Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor dem geplanten Datum der Initiative, für die ein Zuschuss beantragt wird, eingereicht werden.
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen
- ein anschaulicher Bericht über die Initiative, in dem die Ziele und die Bedeutung für das Gesundheitssystem der Provinz, der Name der Veranstaltung und das geplante Datum der Initiative angegeben sind
- das Programm der Initiative
- der Finanzierungsplan mit Angabe der voraussichtlichen Ausgaben, Einnahmen und des Defizits (aufgeschlüsselt nach einzelnen Posten).
Nach Eingang des Antrags prüft die zuständige Dienststelle der Provinz, ob der Antrag für eine Finanzierung in Frage kommt, und zwar auf der Grundlage der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für Initiativen, die für das Gesundheitssystem der Provinz von besonderer Bedeutung sind, die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 3077 vom 23. Dezember 2004 genehmigt wurden.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Interessenten direkt mitgeteilt.
Der Antragsteller, dem der Zuschuss gewährt wurde, ist verpflichtet, innerhalb von 180 Tagen nach der Durchführung der Initiative alle für die Berichterstattung erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Provinzdienststelle einzureichen.
Auf der Grundlage dieser Unterlagen wird die Höhe des fälligen Beitrags berechnet und durch eine geeignete Maßnahme (Bestimmung des Verwalters) dem Begünstigten zugewiesen.
Die Höhe des Beitrags entspricht 50 % des Gesamtbetrags der förderfähigen Ausgaben, abgerundet auf den nächsten Euro.
Die nach dem oben genannten Prozentsatz berechnete finanzielle Intervention darf das Defizit, das sich aus dem zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegten Finanzierungsplan ergibt, nicht übersteigen und auf keinen Fall den Betrag von 3.000,00 Euro überschreiten.