertrags mit Angabe der Kosten der Versicherungsprämie;
  • eine vom gesetzlichen Vertreter des Betriebs unterzeichnete Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung über die Einkommenskategorie (landwirtschaftlich oder gewerblich) des Begünstigten im Hinblick auf die mögliche Anwendung der Quellensteuer gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Präsidialerlasses Nr. 600 vom 29. September 1973.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist beginnt am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge

Das zuständige Landwirtschaftsamt prüft die Anträge und erstellt eine Rangliste nach folgenden Prioritätskriterien

  • Ausgaben für Schäden an Viehbeständen und Aquakulturen
  • Ausgaben für Schäden an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die nicht im nationalen Versicherungsplan enthalten sind;
  • Ausgaben für Schäden an Produktionsanlagen, Produktionsstrukturen sowie Hagel- und Regenschutzeinrichtungen.

Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um alle Anträge derselben Prioritätsstufe zu finanzieren, werden die fälligen Beiträge derselben Stufe anteilig gekürzt.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Approvazione dei criteri e delle modalità per la concessione di contributi per la difesa passiva - articolo 54 della Legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale in materia di agricoltura).

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:24

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