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Beihilfen zur Kapitalstärkung – Landesgesetz 6/2023

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Beihilfen zur Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens.

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Hervorgehobenes

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FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Eventuelle Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachgereicht werden

Achtung!

  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der spezifischen Zugangsvoraussetzungen für diese Fördermaßnahme (gemäß Punkt 7, Absatz 2 der spezifischen Bestimmungen) aus dem Jahresabschluss des Geschäftsjahres hervorgehen muss, das dem Datum der Antragstellung vorausgeht, wie in Punkt 6, Absatz 1, Buchstabe g) der genannten spezifischen Bestimmungen definiert (daher gilt für Anträge, die im Laufedes Jahres 2026 gestellt werden, der genehmigte und beim Handelsregister hinterlegte Jahresabschluss 2025 als Referenz für Kapitalgesellschaften bzw. das Bestandsverzeichnis für Personengesellschaften).
  • Wie in den allgemeinen Bestimmungen vorgesehen und für alle Fördermaßnahmen einheitlich, in der durch den Beschluss Nr. 1682/2025 geänderten Fassung, setzt die Zugangsvoraussetzung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Beitragszahlung an Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen ab dem 1. November 2025 das Vorliegen eineszum Zeitpunkt der Antragstellung zeitlich gültigen DURC voraus.

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstütztMaßnahmen zur Stärkung der Kapitalbasis des Unternehmens, die durch eine Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen der Gesellschafter erfolgen und nach dem Datum der Antragstellung durchgeführt werden sollen.
    

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung der Vermögensstruktur des Unternehmens durch eineKapitalerhöhungin Form von Bareinlagen der Gesellschafter. 

Für Anträge, die abdem 18. September 2025 eingereicht werden, versteht man unter Kapitalerhöhungdie Erhöhung des Stammkapitals sowie etwaige Agio-Rücklagen aus der Neuemission von Aktien bzw. Gesellschaftsanteilen.

Die Kapitalerhöhung muss bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahme vollständig eingezahlt sein. 

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
   

Förderung

Die Fördermaßnahme beläuft sich auf 40 % der förderfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss wird als Einmalzahlung im Rahmen der De-minimis-Regelunggemäßder Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.
   

Ausgabenobergrenzen

Die förderfähigen Mindestausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen.

Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 400.000 Euro.
   

Beschränkungen

Maßnahmen zur Kapitalstärkung müssen:

  • sich auf die im Gebiet der Provinz Trient ansässigen Betriebseinheiten beziehen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten);
  • nach dem Datum der Einreichung des Antrags auf Fördermittel eingeleitet werden;
  • innerhalb eines Jahres nach Gewährung des Förderbetrags abgeschlossen sein; daher muss der Betrag der Kapitalerhöhung bis zu diesemZeitpunktvollständig von den Gesellschaftern eingezahlt worden sein.

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie aus den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Beihilfen zur Stärkung der Vermögensstruktur des Unternehmens“.

   

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Fördermaßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen zur Stärkung der Unternehmenskapitalausstattung“ sowie in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.  

Zu den Voraussetzungen gehören:

  • Ein Tarifvertrag für die eigenen Beschäftigten, der zu einem der durch den Beschluss des Provinzrats Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024 in der jeweils gültigen Fassung festgelegten Tarifverträge gehört.
  • Ordnungsgemäße Beitragszahlungen an Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen.

So geht es

Jedes Unternehmen kannpro Jahr einen Antrag stellen, und zwar vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Falls bereits ein Antrag im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen zur Stärkung der Unternehmenskapitalausstattung“ gestellt wurde, kann ein neuer Antrag erst drei Jahre nach dem Abrechnungsjahr der vorherigen geförderten Maßnahme eingereicht werden.

Der Antrag muss vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Bevollmächtigten an die zuständige Stelle, die Provinzagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE), per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresseapiae.incentivi@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Zuschuss wird nach Vorlage der folgenden Unterlagen gewährt, die in Punkt 18, Absätze 3 und 4 der spezifischen Bestimmungen zur Fördermaßnahme „Beihilfen zur Stärkung der Unternehmenskapitalbasis“ aufgeführt sind:

  • notariell beglaubigte Urkunde, aus der die Kapitalerhöhung durch Bareinlagen der Gesellschafter hervorgeht;
  • Zahlungsbelege über die Einlage;
  • Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vor dem Datum der Einreichung des Förderantrags;
  • Jahresabschluss für das Geschäftsjahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wurde;
  • Bericht, aus dem die Merkmale, der zeitliche Ablauf sowie der gezeichnete und eingezahlte Betrag der Kapitalerhöhung hervorgehen;
  • Erklärung über die Einhaltung der abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen;
  • Prüfbescheinigung gemäß Punkt 11, Absatz 4 der allgemeinen und für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen, aus der unter anderem hervorgeht, dass die Ausgaben unter Einhaltung der allgemeinen und für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen sowie der spezifischen Bestimmungen abgerechnet und getätigt wurden.
Lesen Sie die FAQ unter dem Punkt „Weitere Informationen“.   

Formulare

Zeiten und Fristen

  • Prüfung: Das Prüfungsverfahren beginnt am Tag nach dem Datum der Antragstellung.
    Der Beschluss über die Gewährung der Förderung wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Einreichung des Antrags bei der für die Prüfung zuständigen Stelle gefasst.
       
  • Auszahlung: Die Förderung wird von der für die Prüfung zuständigen Stelle innerhalb von 60 Tagen ausgezahlt, gerechnet ab dem Tag nach der Abrechnung der vom antragstellenden Unternehmen getätigten Ausgaben und dem Eingang der Erklärung, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen die abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen erfüllt hat, denen es unterliegt.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Provvedimenti riguardanti le disposizioni specifiche per singoli interventi “Aiuti per operazioni di rafforzamento patrimoniale dell’impresa”.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

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apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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Contatti di Ufficio servizi per le imprese e altre agevolazioni

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Pec - Segreteria:
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0461.499418

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