Die Fristen für die Einreichung von Anträgen sind:
Finanzierung |
2024: bis Dienstagmittag, 14. Mai 2024 2025: bis Donnerstag, 17. Juli 2025, 12 Uhr mittags ab 2026: bis zum 10. März des Jahres, in dem die Förderung erfolgt, um 12 Uhr mittags
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Zahlung auf Rechnung | jederzeit nach der Bewilligung
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Verlängerung der Berichtsfrist | innerhalb der ursprünglichen Meldefrist (3 Monate nach Genehmigung des Haushaltsplans)
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Restzahlung | innerhalb von 3 Monaten nach Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr der Gewährung der Finanzhilfe (N.B. ab Fin. 2025 muss das entsprechende Protokoll innerhalb von 1 Monat nach der Sitzung übermittelt werden)
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Die Bedingungen des Verfahrens sind
Finanzierung | 90 Tage ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist
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Liquidation | 30 Tage ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags
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Stundung der Zahlung | 60 Tage ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags
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