Beschreibung
Artikel 37 des Provinzgesetzes Nr. 13 vom 27. Juli 2007 über die "Sozialpolitik in der Provinz Trient" sieht vor, dass die Provinz und die lokalen Gebietskörperschaften Einrichtungen des dritten Sektors, die Tätigkeiten zur sozialen Förderung und zum Schutz der Mitglieder ausüben, die nicht im Rahmen anderer Provinz- oder Staatsgesetze finanziert werden können, nach den von den zuständigen Stellen festgelegten Kriterien und Auszahlungsmodalitäten Zuschüsse zu den Betriebskosten bis zur Höhe der als förderfähig anerkannten Ausgaben gewähren können. Die Zuschüsse werden in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union über staatliche Beihilfen gewährt.
Zu den Aktivitäten, die auf die soziale Förderung und den Schutz der Mitglieder abzielen, gehören
(a) Informations- und Unterstützungsmaßnahmen für Mitglieder
b) Werbe- und Sensibilisierungsmaßnahmen, die auch durch die systematische Sammlung und Verbreitung von Informationen durchgeführt werden;
c) Kontakte zu öffentlichen und privaten Einrichtungen mit dem Ziel, den Problemen und Bedürfnissen der Mitglieder größere Aufmerksamkeit zu schenken.
Beschränkungen
Einreichung der Anträge zwischen dem 1. Februar und dem 28. Februar eines jeden Jahres.