Hervorgehobenes
FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Eventuelle Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachgereicht werden
Achtung!
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der spezifischen Zugangsvoraussetzungen für diese Fördermaßnahme (gemäß Punkt 7, Absatz 2 der spezifischen Bestimmungen) aus dem Jahresabschluss des Geschäftsjahres hervorgehen muss, das dem Datum der Antragstellung vorausgeht, wie in Punkt 6, Absatz 1, Buchstabe g) der genannten spezifischen Bestimmungen definiert (daher gilt für Anträge, die im Laufedes Jahres 2026 gestellt werden, der genehmigte und beim Handelsregister hinterlegte Jahresabschluss 2025 als Referenz für Kapitalgesellschaften bzw. das Bestandsverzeichnis für Personengesellschaften).
- Wie in den allgemeinen Bestimmungen vorgesehen und für alle Fördermaßnahmen einheitlich, in der durch den Beschluss Nr. 1682/2025 geänderten Fassung, setzt die Zugangsvoraussetzung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Beitragszahlung an Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen ab dem 1. November 2025 das Vorliegen eineszum Zeitpunkt der Antragstellung zeitlich gültigen DURC voraus.