Beschreibung
Die Beihilfe ist zur Deckung der Kosten für die Zahlung von Versicherungsprämien für Policen bestimmt, die zur Abwendung von Schäden an der landwirtschaftlichen Erzeugung und am Viehbestand infolge von Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen, Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall abgeschlossen wurden, die nicht im nationalen Versicherungsplan enthalten sind.
Beschränkungen
VORLAGE VON KOMMUNIKATIONSINITIATIVEN:
bis zum 31. Dezember des Vorjahres, in dem die Verträge abgeschlossen werden.
EINREICHUNG DES ANTRAGS:
bis zum 31. Juli des Jahres, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden.
Nur für das Jahr 2025 wird die Frist bis zum 31. August 2025 verlängert.