Die Fristen für die Einreichung von Anträgen sind:
| Finanzierung |
2025: bis Donnerstag, 17. Juli 2025, 12 Uhr ab 2026: bis 12 Uhr am 10. März des Förderjahres
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| Zahlung auf Rechnung | jederzeit nach der Bewilligung
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| Verlängerung der Berichtsfrist | innerhalb der ursprünglichen Meldefrist (3 Monate nach Genehmigung des Haushaltsplans)
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| Restzahlung | innerhalb von 3 Monaten nach Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr der Gewährung der Finanzhilfe (N.B. ab Fin. 2025 muss das entsprechende Protokoll innerhalb von 1 Monat nach der Sitzung übermittelt werden)
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Die Bedingungen des Verfahrens sind
| Finanzierung | 90 Tage ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist
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| Liquidation | 30 Tage ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags
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| Stundung der Zahlung | 60 Tage ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags
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